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  • Tag des Wolfes 2026: Warum das neue Bundesjagdgesetz eine gefährliche Sackgasse ist

    Hör mal rein |Der heutige Tag des Wolfes sollte eigentlich ein Grund zum Feiern sein. Die Rückkehr der Wölfe in Deutschland und Europa ist eine der größten Errungenschaften des Naturschutzes. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz riskieren die Regierenden nicht nur die Artenschutzerfolge der letzten 26 Jahre, sondern opfern wissenschaftliche Fakten einem von Jagdlobbyisten gespeisten populistischen Aktionismus. Das Bundesjagdgesetz ermöglicht die anlasslose Jagd und gefährdet des günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland | Bild: Michael Hamann Jagdrecht statt Artenschutz: Eine politische Illusion Seit April ist der Wolf als jagdbare Art ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Er hat unter der Voraussetzung eines günstigen Erhaltungszustands eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober. Was von manchen als „Lösung“ verkauft wird, ist bei genauerer Betrachtung ein gefährlicher Irrweg. Die Sorge ist berechtigt: Wenn die Bundesländer nun unkoordiniert in eine reguläre Bejagung einsteigen, droht ein bürokratischer und ökologischer Flickenteppich. Zudem begibt sich die Politik mit dieser Gesetzgebung auf rechtlich dünnes Eis. Die pauschale Einordnung ins Jagdrecht steht im Widerspruch zum Schutzstatus nach EU-Recht. Dadurch wird nicht Rechtssicherheit geschaffen, sondern ein juristischer Scherbenhaufen provoziert, der am Ende weder dem Artenschutz noch den Weidetierhaltenden hilft. Das Paradoxon: Mehr Wölfe, aber sinkende Risszahlen Ein Blick auf die Fakten entlarvt die Rufe nach Abschüssen als rein emotional gesteuertes Scheinargument. Laut den aktuellen Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hat sich der Bestand in Deutschland auf 219 Rudel, 43 Paare und 14 sesshafte Einzeltiere eingependelt. Doch während die Zahl der Territorien stabil bleibt oder in einigen Regionen nur noch langsam wächst, zeigt sich ein bemerkenswerter Trend: Die Risszahlen sinken gerade in den Bundesländern mit hoher Wolfsdichte. Der Grund dafür ist simpel: Herdenschutz wirkt. Eine Bejagung verhindert keine Risse – das leistet nur die konsequente Sicherung von Weiden. Wölfe lernen nicht durch die Jagd, Zäune zu respektieren. Ein ungeschütztes Schaf bleibt für einen Beutegreifer eine Einladung, völlig unabhängig davon, ob seine Artgenossen bejagt werden oder nicht. Der zunächst eingeschlagene Weg, gezielt mehrfach übergriffige Einzeltiere zu entnehmen, hätte auch im Bundesnaturschutzgesetz rechtssicher und vor allem wirksamer geregelt werden können, ohne das gesamte Artenschutzrecht zu untergraben. Das Risiko der sozialen Destabilisierung Oft wird im Diskurs ignoriert, dass ein Wolfsrudel ein hochkomplexes Sozialgefüge ist. Ein unbedachter Abschuss – etwa eines erfahrenen Leittieres – kann fatale Folgen haben. Bricht die soziale Struktur zusammen, verlieren verbleibende Jungwölfe ihre Orientierung. Oft haben sie zum Zeitpunkt des Abschusses noch nicht einmal Jagdstrategien erlernt und praktiziert. In der Folge weichen sie auf leichtere Beute aus: Ungeschützte Weidetiere. Wer also glaubt, die Jagd würde die Risszahlen senken, bewirkt oft genau das Gegenteil und provoziert neue Konflikte, statt sie zu lösen. Diverse Studien weisen genau darauf hin. Wissen statt Blei: Bewährte Strukturen in Gefahr Deutschland verfügt über eines der besten Wolfsmonitorings in Europa. Doch dieses Wissen ist in Gefahr. Durch den Fokus auf die Jagd drohen bewährte Förder- und Beratungsstrukturen für Weidetierhalter wegzubrechen. Wenn Zuständigkeiten wechseln und der politische Wille sich vom Herdenschutz abwendet, bleiben die Tierhalter am Ende allein mit ihren Sorgen zurück. Fazit: Verantwortung statt Jagdzeiten Der Wolf ist kein Problem, das man „wegschießen“ kann. Er ist ein wesentlicher Teil unseres Ökosystems. Wer den Wolf ins Jagdrecht drängt, sucht keine nachhaltige Lösung, sondern einen Sündenbock. Echter Wildtierschutz bedeutet, die Ursachen von Konflikten anzugehen: durch verlässliche Unterstützung der Weidetierhaltung, durch Aufklärung und durch den Mut, Fakten über Emotionen zu stellen. +++ Auch lesenswert: Versagen auf ganzer Linie: Wolf im Bundesjagdgesetz Mehr über Wölfe in Deutschland

