Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen
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- Mehlschwalbenkolonie Biblis mit 800 Tieren darf nicht erlöschen | Was die Behörden schon gewusst haben
Hör mal rein | Nach dem kürzlich erfolgten Abbruch des letzten von vier Kühltürmen auf dem Gelände des Kernkraftwerks Biblis wurden durch RWE Nuclear die Nistplätze für 800 Mehlschwalben in 80 Meter Höhe endgültig zerstört . Aufgrund nicht funktionierender Ausgleichsmaßnahmen droht die Vernichtung der bedeutendsten Mehlschwalben-Kolonie in Hessen. Pfützen, flache Gewässer in der unmittelbaren Nähe der Brutstätten bieten optimale Bedingung für das Herbeischaffen des Nest-Baustoffs Lehm | Bild: Adobe Stock Die Vögel werden aus Afrika nach einem tausende Kilometer langen Flug an ihrer ehemaligen Brut -und Lebensstätte ankommen und nichts vorfinden. Die von RWE bereitgestellten Ausgleichsmaßnahmen (8 Schwalbentürme mit 430 Nestern außerhalb der Bebauung) wurden seit 2023 gemäß der jährlichen Monitoring-Berichte nicht von den Schwalben angenommen. Dass diese Maßnahme von vornherein nur eine geringe Erfolgsaussicht hatte, war auch den Behörden in Heppenheim bekannt , wie aus einem uns vorliegenden umfangreichen Schriftwechsel zwischen den Behörden des Kreistags, der RWE und dem Umweltministerium Hessen hervorgeht. Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung Mit Schreiben vom 3. Februar hat das Naturschutzbündnis aus MUNA, BUND Kreis Bergstraße und Wildtierschutz Deutschland den Kreis Bergstraße mit Frist zum 13. Februar aufgefordert, dem Widerspruch zur Abbruchgenehmigung abzuhelfen. „Der Widerspruch gegen die Abbruchgenehmigung ist mit dem Abbruch nicht erledigt“, so der von den Naturschützern beauftragte Anwalt. Es ist nicht ausreichend, dass vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (hier: 8 Schwalbentürme) existieren, sondern sie müssen auch funktionieren, damit kein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der zuständigen Kreistagsbehörde in Heppenheim. Dazu sind die Änderungen der Nebenbestimmungen zur Abbruchgenehmigung und die Festlegung wirksamer CEF-Maßnahmen zwingend erforderlich. „Ziel muss es sein, bis zur Ankunft der Mehlschwalben ab Mitte März ausreichende Brutmöglichkeiten an den höchsten Gebäuden der Anlage in Biblis zu schaffen. Das Bündnis hat dazu einen konkreten Maßnahmenplan vorgelegt, bietet an beratend zu unterstützen und warnt davor einen jetzt noch abwendbaren Umweltschaden durch entschiedenes Handeln nicht abzuwehren,“ erläutert Florinde Stürmer von Wildtierschutz Deutschland. Schwalbenschule: Bevor es auf den Heimweg nach Afrika geht, heißt zunächst nochmal die Schulbank zu drücken. Ob wir das in diesem Spätsommer am Kernkraftwerk Biblis erleben dürfen, steht in den Sternen| Bild: Adobe Stock Das Angebot, gemeinsam mit den Naturschutzorganisationen noch vor der Ankunft der Rückkehrer aus den Überwinterungsgebieten an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten, wurde von RWE mehrfach abgelehnt . Stattdessen hat das Unternehmen, spätestens nachdem am 13. Januar der Widerspruch gegen die Abbruchgenehmigung einging, vollendete Tatsachen in Angriff genommen. Wir konnten vor Ort am AKW beobachten, wie seitdem Tag und Nacht daran gearbeitet wurde, den verbliebenen 80 Meter hohen Kühlturm mit etwa 130 von ehemals 430 Schwalbennestern zu destabilisieren. Als zwei Tage später die Bauaufsicht unseren Widerspruch bewilligte und RWE entsprechend informierte, hieß es, der Kühlturm sei nun derart instabil, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr am nächsten Tag ein kontrollierter Einsturz vorgenommen werden müsse – dem Vernehmen nach 10 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abriss. +++ Zum Thema: Mehlschwalben - wie geht es den Sommerboten? Januar 06 - RWE nimmt Auslöschung der Mehlschwalbenkolonie in Kauf Januar 11 - Mehlschwalben retten - offener Brief an RWE Januar 15 - Mehlschwalben Bilblis: Gefahr in Verzug Januar 18 - Vorzeitiger Abbruch Kühlturm - RWE schafft Fakten Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung
- Jagden im Staatsbetrieb Sachsenforst nicht weidgerecht | Offener Brief an Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch
Hör mal rein Hier das offene Schreiben unterzeichnen Sehr geehrter Staatsminister, der Staatsbetrieb Sachsenforst ist Ihrer Fach- und Dienstaufsicht unterstellt. Wir fordern Sie deshalb auf, unverzüglich eine weidgerechte Jagd über die Forstbezirksleiter des SBS sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere der Verzicht von Bewegungsjagden ab der Wintersonnenwende kurz vor Weihnachten. Als Jagdscheininhaber sollten Ihnen die Anforderungen an eine weidgerechte Jagd bestens bekannt sein. Anerkannt sind insbesondere die nachfolgenden aus den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit abgeleiteten Verpflichtungen (Schuck in BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27): Dem Wild sind unnötige Qualen zu ersparen. Das Wild ist als das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten. Dem Wild ist im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen. Seit Jahren erreichen uns Informationen und Beschwerden, sowohl seitens der privaten Jägerschaft als auch insbesondere in den Forstbezirken des Landkreises Erzgebirge und Vogtland von den dort lebenden Menschen darüber, dass sich Forstamtsleiter über die im Bundesjagdgesetz formulierte Weidgerechtigkeit hinwegsetzen. Weidgerechtigkeit ist die Voraussetzung für eine legale Jagdausübung. So werden seitens der zuständigen Forstbezirksleiter seit Jahren im Hochwinter bei Schneelage im Erzgebirgskreis und im Vogtland keine Notzeiten ausgerufen. Die Tiere hungern aufgrund der Jahreszeit und der Schneelage. Im Forstbezirk Marienberg und allen anderen Forstbezirken im Erzgebirge werden nach der Wintersonnenwende noch zahlreiche Drückjagden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst mit teilweise weit über 100 Jagdausübungsberechtigten, Treibern und hochläufigen (!) Hunden veranstaltet. Die Jagd auf wiederkäuendes Schalenwild während der Winterruhe ist mit den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit nicht vereinbar. Dies hat insbesondere für die unter Ihrer Verantwortung durchgeführten Bewegungsjagden in den Wintermonaten zu gelten, die dem Wild ein erhebliches Maß an Kraft- und Energieaufwand abverlangen. Die anatomischen und physiologischen Anpassungen des Wildes während der nahrungsarmen Winterzeit führen zu einer erheblichen Einschränkung ihrer Fluchtmöglichkeiten. Zugleich verlangt die Bejagung im Rahmen von Bewegungsjagden den Tieren einen für sie unmöglichen Kraftaufwand ab. Totale Erschöpfung und das Versagen jeglicher Körperfunktionen können die Folge sein. Unter diesem offenen Brief finden Sie eine Zusammenfassung von empirisch erfassten Informationen zum „Energie-Sparmodus“ des Schalenwilds. Wir fordern Sie aus diesem Grunde auf, den Staatsbetrieb Sachsenforst anzuweisen, auf Bewegungsjagden ab Weihnachten eines Jahres zu verzichten und die Forstbezirksleiter zu verpflichten, bei starker Schneelage, verharschtem Schnee, lang anhaltendem Frost Notzeiten für das Wild auszurufen. Mit freundlichen Grüßen, Wildtierschutz Deutschland im Namen der Unterzeichner dieser Forderung +++ Unsere Forderungen ( hier können Sie unterzeichnen ): Verzicht auf Bewegungsjagden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst und in ganz Sachsen ab Weihnachten eines Jahres Verpflichtende Ausrufung von jagdfreien Notzeiten bei starker Schneelage, verharschtem Schnee oder Frost in allen Regionen in Sachsen Strecke einer Drückjagd im Forstbezirk Marienthal, Erzgebirgskreis +++ Empirische Erkenntnisse zur Störung des wiederkäuenden Schalenwildes während der organischen Winterruhe Die fehlenden Energie- und Nahrungsquellen sowie die verkürzte Tageslänge im Winter kompensiert das widerkäuende Schalenwild mit einer Reduzierung physischer Aktivität. [1] Die winterlichen Umstellungen beginnen etwa zur Wintersonnenwende, also kurz vor Weihnachten. Aufgrund des in der Regel knappen Futterangebots kann das Wild deutlich weniger Nahrung und darüber hinaus nur solche von geringerer Qualität aufnehmen, als während des restlichen Jahres. Zur Energieeinsparung reagiert das Wild mit physiologischen und anatomischen Anpassungen. Studien belegen, dass z.B. Rotwild durch Absenken von Körpertemperatur und Pulsfrequenz in einen effektiven Energiesparmodus eintritt.