top of page
  • Claudia Ward

Das wahre Gesicht der Jagd - Drückjagd schlägt in Hetzjagd um

Was sich an diesem wunderschönen Vormittag des 1. Advent 2020 auf der Rheininsel Langenau in Ginsheim bei Groß-Gerau abspielte, werden die unfreiwilligen Augenzeugen so schnell nicht wieder vergessen können.


Eine angemeldete Drückjagd mit 20 Jägern und Treibern, mit dabei 10 Hunde. Kurz nach Anbruch der Jagd geraten die Hunde der Jagdgesellschaft völlig außer Kontrolle und stöbern zwei Rehe auf, darunter ein älteres Kitz ca. 6 bis 7 Monate alt. Während die Ricke fliehen konnte, hat das Jungtier keine Chance gegen die Hundemeute. Diese fallen über das Kitz her, reißen es zu Boden und verbeißen sich in das schreiende um sein Leben kämpfende Tier.


Die Jäger brauchen mindestens zwei Minuten bis diese ihre Hunde und das angefallene Rehkitz erreichen und bald ebenso lange bis sie die Hunde vom Kitz trennen können. Danach wird das Rehkitz in die Büsche gezogen.


Laika, Bullterrier und Münsterländer sind keine ordnungsgemäßen Stöberhunde

Jagdleiter Faber versucht sich im Zeitungsinterview rauszureden und stammelt etwas von „Normalerweise halten sich keine Rehe im Gebiet von Wildschweinen auf.“


Eine große Zahl von Spaziergängern wurden auf der gegenüberliegenden Altrheinseite Zeuge dieser schrecklichen Tat und schrien, riefen die Polizei.


Reifenspuren der Jagdgesellschaft

Anstatt genau in diesem Moment die Jagd abzubrechen, führte Jagdleiter Faber die Drückjagd fort und ignorierte die entsetzten Rufe und Schreie der Menschen, Menschen die er seit Jahren kennt.


Lachend und grölend ging die Jagd weiter. Erst nach Eintreffen der Polizei wurde die Jagd abgebrochen. In der Zwischenzeit wurde ein weiteres Reh aufgeschreckt und ein Wildschwein schrie verzweifelt um sein Leben, kurz darauf verhallten die Schreie des Tieres.


Nach Bundesjagdgesetz § 19 Abs. ( 1 ) Nr.13 ist es verboten eine Hetzjagd auf Wildtiere auszuüben. Eine Hetzjagd ist eine Jagd, bei der das Wild verfolgt, überholt und festgehalten wird, ehe es der Jäger abfängt. Die Hunde dieser Gesellschaftsjagd haben das Kitz nicht nur aufgestöbert, sondern verbotswidrig gehetzt und gerissen.


Auch waren die eingesetzten Hunde nicht ausschließlich Stöberhunde, es wurden u.a. hochbeinige Hunde eingesetzt wie Münsterländer, Laika und ein Bullterrier-Mix. Diese Hunde eignen sich keinesfalls für eine ordnungsgemäße und tierschutzgerechte Jagd auf Wildtiere, wenn man überhaupt bei einer Jagd von tierschutzgerecht sprechen kann.


Auch bei Gesellschaftsjagden müssen die AHA Regeln beachtet werden.

Drückjagden finden derzeit überall im Lande statt mit der Begründung die Bestände der Wildschweine zu reduzieren. Ein richtiger KRIEG gegen diese Tiere ist mittlerweile ausgebrochen. Die Jagdverbände beteuern, dass die Bejagung auf Wildschweine erforderlich sei, um die Afrikanische Schweinepest einzudämmen.


Dabei geht vom Menschen das größere Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus. Durch das Anreisen aus ASP Hotspots aus dem In - und Ausland wird die Seuche durch kontaminierte und nicht ausreichend desinfizierte Autos übertragen.

Wildschweine welche an der Seuche erkranken leben in der Regel nicht lange genug um diese weiterzutragen.


Weinflaschen im Gras neben den Jagdplan

Wildtierschutz Deutschland e.V. hat Anzeige wegen verbotener Hetzjagd bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde gestellt. Ebenso fordert Wildtierschutz Deutschland e.V. eine Prüfung der eingesetzten Hunde, denn zumindest die Rasse Laika eignet sich keinesfalls zum Aufstöbern von Wild. Des weiteren soll überprüft werden, ob die eingesetzten 10 Hunde überhaupt eine Brauchbarkeitsprüfung zum Stöberhund absolviert haben.


Sollte es so sein, dass dem Jagdleiter klar gewesen sein muss, dass sich die Hunde nicht zur Stöberjagd eigneten, ist davon auszugehen das er sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar gemacht hat, da die Jagd von Anfang an nicht weidgerecht war.



bottom of page