  • Der Ostsee-Wal: Warum uns ein Einzelschicksal bewegt und andere Wildtiere oft unsichtbar bleiben

    Hör mal rein |Seit Tagen und Wochen richtet sich der Blick von Millionen Menschen auf die Ostsee, auf die Insel Poel, auf ein einzelnes Tier, dessen Schicksal kaum jemanden unberührt lässt. Der Wal, der dort ausharrte, kämpft sichtbar, greifbar und für viele nachvollziehbar um sein Leben. Bilder und Livestreams holen dieses Geschehen rund um seinen aktuellen Transport in unsere Wohnzimmer, lassen den Alltag leiser werden und schaffen eine Nähe, die kaum auszuhalten ist. Was hier geschieht, ist mehr als die Geschichte eines einzelnen Tieres. Es ist ein Moment, in dem sich unsere Beziehung zur Natur offenbart. Während ein einzelner Wal weltweit Aufmerksamkeit erhält, sterben unzählige Wildtiere unbeachtet. Sie kämpfen ebenso, sie leiden ebenso, sie sterben ebenso, und doch erreicht ihr Schicksal kaum jemanden. Nicht, weil ihr Leben weniger wert wäre, sondern weil es nicht gesehen wird. Vielleicht ändert das Schicksal des Ostsee-Wals ja etwas. Denn jenseits aller Theorien bleibt ein Gefühl, das sich nicht wegdiskutieren lässt: Es ist die tiefe Verbundenheit mit allem Lebendigen, die in uns steckt. Wir sind Teil eines großen Ganzen, und dies spüren wir, mit dem Sichtbaren ebenso wie mit dem, was sich unserem Blick entzieht. Gerade die Verbindung zu Tieren ist für manche Menschen besonders intensiv. Sie ist Geschenk und Belastung zugleich. Sie schenkt Nähe, Mitgefühl und Sinn, kann aber auch dazu führen, dass vor allem menschengemachtes Leid für manche kaum auszuhalten ist. Das zeigt sich bei Reisen in Länder mit vielen Streunern, weil das Herz sich nicht verschließen kann. Das zeigt sich bei den Helfern, die direkt vor Ort am Wal arbeiten. Hilfe bleibt für viele dann oft auf Distanz beschränkt, in Form von Spenden oder Unterstützung aus der Ferne, weil die unmittelbare Konfrontation für einige zu schmerzhaft wäre. Eine ebenso wichtige Unterstützung wie die der Menschen, die vor Ort sind. Während ein einzelner Wal weltweit Aufmerksamkeit erhält, sterben unzählige Wildtiere unbeachtet. Sie kämpfen ebenso, sie leiden ebenso, sie sterben ebenso, und doch erreicht ihr Schicksal kaum jemanden. Nicht, weil ihr Leben weniger wert wäre, sondern weil es nicht gesehen wird. Sichtbarkeit entscheidet über Mitgefühl. Der Wal wird zum Symbol für eine Wirklichkeit, die sich sonst unserem Blick entzieht. Diese Wirklichkeit zeigt sich überall. Sie zeigt sich dort, wo Lebensräume verschwinden, wo Tiere verdrängt werden, wo Eingriffe in die Natur zur Normalität geworden sind. Die größte Mehlschwalbenkolonie Deutschlands, die am AKW Biblis existierte, wurde durch den Rückbau von RWE zerstört. 