[2] Um im Winter Energie zu sparen, reduziert das Rotwild seine Bewegungsaktivität um bis zu 40 Prozent, die Körpertemperatur kann dabei durch die geringere Durchblutung der Körperteile auf bis zu 15 Grad sinken, die Herzfrequenz fällt um bis zu 60 Prozent und damit auch die Stoffwechselrate. Die Verringerung der Körpertemperatur reduziert zugleich die Bewegungsfähigkeit der Gliedmaßen des Wildes.[3) Der Äsungsbedarf (Nahrungsbedarf) kann dabei von durchschnittlich sieben Kilogramm pro Tag im Sommer auf vier Kilogramm im Winter sinken. Herz, Leber und Nieren sind deutlich verkleinert. Das Pansenvolumen ist aufgrund der geringeren Nahrungsaufnahme bis zu 40 Prozent geringer als im Sommer.[4] Wildwiederkäuer zehren in den Wintermonaten von ihren Fettreserven, die im Februar nahezu erschöpft sind. Störungen des Schalenwildes im Winter haben für den Energiehaushalt schwerwiegende Folgen. Sie führen zu energiezehrenden Fluchten und verschlechtern die Energiebilanz im Körper.[5] Werden die Tiere in ihrer Ruhepause gestört, benötigen sie mehr Energie, um flüchten zu können. Dieses untypische Verhalten bringt ihren Stoffwechsel völlig durcheinander. Um den erheblichen Energieverlust zu kompensieren, muss der Rothirsch Nahrung in Mengen und Qualität aufnehmen, die während der Wintermonate im Erzgebirge nicht vorhanden sind. Auch die zuvor angefressenen Fettreserven können den durch Drückjagden verursachten zusätzlichen Energieverlust nicht abdecken. In der Folge versuchen die Tiere den durch die Beunruhigung und den Stress hervorgerufenen Hunger durch das Abnagen von Baumrinden (sog. Schälen) zu stillen, was aber aufgrund des geringen Nährstoffgehaltes nicht gelingt. Der reduzierte Stoffwechselhaushalt des Wildes führt zu verringerter Wachsamkeit, Schnelligkeit und Ausdauer und schränkt die Tiere damit erheblich in ihren Fluchtchancen ein. Auch der Deutsche Jagdverband unterstreicht in seinen Handlungsempfehlungen zur Bejagung, dass Störungen im Winter für Wildwiederkäuer wie den Rothirsch fatale Folgen haben können. Hier heißt es auszugsweise: „Im Winter beispielsweise gilt es, Energie zu sparen. Deshalb sollten Jäger Bewegungsjagden nach dem Grundsatz „so früh wie möglich, so spät wie nötig“ planen und bis spätestens Ende Dezember die Drückjagdsaison beenden. Eine Bejagung im Januar ist besonders für Rehwild aufgrund der Physiologie eine Dauerbelastung und erreicht tierschutzrechtliche Relevanz.“[6] Weiter empfiehlt der Deutsche Jagdverband schon ab Anfang Dezember bei Bedarf allenfalls störungsarme Gruppenansitze und Riegeljagden ohne Hunde mit wenigen ortskundigen Treibern und erfahrenen Schützen durchzuführen.[7] Der Forderung einer Jagdruhe für Schalenwild ab dem 31.12. eines Jahres schließen sich in einem gemeinsamen Positionspapier auch die Hegegemeinschaften Erzgebirge, Oberes Vogtland, Tharandter Wald und der Landesjagdverband Sachsen an.[8] Die weidgerechte Jagd erfordert folglich ein Jagdmanagement, das so ausgerichtet ist, dass die Jagdziele bereits Mitte Dezember erreicht und Bewegungsjagden in den Wintermonaten vermieden werden können. +++ 1 Univ.-Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Diplom-Biologe in PIRSCH 2.2.2023 (abgerufen 26.01.2026); Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) (2011) Tierschutz und Bewegungsjagden – Stellungnahme des Arbeitskreis Wildtiere und Jagd (AK 6) , (abgerufen 26.01.2026). 2 Walter Arnold, Thomas Ruf, Susanne Reimoser, Frieda Tataruch, Kurt Onderscheka, and Franz Schober (2004), Research Institute of Wildlife Ecology, University of Veterinary Medicine, A-1160 Vienna, Austria: Nocturnal hypometabolism as an overwintering strategy of red deer (Cervus elaphus) (abgerufen 26.01.2026) 3 Walter Arnold et al, dto. 4 Walter Arnold et al, dto. 5 Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) (2011) Tierschutz und Bewegungsjagden, dto. 6 Deutscher Jagdverband (2023), Handlungsempfehlungen für eine tierschutzgerechte, nachhaltige und effektive Bejagung von Reh-, Rot- und Damwild (abgerufen 26.01.2026). 7 Deutscher Jagdverband (2023), Handlungsempfehlungen, dto. 8 Landesjagdverband Sachsen (2018), gemeinsames Positionspapier mit den Hegegemeinschaften (abgerufen 26.01.2026).
- Versagen auf ganzer Linie: Der Wolf im Bundesjagdgesetz
Es gibt bis heute keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Daten, warum der Wolf auf EU-Ebene überhaupt seinen strengen Schutz verloren hat. Geschuldet ist das einer Politik, die sich in vielen Bereichen fast ausschließlich von Wirtschaftsinteressen leiten lässt. Natur- und Artenschutz zählen nicht, weil der Verlust von Naturräumen, von Tier- und Pflanzenarten und Ökosystemleistungen weder kurzfristig noch langfristig finanziell bewertet wird. Das Bundesnaturschutzgesetz hat den Wolf geschützt, der Bundesjagdgesetz regelt seine Nutzung durch die Jagd | Bild: Detlef Hinrichs Es war ein Fehler von Steffi Lemke (Die Grünen) sich nicht von Anfang an vehement gegen die Abstufung des strengen Schutzes der Wölfe einzusetzen und es war ein Fehler des aktuellen Bundesumweltministers, Carsten Schneider (CDU), den Wolf – auch noch mit vom Staatssekretär getürkten Daten zum Erhaltungszustand – aus dem Naturschutzgesetz in das Jagdgesetz zu geben. Das Bundesnaturschutzgesetz ist , wie der Name sagt, ein Schutzgesetz , das Bundesjagdgesetz dagegen regelt nicht den Schutz von Wildtieren, sondern die Nutzung von Wild durch die Jagd . Letzteres wird ab dem 1. April des Jahres möglich sein. Im Bundestag wurde das von den meisten Naturschutzorganisationen als handwerklich schlecht beurteilte Gesetz am 5. März verabschiedet. Auch der Bundesrat wird es aller Voraussicht nach verabschieden. Manche Bundesländer geifern bereits nach den damit verbundenen Freiheiten, dem Wolf nachstellen zu können. Tatsache ist, dass die Dynamik sowohl der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland als auch der Übergriffe auf Weidetiere bereits gestoppt ist und die Ausbreitung des Wolfes nach West- und Südwest-Deutschland nicht in die Gänge kommt. Gemäß wissenschaftlich ermittelten Daten des Bundesamts für Naturschutz ist der Erhaltungszustand des Wolfes in weiten Teilen Deutschlands nach wie vor ungünstig . Das Bundesumweltministerium hat sich dem politischen Druck des mächtigeren Bundeslandwirtschaftsministeriums gebeugt und mit eigenen, eher willkürlichen Berechnungen kurzfristig darüber hinweggesetzt. Im Ergebnis birgt das Gesetz die Gefahr, dass regional Wölfe im Widerspruch zur europäischen FFH-Richtlinie ausgerottet werden können – und das selbst in Landstrichen mit ungünstigem Erhaltungszustand. Land auf, Land ab sollen Deiche durch den Abschuss von Wölfen geschützt und der voralpine Bereich der Almen wolfsfrei gehalten werden. Durch die Erweiterung der ursprünglichen Regelung, nach der im Umkreis von einem Kilometer um eine geschützte Weide ein übergriffiger Wolf „entnommen“ werden durfte, ermöglicht ein 20 km-Radius nun die Ausrottung ganzer Wolfsrudel . Bisher gibt es keine geeigneten Instrumente oder Kennzahlen, mittels derer der Erhaltungszustand des Wolfes kontinuierlich beurteilt werden kann. Mit den genannten Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand und durch offizielle Jagdzeiten von Juli bis Oktober besteht das Risiko, sehr schnell die bisherigen Errungenschaften des Artenschutzes in Deutschland und Europa erheblich zu schwächen oder in Teilen gar zu zerstören. Nicht nur das, Studien aus Slowenien, Frankreich und Schweden belegen, dass die weitgehende Freigabe der Jagd auf Wölfe nicht zielführend hinsichtlich des Schutzes von Weidetieren ist. Der ist ausschließlich durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele in Deutschland. Weidetiere durch das nun beschlossene Jagdgesetz zu schützen ist ein Trugschluss. Weidetierhalter, die sich darauf verlassen, werden verlassen sein. Es bleibt zu hoffen, dass gegen die Herabsetzung des strengen Schutzes des Wolfes anhängige Klagen am Europäischen Gerichtshof neue Klarheit schaffen. +++ Mehr zum Thema finden Sie hier
- Ein Jahr ohne Schweinepest: Fällt die ASP-Sperrzone II im Rheingau?
