Gänsejagd: Besonders geschützte Zugvögel im Naturschutzgebiet Unterems getötet
- Quelle: Wattenrat.de
- vor 13 Stunden
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Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß beobachtet seit Anfang November 2025, wie in jedem Jahr, bei jedem Wetter das jagdliche Geschehen mit Fernglas und Kamera in den Bereichen des Naturschutzgebietes Unterems. Das Gebiet ist fast vollständig auch als FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ und in Teilbereichen als das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ ausgewiesen. Hier befinden sich u.a. große Überwinterungsplätze von arktischen Gänsen.

Die Jagd auf bestimmte Gänse- und Entenarten ist im Naturschutzgebiet erlaubt, was zu erheblichen Störungen der nicht jagdbaren Arten führt; allein die bloße Anwesenheit von Jägern im Schutzgehttp://möglich.esbiet vertreibt die Vögel. Nicht jagdbar („ganzjährig geschont“) ist z.B. die arktische Blässgans, die ein Zugvogel ist und in den Schutzgebieten ihre Überwinterungsgebiete hat. Die Blässgans ist gem. Bundesnaturschutzgesetz eine besonders geschützte Vogelart. Dennoch wird in Naturschutzgebieten immer wieder, auch bei schlechtesten Sichtbedingungen, auf Gänse geschossen. Ein sicheres Ansprechen [z.B. sicheres Erkennen der Vogelart] der verschiedenen Arten und somit die Unterscheidung von geschützten und jagdbaren Vögeln ist dann nicht mehr möglich. Es kommt zu Fehlabschüssen oder zum Verletzen der Vögel durch Schrotschüsse.
Es wird auch in hochfliegende Gänsepulks geschossen, was nicht waidgerecht und damit strafbar ist, weil die Vögel dann „angebleit“ und verletzt werden können. Auch bei guter Sicht kommt es zu Fehlabschüssen, wie aktuell am 22. November 2025, als dort von einer Jagdgesellschaft nicht jagdbare Blässgänse erlegt wurden. Das kann als Straftat gewertet werden.
Damit wurde wieder einmal bestätigt, dass Wasservogeljäger im Jagdeifer oft nicht in der Lage sind, beim schnellen Blick über die Laufschiene der Flinte jagdbare von nicht jagdbaren Arten zu unterscheiden, zumal sich die „grauen“ Gänsearten nur beim genauen Hinsehen oder durch die verschiedenen Lautäußerungen sicher unterscheiden lassen. Eilert Voß hat den Vorfall beobachtet und fotografiert und den Sachverhalt anschließend bei der Polizeiinspektion Leer angezeigt. Alle Anzeigen ähnlicher Art der vergangenen Jahre verliefen im Sande; man darf gespannt sein, ob es diesmal Folgen für die Jäger hat.
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