800 Tiere verloren ihren Lebensraum, ihre Nester, ihre Brutstätten. Es gab keine weltweite Anteilnahme, und doch war auch dies ein Ereignis von enormer Tragweite. Es macht deutlich, dass das, was wir auf Poel sehen, täglich an vielen anderen Orten geschieht, nur unsichtbarer, nur in einem anderen Kontext. Wildtiere leben oft im Verborgenen, ohne Stimme und ohne Lobby. Ihr Dasein bleibt unbeachtet, obwohl sie eine unverzichtbare Rolle in unseren Ökosystemen spielen. Wir nehmen sie häufig erst dann wahr, wenn sie in Konflikt mit uns geraten oder wenn ihr Leid so offensichtlich wird, dass wir nicht mehr wegsehen können. Denn sie sind keine Randerscheinung unserer Welt, sondern ein Teil von ihr, mit eigenen Bedürfnissen, eigener Würde und dem gleichen grundlegenden Wunsch zu leben. Tierethik und Mitgefühl: Wer entscheidet über das Leben von Wildtieren? Natürlich gibt es auch kritische Stimmen, die das Geschehen nüchterner betrachten, die den Ausgang vorwegnehmen wollen, die vor falschen Hoffnungen warnen. Und ja, sie haben ihre Berechtigung. Doch sie stehen einer anderen Kraft gegenüber, die sich nicht messen lässt: der Anteilnahme. Denn Mitgefühl ist kein passiver Zustand. Es ist eine Energie, die verbindet, die Menschen in Bewegung setzt, die Handlungen auslöst. Ob man es Gebet nennt, Hoffnung oder schlicht menschliche Nähe, spielt dabei kaum eine Rolle. Entscheidend ist, dass es geschieht. Gerade in Momenten wie diesem wird sichtbar, wie sehr wir Menschen über das Leben anderer Lebewesen entscheiden. Wir bestimmen, wann eingegriffen wird und wann nicht, wir bewerten, wann ein Leben als schützenswert gilt und wann es als beendet angesehen wird. Tiere besitzen keine Patientenverfügung, sie haben keine Stimme, die uns eindeutig mitteilt, was sie wollen. Und dennoch handeln wir, als könnten wir diese Entscheidungen stellvertretend für sie treffen. Auch der Wal hat genau diese Grenze berührt. Wochenlang lag er in der Ostsee, scheinbar dem Schicksal überlassen, zum Sterben in Ruhe gelassen. Entscheidungen wurden getroffen, Einschätzungen gefällt, Expertenstimmen wurden laut, andere Experten waren nicht erwünscht, während gleichzeitig Zweifel wuchsen, ob wirklich alles versucht wurde. Der Eindruck von Überforderung lag in der Luft, von Zuständigkeiten, die sich überlagerten, von einem System, das in einem Moment größter Dringlichkeit ins Stocken geriet. Und es ist noch nicht zu Ende. Rettung oder Gnadenschuss? Der Umgang mit Wildtieren und Haustieren Diese Realität zeigt sich auch im Alltag, fernab der medialen Aufmerksamkeit. Auf unseren Straßen werden Wildtiere angefahren, oft noch lebend, ob schwer verletzt oder auch nicht. Doch es ist kein Rettungswagen, der zu ihnen eilt, keine medizinische Versorgung, die versucht, ihr Leben zu retten. Stattdessen kommen Polizei und Jäger, um das Tier durch einen Fangschuss zu töten. Das Paradoxe daran ist, dass die möglichst rasche Tötung eines adulten, schwerverletzten Wildtiers etwa nach einer Kollision mit einem Auto die tiergerechteste Option ist. Leider passiert es immer noch zu häufig, dass angefahrene Tiere unter Adrenalin wegspringen und der Autofahrer irrtümlicherweise glaubt, dem Tier sei nichts Ernsthaftes zugestoßen, diese Tiere leiden lange und unbemerkt weil niemand gerufen wird, um ihr Leid zu verkürzen. Was als Erlösung bezeichnet wird, macht gleichzeitig deutlich, wie unterschiedlich wir Leben bewerten. Während wir bei einem Menschen oder auch einem Haustier meist alles daransetzen würden, ihn oder es zu retten, akzeptieren wir bei Wildtieren eine andere Form des Umgangs, die selten hinterfragt wird. Diese Unterschiede wurzeln tief in unserem Denken. Wir ordnen Leben ein, bewerten es nach Nähe, nach Nutzen, nach dem Gefühl, das es in uns auslöst. Der in der Ostsee vor der Insel Poel gestrandete Wal bewegt uns, weil er sichtbar leidet, weil er uns nahekommt, weil wir uns in ihm wiederfinden. Andere Tiere bleiben abstrakt, obwohl ihr Schicksal nicht weniger real ist. Genau hier beginnt eine Form der Ungleichbehandlung, die sich durch unseren gesamten Umgang nicht nur mit Wildtieren zieht und die uns dazu bringt, Mitgefühl selektiv zu empfinden. Der Igel gehört zu den Tieren, die im Verborgenen leben und den nur wenige Menschen beachten. Bild: AdobeStock Effektiver Wildtierschutz: Hilfe für Igel, Vögel und Co. abseits der Medien Wildtierschutz