Hör mal rein |Der Rheingau, das an den Ausläufern des Hintertaunus mit Blick über den Rhein nach Rheinhessen gelegene Weinanbaugebiet zwischen Wiesbaden und Rüdesheim am Rhein, war nie ein Hotspot der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das ASP-Gesehen im Rheingau-Taunus-Kreis fand über einen Zeitraum von knapp elf Wochen ausschließlich in der Gemeinde Eltville statt und dort vorwiegend auf der vorgelagerten Rheininsel Mariannenaue. Der ASP-Ausbruch in Eltville und auf der Mariannenaue: Ein Rückblick Am 9. Dezember 2024 wurde ein erstes von in der Folge lediglich vier infizierten Wildschweinen auf einer Rheinaue zwischen den Eltviller Stadtteilen Hattenheim und Erbach entdeckt. Es ist anzunehmen, dass diese Wildschweine sich auf der Mariannenaue infiziert hatten, bevor sie durch den Rhein auf den Grünstreifen vor der Bundesstraße 42 geschwommen sind. Die B 42 bildet eine natürliche Barriere zu den Weinbergen des Rheingaus. Kurz darauf wurden weitere infizierte Wildschwein-Kadaver auf der kleinen, Eltville vorgelagerten Rheininsel Mariannenaue entdeckt. Neben den vier am Ufer gefundenen Wildschweinen gab es 38 Kadaver auf der Mariannenaue. Nach dem letzten Fund auf der Rheininsel am 28. Februar 2025 wurde im gesamten Landkreis Rheingau-Taunus trotz intensiver Suche, knapp drei Monate nach dem ersten Fund, kein weiteres mit ASP infiziertes Wildschwein gefunden. 38 ASP infizierte Wildschweine auf der Mariannenaue, vier Funde auf dem Festland zwischen Hattenheim und Erbach. Der gesamte Wald (dunkel) oberhalb der Weinberge (hell) zwischen Rüdesheim und Wiesbaden ist mit einem ASP-Zaun abgeriegelt. Tödliche Barriere: Wie der ASP-Wildschutzzaun zur Gefahr für Rehe wird Am etwa 30 bis 40 km langen Wildzaun entlang der Waldgrenze oberhalb des Weinanbaugebietes kommt es fast täglich dazu, dass sich Wildtiere, allen voran Rehe, verletzen oder zu Tode kommen. Sie versuchen über den 1,20 m hohen Drahtgeflechtzaun zu springen oder einfach durch den Zaun zu rennen, wie sie es zwischen den Weinreben gewohnt sind, durch die Litzen zu laufen. Sie bleiben im Draht der Zäune hängen und sterben aufgrund der Verletzungen, die sie sich zuziehen. Häufig sind die Rehe, die in kleinen Gruppen über den Zaun in den Wald wechseln wollen, in Panik. Die wird ausgelöst durch die Unüberwindbarkeit der Grenze zu ihrem Lebensraum, dadurch, dass ein Artgenosse es bereits auf die andere Seite geschafft hat, durch Menschen und Verkehr auf den Landwirtschaftswegen. Die „Weiße Zone“ im Rheingau: Radikale Maßnahmen gegen die Schweinepest Der Bereich zwischen den Orten Walluf, Eltville bis nach Hattenheim bildet die sogenannte Weiße Zone. Sie umschließt das Kerngebiet gegenüber der Mariannenaue. Sie verläuft im Wesentlichen entlang des Rheinufers und nutzt die Bundesstraße 42 (B42) als künstliche Barriere nach Norden hin. Die Weiße Zone bildet dort einen einige hundert Meter breiten Korridor, der mittels Doppelzäunung gesichert ist. Dort wurde seit dem ersten Ausbruch der ASP alles darangesetzt jedes Wildschweinleben auszulöschen. Dazu wurden spezielle „Entnahmeteams“ mit Hunden, Drohnen und Saufängen (Wildschwein-Fallen) beauftragt. Der etwa 30 km lange Zaun entlang der Waldgrenze dürfte als zusätzliche Sicherungsmaßnahme gegolten haben. 12 Monate ASP-frei: Wann werden die Schutzzäune im Rheingau abgebaut? Nach aktuellen Erkenntnissen sind nun fast ein Jahr nach dem letzten Fund eines infizierten Wildschweins die Bedingungen für die Aufhebung der Sperrzone im Rheingau-Taunus-Kreis gegeben. Der Landkreis ist seuchenfrei und es hat ein intensives Monitoring durch Fallwildsuche und ASP-Tests von erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen stattgefunden. Es ist nun Aufgabe der Landesregierung den EU-Behörden zu belegen, dass die Sperrzone II im Bereich des Landkreises befundfrei ist. Dazu ist nach dem 28. Februar seitens des Landes Hessen bei der EU-Kommission ein Antrag auf Aufhebung der Sperrzone II zu stellen. Wenn das zuständige Landwirtschaftsministerium entsprechende Vorbereitungen bereits getroffen hat und in der Februar-Sitzung des zuständigen EU-Fachausschusses bereits über den Sachstand informiert hat, kann über einen Antrag bereits Mitte/Ende März entschieden werden. Nach der Aufhebung der Sperrzone II sollte aus seuchenpolitischer Sicht dem Abbau sämtlicher ASP-Zäune im Rheingau-Taunus-Kreis nichts mehr im Wege stehen. Kurz & knapp: Wann verschwinden die ASP-Zäune im Rheingau? Wenn die EU-Kommission dem Antrag des Landes Hessen zustimmt (eine Entscheidung wird für Mitte/Ende März erwartet), steht dem seuchenpolitischen Abbau aller ASP-Zäune im Rheingau-Taunus-Kreis nichts mehr im Wege.
- Wolf im Bundesjagdgesetz: Faktencheck entlarvt die Begründung der Bundesregierung
Willkür statt Fakten: Kritik an der geplanten Gesetzesänderung Auf einer halben DIN A4-Seite begründet die Bundesregierung die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Ein Faktencheck durch Wildtierschutz Deutschland macht deutlich, dass die als Drucksache des Bundestages veröffentliche Begründung an vielen Stellen nicht durch Fakten belegt werden kann, dass aktuelle, positive Entwicklungen zum Wolfsgeschehen ignoriert und ein Geschehen suggeriert wird, das realitätsfern ist. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz entbehrt jeder sinnstiftenden Begründung. Bild: Adobe „An keiner Stelle der knappen Begründung wird das Erfordernis der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz nachvollziehbar. Die Bundesregierung handelt willkürlich und Rechtsexperten zufolge vorsätzlich rechtswidrig, wenn sie eine geschützte Tierart ohne vernünftigen Grund i.S. des Tierschutzgesetzes mit regulären Jagdzeiten in das Bundesjagdgesetz aufnimmt,“ erörtert Lovis Kauertz, Vorsitzender der Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland. Es reiche nicht, Forderungen von Jagd- und Tierhalterverbänden aufzugreifen und die Presse zu zitieren, wenn auf der anderen Seite mildere Mittel, nämlich Herdenschutzmaßnahmen sogar bessere Ergebnisse hinsichtlich des Schutzes von Weidetieren erreichen können. Außerdem gebe es etliche Erfahrungen in Europa und aktuelle Studien, die aufzeigen, dass eine Bejagung von Wölfen hinsichtlich des Herdenschutzes keinerlei positiven Einfluss auf das Rissgeschehen hat und vielmehr kontraproduktiv ist. Der Kosten-Mythos: Wolfsschutz im Vergleich zum Dienstwagenprivileg Auch suggeriert die Bundesregierung angeblich hohe Kosten für die Subvention von Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen für Weidetierhaltende. Wildtierschutz Deutschland rechnet vor, dass die dafür entstehenden Kosten gerade einmal 0,18 Prozent der jährlichen Subventionen für fossil betriebene Dienstwagen in Höhe von 13,7 Milliarden Euro beträgt. Der Faktencheck ist hier abrufbar. Weitere Informationsquellen: Begründung und Gesetzentwurf Wolf Pressemitteilung Deutsche Juristische Gesellschaft Rechtsgutachten Verbände
- Der Biber als Schlüsselart: Warum der Artenschutz in Baden-Württemberg wackelt
Der Biber ist als Lebensraumgestalter von größter Bedeutung. Natürliche Gewässerökosysteme sind ohne ihn nicht denkbar. Die Rückkehr des Bibers ist für eine intakte Gewässerfauna und -flora unerlässlich. Der Biber zählt sicher zu den weltweit wichtigsten Schlüsselarten. Unter Schlüsselarten versteht man Arten, die für viele weitere Arten wichtig sind bzw. durch deren Fehlen viele andere Arten nicht vorkommen können. Von der Anwesenheit des Bibers profitieren unter anderem Amphibien und Libellen, zahlreiche Wasservögel und Röhrichtbewohner, Ringelnattern, Europäische Sumpfschildkröten und viele mehr. Berühmt ist der Biber insbesondere für den Bau von Dämmen, durch die er einen kleinen Bach in eine Teich- und Seenlandschaft verwandeln kann. Vom Fastenessen zur Ausrottung: Die Jagd auf den Biber Biber wurden seit langer Zeit wegen des Pelzes, des „Bibergeils“ (Drüsensekret zur Reviermarkierung) und des Fleisches intensiv bejagt. Dem „Bibergeil“ oder Castoreum wurden verschiedene Heilwirkungen zugeschrieben und es wurde in der Parfumherstellung genutzt. Ein Papstedikt aus dem Zeitraum 1414 bis 1418 soll den Biber aufgrund seiner Lebensweise und dem schuppigen Schwanz als Fisch definiert haben, weshalb er an Fastentagen gegessen werden durfte. Die intensive Bejagung der Biber brachte sie sowohl in Nordamerika als auch in Europa an den Rand der Ausrottung. Konflikte im Revier: Wenn Mensch und Natur aufeinandertreffen Heute gibt es Konflikte, wo sich menschliche Nutzungsinteressen mit den Lebensraumansprüchen des Bibers überschneiden. Der Biber kann seinen Lebensraum aktiv gestalten und dabei den Zielvorstellungen der Nutzung durch den Menschen in die Quere kommen. Konflikte entstehen dabei durch Fällung von Bäumen, Fraß von Feldfrüchten, durch Baue in den Uferböschungen und durch aufgestaute Gewässer. Landwirtschaftliche Schäden entstehen vor allem durch den Bau von Dämmen und den damit verbundenen Überschwemmungen. Längst ist von „Problembibern“ und „Biberplagen“ zu lesen und die Freude über die Rückkehr dieser so bedeutenden Tierart wird oft von Rufen nach einer Bestandsregulierung übertönt. Neue BiberVO 2026: Droht jetzt der erleichterte Abschuss in BW? In Baden-Württemberg ist das Töten der geschätzt 12.400 Biber bislang nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich, da diese wichtige Schlüsselart durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt ist. Durch ein kluges Biber-Management könnten Konfliktsituationen mit dem Biber von vornherein vermieden oder im konkreten Fall auch verhindert werden. Baden-Württemberg will jetzt einen anderen Weg gehen: Die am 20.01.2026 veröffentlichte „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) soll das gezielte Töten von Bibern durch eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erleichtern. Konkret heißt das: Per Allgemeinverfügung können dann Voraussetzungen definiert werden, die es erlauben, den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer-, Straßenabschnitten und anderen Bereichen abzuschießen. Fazit: Biber-Management statt Abschussverordnung Wir wollen, dass der Biber geschützt wird und durch ein gutes Biber-Management Konflikte vermieden werden. +++ Wie der Biber lebt und man ihn von der Nutria unterscheidet
- Interne Dokumente Wolf: Bundesumweltministerium verwirft wissenschaftliche Bewertung aus dem eigenen Hause
Hör mal rein | Im Bundesumweltministerium wurde die ursprünglich streng wissenschaftliche und mit den Experten der Bundesländer einvernehmlich gefundene Bewertung des Gefährdungszustands der Wolfspopulation in Deutschland durch politische Vorgaben entscheidend verändert – mit direkten Folgen für den offiziell gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region. Die Bundesregierung konnte den "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfes nur deshalb deklarieren, weil das Umweltministerium das mit den Bundesländern einvernehmlich und wissenschaftlich ermittelte "günstige Verbreitungsgebiet" per Federstrich von 273.100 km² auf 80.573 km² zusammengestutzt hat. Bild (Ausschnitt): Detlev Hinrichs Bereits in einem ersten Bericht des Wolfpodcast, der durch ANCA [1] publiziert wurde, war ein interner Entwurf des Bundesamts für Naturschutz (BfN) öffentlich geworden [2], in dem der Wolf für Gesamtdeutschland als gefährdet eingestuft wurde – entgegen der späteren politischen Linie. Nun zeigt ein weiteres, bisher unveröffentlichtes Bewertungsdokument, wie zentrale Zahlen und Karten nachträglich politisch so „angepasst wurden“, dass es dem Bundeslandwirtschaftsminister möglich ist, Wölfe in Deutschland fast flächendeckend zu bejagen. Kernbefunde des neuen Berichts 1. Habitatmodellierung ignoriert, Referenzfläche drastisch verkleinert Fachleute hatten auf Basis einer aufwendigen Habitatmodellierung ein „günstiges Verbreitungsgebiet“ (FRR) von 166.600 bis 273.100 km² für den Wolf berechnet und den höheren Wert von 273.100 km² ausdrücklich bevorzugt, um die langfristige Überlebensfähigkeit der Art sicherzustellen. Ein Schreiben vom Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, ordnete jedoch an, diese modellierten Werte nicht als Referenz zu verwenden. [3] Stattdessen setzte er einen „referenzbasierten Ansatz“ durch, der allein auf der aktuell von Wölfen besiedelten Fläche beruht. 