Deutschland setzt genau an diesem Punkt an. Nicht nur dort, wo Aufmerksamkeit bereits vorhanden ist, sondern gerade dort, wo sie fehlt. Bei den Tieren, die im Verborgenen leben, bei denen, die keine Bilder liefern, die keine Öffentlichkeit erreichen. Beim Igel, der im Winter kaum noch Nahrung findet, beim Regenwurm, dessen Lebensraum durch Versiegelung verschwindet, bei Vögeln, deren Nester zerstört werden, noch bevor ihre Jungen flügge sind, bei all den Tierarten, die durch menschliche Nutzung ihre Lebensräume verlieren. All diese Tiere sind Teil derselben Welt, und ihr Schicksal ist untrennbar mit unserem eigenen Handeln verbunden. Vielleicht liegt die eigentliche Bedeutung dieses Wals genau darin, dass er uns zwingt hinzusehen. Dass er uns fühlen lässt, was wir sonst oft verdrängen. Dass er eine Verbindung schafft zwischen uns und einem einzelnen Lebewesen, die sich ausweiten kann auf viele andere. Wenn dieses Mitgefühl nicht bei diesem einen Tier stehen bleibt, sondern sich zu einer Haltung entwickelt, die alle Wildtiere einschließt, dann entsteht daraus etwas, das über den Moment hinausgeht. Dann beginnt Wildtierschutz dort, wo wir aufhören zu unterscheiden. Dort, wo wir nicht mehr fragen, welches Leben sichtbar ist, sondern erkennen, dass jedes Leben Bedeutung hat. Vielleicht ist genau das die Veränderung, die es braucht. Ein Bewusstsein für alle. Denn jedes Lebewesen, das existiert, trägt denselben Wunsch in sich, zu leben, sich zu entfalten und nicht zu leiden. Und genau darin liegt unsere Verantwortung. Warum jedes Tierleben zählt – eine neue Haltung zum Artenschutz Am Ende bleibt eine einfache, aber unbequeme Frage: Warum kämpfen wir für manche Tiere – und lassen andere allein? Vielleicht beginnt echter Wildtierschutz genau dort, wo wir aufhören zu unterscheiden. Wo jedes Leben zählt. Nicht, weil es sichtbar ist, sondern weil es lebt. +++

  • Erneut im Visier: Mangelhafte Unterbringung von Füchsen im Foxterrier-Klub Klein-Auheim bei Hanau

    Hör mal rein| Erst vor vier Jahren ist der Foxterrier-Klub Klein-Auheim aufgrund einer Anzeige gegen die schlechte Haltung von zwei Füchsen in die Schlagzeilen geraten. Wildtierschutz Deutschland hatte seinerzeit die nicht tierschutzgerechte Unterbringung der Füchse in der Schliefanlage in Klein-Auheim angezeigt: Zu kleines Gehege, keine Abwechslung, Betonboden, unhygienische Verhältnisse. Im Foxterrier-Klub Klein-Auheim bei Hanau gefangener Rotfuchs: Mit Dauerbeschallung durch die Schnellstraße und Langeweile im Hochsicherheitstrakt. Daraufhin wurde an anderer Stelle auf dem Grundstück des Foxterrier-Klubs ein Schuppen erweitert, so dass sich die Gehegefläche von 40 qm auf etwa 80 qm vergrößerte. Es gibt dort jetzt zwar die Möglichkeit für die Füchse zu graben, mehr Abwechslung haben sie aber nicht. Als extrem belastend bezeichnen die Tierschützer die Tatsache, dass die Füchse dem ständigen Verkehrslärm der direkt über dem Gehege verlaufenden vierspurigen Bundesstraße ausgesetzt sind. Dauerhafte Lärmbeschallung kann bei Tieren ernsthafte psychische und körperliche Krankheitsbilder verursachen, wie Stresssymptome, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Verhaltensänderungen. Bei einer ersten Sichtung sind auch Anzeichen von Bewegungsstereotypien aufgezeichnet worden. „Wir halten die Unterbringung der Füchse, die wiederholt für das Training mit Jagdhunden in einen sogenannten Kessel am Ende eines Tunnelsystems gesperrt werden, für nach wie vor nicht gesetzeskonform“, erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender der Tier- und Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland. „Wir prüfen aktuell, diese Zustände erneut zur Anzeige zu bringen.“ Am Samstag dieser Woche (25. April) sind die Wildtierschützer zwischen 11 und 14 Uhr mit einem Info-Pavillon in Hanau an der Kölnischen Straße gegenüber dem Marktplatz anzutreffen. +++ Petition jetzt unterzeichnen