2. Günstiges Verbreitungsgebiet auf ein Drittel zusammengestrichen Als neue Referenz wurde die im Monitoring-Jahr 2023/24 tatsächlich besiedelte Fläche von 80.578 km² festgelegt. Damit schrumpft das „günstige Verbreitungsgebiet“ auf weniger als ein Drittel der Spannbreite, die die Fachleute berechnet hatten. In den dazugehörigen Karten werden große Teile Süd- und Südwestdeutschlands – darunter Baden-Württemberg, weite Teile Bayerns, Hessen und Rheinland-Pfalz – nachträglich zu „nicht bevorzugtem“ bzw. „ungeeignetem“ Habitat erklärt, obwohl das ursprüngliche Modell dort geeignete Lebensräume ausgewiesen hatte. 3. Wölfe besiedeln angeblich „ungeeignete“ Räume – Realität widerspricht politischer Karte Besonders brisant: Gerade in den Regionen, die durch die neue Grenze aus dem „günstigen Verbreitungsgebiet“ herausfallen, etablieren sich aktuell Wolfsrudel – etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Dennoch werden diese Räume in der Bewertung als „nicht bevorzugt“ abgestuft, was fachlich kaum zu rechtfertigen ist, politisch aber den Spielraum für Abschüsse vergrößert. 4. Referenzpopulation unter Mindestwert gedrückt Im wissenschaftlichen Entwurf von BfN (Bundesamt für Naturschutz) und Länderfachleuten wird für die kontinentale Region eine günstige Referenzpopulation von 282 Rudeln und Paaren genannt – inklusive Sicherheitszuschlag, wie von der EU-Kommission gefordert. Eine ministerielle Sonderarbeitsgruppe senkt diesen Wert zunächst auf 232 Rudel/Paare ab, später wird er sogar auf 187 Rudel/Paare reduziert . Diese Zahl liegt unter der Mindestgröße einer überlebensfähigen Population (MVP). Die Absenkung wird im Dokument nicht nachvollziehbar begründet und verstößt gegen das Vorsorgeprinzip. 5. Stagnierende Bestände, aber „Zunahme“ im offiziellen Papier Während aktuelle Monitoring-Daten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und des BfN für das Wolfsjahr 2024/25 erstmals eine Stagnation der Territorien zeigen und in mehreren Regionen Rudel verschwinden bzw. Hinweise auf illegale Tötungen zunehmen, spricht das Dokument des Umweltministeriums weiterhin von „zunehmenden Beständen“ und einer „tatsächlichen Verbesserung“. Valide eigene Daten werden damit ausgeblendet oder einem politisch gewünschten Bild untergeordnet. Politische Verantwortung über den Staatssekretär hinaus Die Dokumente zeichnen ein heikles Bild für das Bundesumweltministerium: Ein streng wissenschaftlicher Prozess zur Festlegung von Referenzwerten wird im entscheidenden Moment durch eine Weisung aus dem Staatssekretariat übersteuert – mit direkten Folgen für den EU-Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie. Zwar spielte Staatssekretär Jochen Flasbarth eine zentrale Rolle, doch endet die politische Verantwortung nicht dort. Letztlich verantwortet Bundesumweltminister Carsten Schneider den eingereichten Artikel 17-Bericht und die Linie des Hauses – und damit auch die Frage, warum wissenschaftliche Grundlagen im eigenen Ressort beiseitegeschoben wurden. +++ Quelle der Berichterstattung ist Der Wolfpodcast. Dem Wolfspodcast sind am 6. November anonym die Unterlagen per Post zugeschickt worden, die dieses Berichterstattung ermöglicht. [1] ANCA = Austrian Nature Conservation Alliance [2] s. Wolf ins Bundesjagdgesetz [3] Neue Bewertung durch den Staatssekretär Stellungnahme zum Referentenentwurf Jagdgesetz, Wolf
- Baujagd auf Füchse: Grausame Tierquälerei im Namen der Jagd
Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Im Rahmen der Fuchsjagd kommen Praktiken zum Einsatz, die das Tierschutzgesetz eigentlich verbietet. Besonders grausam geht es bei der Baujagd und beim Bauhundetraining an lebenden Füchsen zu. Hör mal rein |In diesen Tagen suchen Füchse vermehrt Schutz und Ruhe im Bau. Fähen bereiten sich auf die Geburt ihrer Welpen vor. Aber selbst im Januar können schon erste Geburten stattgefunden haben. Diese Verletzlichkeit nutzen Jäger bei der Baujagd gezielt aus und lassen Rückzugsorte zu Todesfallen werden: Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert. Die Erbarmungslosigkeit und Brutalität, mit der Füchsen dabei nachgestellt wird, lässt sich mit den Grundsätzen von Moral, Ethik und Tierschutz nicht vereinbaren. "Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert." Bild: Luise Dittombée Was ist Baujagd? Eine der grausamsten Jagdarten im Detail Bei der Baujagd hat ein sogenannter Erd- oder Bauhund - oft ein Teckel oder ein Fox-Terrier - die Aufgabe, den Fuchs aus seinem Bau zu treiben. Der Fuchs ist chancenlos: Flieht er, wird er von den draußen wartenden Jägern er- oder angeschossen. Bleibt er im Bau, muss er sich dem Hund stellen. Oft kommt es dabei zu Beißereien, bei denen Hund und Fuchs sowie ggf. bereits vorhandene Welpen schwer verletzt oder getötet werden. Geben weder Hund noch Fuchs nach, graben die Jäger den Bau auf. Schließlich wird der Fuchs erschossen, erschlagen oder von Jagdhunden zerfetzt. Die Baujagd ist damit zweifellos eine der grausamsten Jagdarten. Gemäß zweier Schweizer Gutachten stellt die Baujagd im rechtlichen bzw. verhaltensbiologischen Sinne eine Tierquälerei dar, weswegen sie etwa im Kanton Thurgau bereits verboten wurde. In Deutschland sind sämtliche Versuche, die Baujagd gänzlich zu unterbinden, bisher gescheitert. Manche Bundesländer lassen nur noch die Baujagd am künstlich geschaffenen Bau zu, in anderen ist die Baujagd am Dachsbau verboten. Der Dachs ist besonders wehrhaft. Riskant und rücksichtslos: Der Bauhund im Einsatz Verletzungen des Bauhundes sind für Jäger offenbar so „normal“, dass sie empfehlen, ein ganzes Arsenal an Utensilien zur Notfallversorgung mitzuführen. Zuweilen bleibt der Hund jedoch im Bau stecken oder wird verschüttet und stirbt den langsamen Erstickungstod. All das wird billigend in Kauf genommen. Des Menschen bester Freund wird als Werkzeug in einem sinnlosen Kampf missbraucht. Schliefanlagen: Qualvolles Training an lebenden Füchsen Kaum bekannt ist auch, dass diese Hunde speziell für die Baujagd an lebenden Füchsen abgerichtet werden. In sogenannten Schliefanlagen werden Füchse dazu in einem künstlichen Tunnelsystem immer wieder der Verfolgung eines Hundes ausgesetzt und müssen dabei Todesängste erleiden. Dazu kommt die in den meisten Fällen die Haltung der Füchse in zu kleinen, spärlich eingerichteten Käfigen - Gehege möchte man dazu gar nicht sagen. Gesetzliche Grauzone: Warum ein Verbot der Fuchsjagd längst überfällig ist Gemäß §3 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde auf andere Tiere zu hetzen oder an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Dennoch wird genau das im Rahmen der Fuchsjagd legalisiert und tausendfach praktiziert. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, ist die Fuchsjagd insgesamt als sinnlos und sogar kontraproduktiv zu bewerten, u.a. weil Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung aus anderen Gebieten rasch kompensiert werden. Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist hingegen ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten wie Luxemburg, Kanton Genf, deutsche Nationalparks, zeigen. Da es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt, kann es auch für das bei Baujagd und Bauhundetraining verursachte Leid absolut keine Rechtfertigung geben. Mehr über Füchse und die Fuchsjagd erfahren Sie hier.
- Der Regenwurm – ein unverzichtbares Wildtier im Verborgenen
Hör mal rein | Der Regenwurm ist eines der wichtigsten, zugleich aber am meisten unterschätzten Wildtiere unserer heimischen Natur. Er lebt verborgen im Boden, ohne Stimme und ohne Lobby, und doch hängt ein großer Teil unserer Bodenfruchtbarkeit und damit unserer Ernährung von ihm ab. Regenwürmer sind keine Nutztiere, sondern freilebende Wildtiere, die geschützt werden müssen, weil ihr Lebensraum zunehmend zerstört und verdrängt wird. Entgegen der verbreiteten Annahme führen Regenwürmer kein kurzes Dasein. In der Natur können sie, je nach Art und Umweltbedingungen, zwei bis acht Jahre alt werden. Dieses vergleichsweise lange Leben verbringen sie fast vollständig im Boden, wo sie ein weit verzweigtes Gangsystem anlegen und kontinuierlich organisches Material zersetzen. Gerade diese lange Lebensspanne macht sie anfällig für dauerhafte Störungen ihres Lebensraums. Ein Regenwurm kann in freier Natur zwei bis acht Jahre alt werden. Bild: Adobe Stock Das stärkste Tier der Welt – bezogen auf seine Größe Der Regenwurm gilt als eines der stärksten Tiere der Welt, wenn man seine Kraft ins Verhältnis zu seinem Körpergewicht setzt. Er kann ein Vielfaches seines eigenen Gewichts bewegen, indem er Erde verdrängt, verdichtet und durchmischt. Diese enorme Kraft ist notwendig, um sich durch den Boden zu arbeiten und stabile Röhren anzulegen, die über Jahre hinweg bestehen können. Der Kot der Regenwürmer, auch Wurmkot oder „Wurmhumus“ genannt, enthält deutlich mehr pflanzenverfügbare Nährstoffe als gewöhnliche Gartenerde. Stickstoff, Phosphor, Kalium und Spurenelemente liegen hier in besonders gut aufnehmbarer Form vor. Gleichzeitig verbessert dieser Humus die Bodenstruktur und erhöht die Fähigkeit des Bodens, Wasser zu speichern. Ohne Regenwürmer würde der Boden ärmer, härter und anfälliger für Erosion. Warum der Regenwurm den Regen nicht liebt Trotz seines Namens mögen Regenwürmer starken Regen nicht. Bei anhaltenden oder heftigen Niederschlägen flüchten sie an die Oberfläche, weil ihre unterirdischen Gänge überflutet werden und der Sauerstoffgehalt im Boden sinkt. Der Name „Regenwurm“ geht wahrscheinlich nicht auf den Regen selbst zurück, sondern auf das althochdeutsche Wort „reger“, das so viel wie lebhaft oder beweglich bedeutet. Diese Bezeichnung passt gut zu dem auffälligen Schlängeln, das man beobachten kann, wenn ein Regenwurm in der Hand gehalten wird. Aus dem „regen“ oder „reger“ Wurm wurde im Laufe der Zeit der Regenwurm. Überleben in Extremen – eine Form des Winterschlafs In kalten oder sehr trockenen Perioden ziehen sich Regenwürmer in tiefere Bodenschichten zurück und fallen in eine Art Kältestarre. In dieser Zeit stellen sie ihre Nahrungsaufnahme weitgehend ein und können bis zur Hälfte ihres Körpergewichts verlieren. Dieser Zustand ermöglicht es ihnen, ungünstige Zeiten zu überstehen, setzt jedoch voraus, dass der Boden ungestört und tief genug ist. Regenwürmer sind eine zentrale Nahrungsquelle für viele Tiere. Zahlreiche Vogelarten wie Stare, Drosseln, Krähen und Möwen sind auf sie angewiesen. Auch Maulwürfe, Igel, Mäuse, Marder, Kröten und Frösche fressen Regenwürmer. Selbst wirbellose Räuber wie Hundertfüßer, Ameisen und Laufkäfer zählen zu ihren Feinden. Gleichzeitig können Regenwürmer Parasiten oder deren Entwicklungsstadien in sich tragen, die über sie in andere Tiere gelangen. Das ist kein Makel, sondern Ausdruck ihrer ökologischen Rolle als Bindeglied im Stoffkreislauf. Empfindlich, aber nicht gefährlich für den Menschen Für Menschen ist der vorsichtige Kontakt mit Regenwürmern unbedenklich. Sie übertragen keine Krankheiten. Allerdings ist ihre Haut extrem empfindlich. Rückstände von Desinfektionsmitteln an den Händen oder Sonnencreme können sie schädigen. Wer einen Regenwurm vom Bordstein oder aus einer Pfütze rettet, sollte ihn behutsam anfassen und möglichst schnell in feuchte Erde setzen. Ist keine Erde in der Nähe, sollte er an einen feuchten oder schattigen Ort, etwa unter Laub, auf eine Wiese oder zu einer Pflanze gelegt werden. Ist der Boden sehr hart oder trocken, sollte die Stelle kurz gewässert werden, bevor der Wurm ausgesetzt wird, damit er leichter in die Erde gelangen kann. Selbst geschwächte Tiere haben dann oft noch eine Überlebenschance. Kein Mythos: Geteilt bedeutet meist tot Die Vorstellung, dass ein geteilter Regenwurm zu zwei neuen Würmern wird, ist ein Mythos. Nur der vordere Teil mit dem Kopfbereich kann unter Umständen überleben. Der hintere Teil stirbt ab. Verletzungen bedeuten für Regenwürmer meist den Tod, da sie zwar regenerationsfähig, aber keineswegs unverwundbar sind. Regenwürmer besitzen keine Augen, nehmen Licht jedoch über spezielle Sinneszellen in ihrer Haut wahr. Sie haben kein einzelnes Herz, sondern mehrere pulsierende Gefäßabschnitte, die das Blut durch den Körper pumpen. Atmen können sie nur über ihre stets feuchte Haut. Trocknet diese aus, ersticken sie. Diese einfache, aber hoch spezialisierte Anatomie macht sie perfekt angepasst an ein Leben im Boden und gleichzeitig extrem empfindlich gegenüber Umweltgiften. Der Mensch als größter Feind Trotz ihrer zahlreichen natürlichen Feinde ist der größte Bedrohungsfaktor für Regenwürmer der Mensch. Naturschützer machen vor allem den Verlust und die Zerstörung ihres Lebensraums für ihren Rückgang verantwortlich. Laut Umweltbundesamt werden in Deutschland täglich rund 80 Hektar unbebauter Boden in bebaute oder anderweitig genutzte Flächen umgewandelt. Versiegelte Böden sind für Regenwürmer praktisch unbewohnbar. Damit der Regenwurm nicht austrocknet, legt man ihn vorsichtig an einen feuchten oder schattigen Ort auf nicht zu harte Erde. Bild: Adobe Stock Auch die intensive Landwirtschaft setzt ihnen massiv zu. Beim Pflügen werden Regenwürmer häufig zerschnitten. Düngung mit Gülle belastet sie zusätzlich, da der enthaltene Ammoniak ihre empfindliche Haut verätzt. Besonders gravierend wirkt der Einsatz von Pestiziden, Insektiziden und Herbiziden, darunter auch Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat, die das Bodenleben nachhaltig schädigen. Ein stilles Artensterben unter der Oberfläche Regenwürmer sind in Deutschland und weltweit zunehmend bedroht. Etwa ein Drittel bis zur Hälfte der 46 in Deutschland heimischen Arten steht bereits auf der Roten Liste. Intensive Landwirtschaft, Pestizide, Bodenverdichtung und der Klimawandel gelten als Hauptursachen. Ihr Verschwinden hätte weitreichende Folgen, da sie für Bodenbelüftung, Humusbildung und Nährstoffkreisläufe unverzichtbar sind. Den Regenwurm zu schützen bedeutet, den Boden zu schützen und damit die Grundlage allen Lebens an Land. Er ist stark, anpassungsfähig und dennoch verletzlich. Ihn zu achten heißt, auch das Unsichtbare wertzuschätzen. Vielleicht beginnt echter Naturschutz genau dort, wo wir uns bücken, einen Regenwurm vom heißen Asphalt aufheben und ihn zurück in die Erde setzen, dorthin, wo er hingehört. +++ Unter Tage lebt auch der Maulwurf
- Maulwurf im Winter – der heimliche Gärtner bleibt aktiv
Hör mal rein |Der Maulwurf gehört zu den bekanntesten und zugleich missverstandenen Wildtieren unserer Kulturlandschaft. Kaum ein Tier ist so präsent und gleichzeitig so unsichtbar. Seine Erdhügel verraten ihn, doch selbst bekommt man ihn fast nie zu Gesicht. Besonders im Winter stellen sich viele Menschen die Frage, was eigentlich aus dem Maulwurf wird, wenn die Temperaturen sinken, der Boden gefriert und scheinbar kein Leben mehr an der Oberfläche stattfindet. Maulwurf im Winter | Adobe Kein Winterschlaf, sondern ganzjährige Aktivität Entgegen der weit verbreiteten Annahme hält der Maulwurf keinen Winterschlaf. Er bleibt das ganze Jahr über aktiv. Das ist notwendig, denn sein hoher Energiebedarf erlaubt keine langen Ruhephasen. Als Insektenfresser muss er regelmäßig Nahrung aufnehmen, um seine Körpertemperatur zu halten. Ein längeres Fasten, wie es Winterschläfer praktizieren, würde er nicht überleben. Leben unter der Erde – Anpassung an Frost und Kälte Im Winter verlagert der Maulwurf sein Leben in tiefere Bodenschichten. Während seine Sommergänge oft nah unter der Oberfläche verlaufen, gräbt er in der kalten Jahreszeit bis zu einem Meter tief. Dort ist der Boden frostfrei, feuchter und bietet bessere Bedingungen, um Nahrung zu finden. Regenwürmer, Insektenlarven und andere wirbellose Tiere ziehen sich ebenfalls in tiefere Erdschichten zurück, und der Maulwurf folgt ihnen. Maulwurf: Ein Baumeister für gesunden Boden Seine Gänge sind weit mehr als zufällige Röhren. Der Maulwurf ist ein hoch spezialisierter Baumeister. Mit seinen schaufelartigen Vorderpfoten lockert er den Boden, verbessert die Durchlüftung und fördert die Durchmischung der Bodenschichten. Was für manche Gartenbesitzer ärgerlich erscheint, ist aus ökologischer Sicht ein wertvoller Beitrag zur Bodengesundheit. Maulwürfe tragen zur natürlichen Bodenpflege bei, ganz ohne Maschinen oder Chemie. Maulwurfhügel sind Ausdruck eines ökologisch wertvollen Beitrags. Bild: Adobe Vorratshaltung als Überlebensstrategie Ein oft unterschätzter Aspekt ist das ausgeklügelte Vorratssystem des Maulwurfs. Für den Winter legt er Nahrungskammern an, in denen er vor allem Regenwürmer sammelt. Diese werden nicht getötet, sondern durch einen gezielten Biss bewegungsunfähig gemacht. So bleiben sie frisch und verfügbar, auch wenn die Nahrungssuche zeitweise schwieriger wird. Dieses Verhalten zeigt eindrucksvoll, wie perfekt der Maulwurf an sein Leben unter der Erde angepasst ist. Wie lange bleibt ein Maulwurf im Garten? Viele Menschen fragen sich, wie lange ein Maulwurf überhaupt in einem Garten bleibt. Maulwürfe sind Einzelgänger und besetzen Reviere, deren Größe vom Nahrungsangebot abhängt. Findet ein Tier ausreichend Regenwürmer und Insektenlarven, kann es über Monate oder sogar mehrere Jahre im selben Garten bleiben. Verschwindet die Nahrungsgrundlage, etwa durch Bodenverdichtung, Trockenheit oder Pestizideinsatz, zieht der Maulwurf weiter. Seine Anwesenheit ist daher ein deutlicher Hinweis auf gesunden, lebendigen Boden. Die Vorteile eines Maulwurfs im Garten Die Vorteile eines Maulwurfs im Garten sind vielfältig. Durch seine Grabtätigkeit lockert er verdichtete Erde, verbessert die Wasseraufnahme und fördert die Bodenbelüftung. Schädliche Insektenlarven wie Engerlinge gehören zu seiner Nahrung, wodurch er ganz nebenbei zur natürlichen Schädlingsregulation beiträgt. Die von ihm an die Oberfläche beförderte Erde ist feinkrümelig und nährstoffreich und eignet sich hervorragend für Beete oder Blumenkästen. Ein Garten mit Maulwurf ist kein Problemgarten, sondern ein ökologisch funktionierender Lebensraum. Ultraschallgeräte – erlaubt, aber problematisch Dennoch gilt der Maulwurf vielerorts noch immer als unerwünschter Gast. Zwar sind Ultraschallgeräte zur Vertreibung von Maulwürfen rechtlich erlaubt, ihre Anwendung ist jedoch kritisch zu betrachten. Diese Geräte erzeugen Schallwellen, die nicht nur den Maulwurf stressen, sondern auch Igel und Fledermäuse erheblich beeinträchtigen können. Selbst für Haustiere wie Hunde und Katzen, die ein empfindliches Gehör haben, bedeuten solche Dauerreize Stress, Unruhe und im schlimmsten Fall gesundheitliche Beeinträchtigungen. Zudem ist die Wirksamkeit der Geräte umstritten, während der Stress für die Tiere real ist. Winter, Klimawandel und steigender Druck Gerade im Winter leidet der Maulwurf unter zusätzlichen Belastungen. Längere Frostperioden erschweren die Nahrungssuche, während milde Winter mit häufigem Wechsel zwischen Frost und Tau den Boden instabil machen. Hinzu kommt der Klimawandel, der die Lebensbedingungen des Maulwurfs zunehmend verschlechtert. Längere Trockenphasen lassen den Boden austrocknen, Regenwürmer ziehen sich tief zurück oder sterben ab, Starkregenereignisse können Gänge fluten und Vorratskammern zerstören. Der Maulwurf gerät dadurch in einen permanenten Überlebensmodus, der enorme Energie kostet. Menschliche Eingriffe als zusätzliche Gefahr Auch menschliche Eingriffe verschärfen die Situation. Intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden, Bodenverdichtung durch schwere Maschinen und die zunehmende Versiegelung von Flächen nehmen dem Maulwurf seine Lebensgrundlage. In aufgeräumten Gärten mit kurz geschorenem Rasen und lebloser Erde findet er kaum Nahrung. Jeder Eingriff in sein Gangsystem zwingt ihn dazu, neue Röhren anzulegen, was besonders im Winter lebensbedrohlich sein kann. Selbst hilfebedürftige Maulwürfe werden mittlerweile in Igelauffangstationen abgegeben. Ein besonders geschütztes Wildtier Der Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Er darf weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Auch seine Baue dürfen nicht zerstört werden. Dieser Schutz ist Ausdruck seiner ökologischen Bedeutung und kein bürokratisches Hindernis. Wie wir dem Maulwurf helfen können Wer dem Maulwurf helfen möchte, kann mit einfachen Maßnahmen viel bewirken. Unversiegelte Flächen, Laub unter Hecken, Komposthaufen und vor allem der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel fördern ein lebendiges Bodenökosystem. Je vielfältiger das Bodenleben, desto stabiler ist auch die Lebensgrundlage des Maulwurfs. Ein stiller Mitbewohner unter unseren Füßen Der Maulwurf erinnert uns daran, dass Natur nicht immer sichtbar, ordentlich oder kontrollierbar ist. Sein Leben spielt sich größtenteils verborgen ab, und doch hat es direkten Einfluss auf das, was wir sehen und nutzen. Gerade im Winter, wenn vieles still wirkt, arbeitet er weiter unter unseren Füßen. Vielleicht lohnt es sich, beim nächsten Erdhügel innezuhalten. Nicht als Ärgernis, sondern als Zeichen dafür, dass unter der Oberfläche noch Leben ist. Der Maulwurf zeigt uns, dass echter Naturschutz oft dort beginnt, wo wir lernen, der Natur ihren Raum zu lassen. +++ Vielleicht interessiert Sie auch: Eichhörnchen im Winter Igel im Winter
- Freiheit für die Schliefenfüchse in Lemgo-Voßheide?
Schon vor vielen Jahren wurden die Missstände in der vom Deutschen Teckelklub, Gruppe Lippe, betriebenen Schliefanlage Lemgo-Voßheide aufgedeckt. Am 20. Januar war es nun so weit: Zwei nach Angaben der Betreiber neun Jahre alte Füchsinnen wurden aus Gründen des Tierschutzes vom Kreis Lippe in der Schliefanlage Lemgo-Voßheide beschlagnahmt. Marianne Rautenberg mit „Unsere Hände für viele Pfoten e.V.“, Wildtierschutz Deutschland und weitere Organisationen setzten sich seit der Aufdeckung der Missstände vor zehn Jahren für die Schließung der Schliefanlage ein. Inwieweit die Beschlagnahmung der Füchse in Lemgo Bestand hat, werden Gerichte entscheiden, wenn – wie der Presse zu entnehmen ist – tatsächlich ein Eilverfahren seitens des Teckelklubs Lemgo, dem Betreiber der Schliefanlage Lemgo-Voßheide, angestrengt wird [Anm. 24.01.: Die Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde Presseinformationen zufolge eingereicht]. In vielen Schliefanlagen in Deutschland werden Füchse unter tierschutzwidrigen Bedingungen in viel zu kleinen Gehegen und ohne Abwechslung gehalten und beim Training mit Jagdhunden immer wieder in Todesangst versetzt. Wildtierschutz Deutschland hat für die Füchse gekämpft, Demos und Mahnwachen organisiert, Briefe geschrieben und Forderungen gestellt, um Öffentlichkeit zu schaffen und der Tierquälerei endlich ein Ende zu bereiten. So oder ähnlich werden Füchse in Schliefanlagen ein Leben lang eingesperrt. Bild: Carmen Stürmer Generationen von Füchsen wurden lebenslang eingesperrt, unter widrigsten Bedingungen Geduldete systematische Tierquälerei durch bewusste Täuschungen und Lügen, Verschleierungen und illegale Machenschaften sind kein Einzelfall, denn in Deutschland gibt es über 100 Schliefanlagen. Eine weitere Schliefanlage des Deutschen Teckelklubs in Nordrhein-Westfalen bei Rhede wurde nach einer Anzeige durch Wildtierschutz Deutschland geschlossen. Die wenigsten Menschen wissen, dass es Schliefanlagen gibt. Fast niemandem ist bekannt, was hinter dichtem Brombeergestrüpp vor sich geht. Überwachungen und stichprobenartige Besuche der Schliefanlagen durch die Veterinärbehörden sind eine Seltenheit. Die Schliefenfüchse sind Trainingsobjekte, ihr Daseinszweck ist das Training für die Tötung ihrer Artgenossen bei der Baujagd. Schliefenfüchse werden einzeln oder zu zweit in viel zu kleinen Gehegen gehalten. Bei Bedarf werden sie vom Schliefenwart in das Tunnelsystem der Schliefanlage gesetzt, um mit ihnen Jagdhunde für die Baujagd zu trainieren. Das Training am lebenden Tier bedeutet für den Fuchs chronischen Stress und dauerhafte Todesangst, auch wenn der Hunde keinen direkten Kontakt zum Fuchs hat. +++ Der Kampf gegen die Missstände in Lemgo-Voßheide – eine aktualisierte Chronologie zur angeblich ältesten Schliefanlage Deutschlands: Oktober 2016 - Aufdeckung der Missstände Der Tierschutzverein Lage wird auf die Schliefanlage aufmerksam und veranlasst eine Kontrolle durch das Veterinäramt. Neue Auflagen für die Anlagenbetreiber werden durchgesetzt, aber noch keine Schließung. April 2017 – Füchsin entkommt Erneute Kontrolle durch das Veterinäramt: die neunjährige Füchsin ist nicht mehr in der Anlage. Nach Angaben des Schliefenwarts: Bei Reinigungsarbeiten entwischt. Neue Fuchswelpen – Herkunft nie geklärt Bereits am folgenden Tag sind zwei Fuchswelpen in der Anlage. Ihre Herkunft wurde nie geklärt. Der Schliefenwart gibt an, eine Fähe (Füchsin) „geliehen“ zu haben, die unerwartet Welpen geboren habe. Der „Verleiher“ des Fuchses gibt an, es sei ein Rüde, die Geburt der Welpen damit nicht möglich. Der Sachverhalt wird nie geklärt, der Leihfuchs stirbt vorzeitig und es kommt zu keiner Untersuchung. Vom Schliefenwart zum Vorsitzenden des Teckel-Clubs Der Kreis Lippe untersagt dem Schliefenwart per Ordnungsverfügung die weitere Ausübung und ordnet ein Bußgeld an, da er eine hochträchtige Fähe in der Schliefenanlage eingesetzt und sie damit großem Stress ausgesetzt hat. Der Schliefenwart wird seines Amtes enthoben, anschließend wird er erster Vorsitzender des Teckel-Clubs. Juni 2017 – Tierschutzwidrige Haltung Durch Markierung des Eingangs wird festgestellt, dass die Füchse bei Hochsommertemperaturen drei Tage lang nicht versorgt wurden. Es werden Anzeigen gegen den Betreiber der Anlage erstattet und eine Unterschriftenaktion gestartet. September 2018 – Freispruch Der Schliefenwart wird aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der unzureichenden Versorgung der Füchse freigesprochen. Im letzten Moment war ein offensichtlich bis dahin komplett zugewachsenes und somit unzugängliches Eingangstor freigelegt worden, durch das die Füchse angeblich versorgt worden seien. November 2018 - 18.000 Unterschriften für eine sofortige Schließung Die Bürgerinitiative „Schliefanlagen schließen!“ wird gegründet und übergibt dem Landrat 18.000 Unterschriften für eine sofortige Schließung. Der Landrat beauftragt einen Naturfilmer, die Amtsveterinärin in der Anlage zu begleiten und die Schliefenarbeit zu filmen. Daraus entstanden ist u.a. eine juristische Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Januar 2020 - Strafanzeige Die Tierschutzorganisation PETA erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei. Ein wichtiges Beweisstück dabei ist der im Jahr 2018 erstellte Film. 22. Dezember 2022 Gerichtsverhandlung: Der angeklagte Anlagenbetreiber hat sechs Monate Zeit, Alternativen zum lebenden Fuchs für die Hundeausbildung zu finden. 22. Juni 2023 Die sechsmonatige Frist zum Finden von Alternativen zur Hundeausbildung am lebenden Fuchs endet. Die beiden Füchse in der Anlage sind längst erwachsen. Sie haben noch nie Freiheit erlebt und fristen ihr Dasein als Objekte zum Training für die Tötung ihrer Artgenossen. 17. Dezember 2023 - Verfahren eingestellt – die Fuchsqual geht weiter Der Richter stellt das langjährige Verfahren zugunsten des Angeklagten am 22. November 2023 ein, obwohl die tierschutzrechtlichen Verstöße anhand von Filmmaterial und eines Gutachtens belegt worden sind. Nicht einmal mehr die von der Anklage am 22.12.2022 geforderten Alternativen zum Einsatz lebender Füchse wie Duftspuren oder Attrappen müssen umgesetzt werden. Der Fuchs darf nun offiziell weiter gequält werden: chronischer Stress und sich wiederholende Todesangst gehören zu seinem Alltag. 31. Oktober 2024 - Sichtbare Schritte für Füchse Wildtierschutz Deutschland setzt sich bei der Volksabstimmung (Abstimmung 21) für die Füchse ein: 72 Prozent der Abstimmenden sprechen sich gegen Fuchsjagd aus. Januar 2026 – Ein offener Brief Mehrere Tierschutzorganisationen sorgen mit ihrem offenen Brief nochmals für Aufmerksamkeit. 20. Januar 2026 Zwei nach Aussagen des Betreibers neun Jahre alte Fähen, werden vom Landkreis Lippe in der Schliefanlage Lemgo-Voßheide aus Tierschutzgründen beschlagnahmt. Der Schliefanlagenbetreiber ist der Teckel Club Lemgo. Er kündigt ein Eilverfahren an, um die Füchse zurückzuholen. 23. Januar 2026 Der Deutsche Teckelklub strengt ein Eilverfahren zur Herausgabe der Füchse an. +++ Dänemark hat bereits 2016 die Jagdhundeausbildung am lebenden Fuchs aus Tierschutzgründen verboten, vier Jahre später folgte Norwegen. In diesen Ländern arbeitet man seitdem erfolgreich mit mechanischen Füchsen. Es ist nun höchste Zeit, dass auch Deutschland den Schlussstrich zieht. Auch Sie können uns und die Füchse unterstützen. Unterzeichnen Sie bitte die nachfolgende Petition zur Abschaffung von Schliefanlagen und Baujagd . Dort gibt es weiterführende Links zu Schliefanlagen und zur Fuchsjagd am Fuchsbau: https://wildtierschutz-deutschland.de/petition-fuchs +++ Weitere Beiträge zum Thema Baujagd und Schliefanlagen
- Tierquälerische Haltung eines Fuchses in der Schliefanlage des Foxterrier-Clubs Hanau-Klein-Auheim
Petition: Tierquälerische Baujagd und Jagdhundeausbildung mit lebenden Füchsen Hören - (geändert am 30.03.2023) Gestank kommt dem Besucher entgegen, der sich dem viel zu kleinen Fuchszwinger auf der Hundeanlage des Foxterrier Clubs Klein-Auheim e.V. bei Hanau nähert. Seit Tagen scheint der Kot der auf nacktem Betonboden verharrenden Füchse nicht beseitigt worden zu sein. Außerhalb der Umzäunung des Geländes verwest ein von Maden übersäter Fuchskadaver, Tierknochen liegen herum. Der Fuchs wird hier gehalten, um im vorhandenen Tunnelsystem (Schliefanlage) kurzbeinige Terrier auf die Baujagd vorzubereiten. Bei der Baujagd treibt der Hund die im Bau verweilende Fuchsfamilie vor die Flinten der davor wartenden Jäger. Zu klein, Betonboden, keine Lebensraumbereicherung, tierquälerisch: Die Unterbringung von zwei Füchsen im Foxterrier-Club Klein-Auheim „Diese Haltung ist nicht artgerecht, die Füchse sind in keiner Weise ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht. Deshalb haben wir den Betreiber der Anlage zunächst beim zuständigen Veterinäramt angezeigt ,“ sagt Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. „Sollten die Mängel nicht unverzüglich abgestellt werden, so behalten wir uns eine Strafanzeige vor.“ Mindestanforderungen für die Haltung von Füchsen gehen – ergänzend zum Tierschutzgesetz – aus dem sogenannten Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervor. Die laut Säugetiergutachten geforderten Gehegemaße von 80 qm für zwei Tiere in der „extensiven“ Haltung sind als Mindestflächenbedarf für Füchse zu sehen. In Klein-Auheim wird diese Größe bei weitem nicht vorgehalten. Die Fläche soll dem enormen Bewegungs- und Beschäftigungsdrang von Rotfüchsen Rechnung tragen. Nach Auskunft des Deutschen Wildgehegeverbandes e.V. werden Außenbereiche von Fuchsgehegen in Zoo- und Wildparks heute üblicherweise ab einer Mindestgröße von 300 qm geplant, orientierend an den Vorgaben der aktuellen österreichischen Tierhaltungsverordnung. Weiterhin gefordert sind im Gehege Sichtblenden (z.B. Felsen, Baumstämme, Gebüsch) und Rückzugsmöglichkeiten. An Lebensraumbereicherung fehlt es in der Fuchsanlage ebenfalls. Zur ausreichenden Befriedigung ihrer Verhaltensweisen benötigen Füchse zusätzlich zu zahlreichen Umweltreizen stetig wechselnde Spiel- oder Beschäftigungsmaterialien. Der in Klein-Auheim vorgefundene Betonboden unterbindet den Grabe- und Erkundungsdrang des untergebrachten Tieres. Erforderlich ist vielmehr ein Naturboden. +++ Hintergrundinformation Schliefanlagen Hintergrundinformation Baujagd Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) Kommentare via Facebook