  • Keine Lösung für Mehlschwalben am KKW Biblis | Behördengespräch ohne akzeptables Ergebnis

    Hör mal rein | RWE Nuclear GmbH, Betreiber des ehemaligen Kernkraftwerks in Biblis, will partout keine Mehlschwalben auf seinem Werksgelände dulden. Dabei rühmt sich RWE noch heute, 1995 aktiven Vogelschutz betrieben zu haben, als bei der Sanierung der Kühltürme unterhalb der Kühlturmkrone ein Streifen Spezialputz angebracht wurde. Dieser stellte sicher, dass die Nester der Mehlschwalben halten konnten. Mit 700 bis 1.400 Lehmkügelchen bauen Mehlschwalben innerhalb von 10 bis 14 Tagen ein Nest. Die Zeit geht für die Brut verloren. Bild AdobeStock Mit dem Abbruch der letzten beiden Kühltürme im vergangenen Dezember und im Januar sind auch die Mehlschwalben passé. 800 Vögel der als gefährdet eingestuften Art haben hier einst gebrütet. Eine der bedeutendsten Mehlschwalbenkolonien Deutschlands. Baudezernent Schimpf hat zu keinem Zeitpunkt erkennen lassen, dass er an der Umsetzung einer aus fachlicher Sicht wirksamen Ausgleichsmaßnahme interessiert ist. „Unser Eindruck ist, dass der Kreis Bergstraße unter dem Regiment von RWE steht. Anderenfalls wäre die Anordnung der Anbringung von Kunstnestern an zwei 40 m hohen Gebäuden in der unmittelbaren Nähe der ehemaligen Kühltürme kein Thema,“ erläutert Florinde Stürmer von Wildtierschutz Deutschland.  „Der als Totschlagargument vorgebrachte Verkauf oder Abbruch dieser Gebäude ist lediglich ein Vorwand. Unsere Recherchen haben ergeben, dass ein Abbruch der ehemaligen Maschinenhallen der Reaktoren aktuell überhaupt nicht im Raum steht. Vielmehr wurde bereits Interesse einer Darmstädter Firma bekundet, die hier künftig forschen möchte.“ Wildtierschutz Deutschland hatte im Vorfeld gemeinsam mit MUNA e.V., BUND Bergstraße und weiteren Naturschützern fachliche Daten dazu vorgelegt, dass die seit 2022 geplanten und aufgestellten acht Schwalbentürme im Freiland nicht funktionieren können . Sie sind für die ursprünglich an Felsen brütenden Mehlschwalben im Vergleich zu den ursprünglichen Nestern in 80 m Höhe zu tief gelegen, heizen sich im Sommer derart auf, dass Jungschwalben darin umkommen und sind außerdem der Prädation durch Greifvögel und Rabenvögel ausgesetzt. Am 26. Februar hatte Matthias Schimpf Wildtierschutz Deutschland und weitere Naturschutzorganisationen zu einem Behördengespräch eingeladen. Daran nahmen auch Vertreter von RWE teil. Ergebnis des Gesprächs war die Bereitschaft seitens RWE und der Behörde auf der vor dem KKW-Gelände gelegenen Rheinwiese fünf weitere acht Meter hohe Masten aufzustellen und daran gemeinsam mit den Naturschützern die Anbringung von etwa 800 Nestern zu konzipieren. „Was sich zunächst auch für uns interessant anhörte, entpuppte sich nach einer Ortsbegehung und der Rücksprache mit einer Schwalbenexpertin als ähnlich kritisch wie die bereits bestehenden Schwalbentürme. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Nester angenommen werden, ist nach wie vor ausgesprochen gering. Prädation ist in der Rheinaue nicht abwendbar. Einzig das Hitzeproblem ließe sich durch entsprechende Baumaßnahmen vielleicht etwas abmildern, weshalb wir die Anbringung von Nestern an bestehenden Gebäuden für alternativlos erachten“ ergänzt Florinde Stürmer. Ein entsprechender Antrag Nester an den Gebäuden als wirksame Ausgleichsmaßnahme anzubringen ist nach wie vor offen. Wenn ab Mitte dieses Monats erste Mehlschwalben aus ihren Winterquartieren südlich des Äquators nach Biblis zurückkehren, werden sie keine geeigneten Brutstätten mehr vorfinden. +++ Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung Zum Thema: Mehlschwalben - wie geht es den Sommerboten? Januar 06 - RWE nimmt Auslöschung der Mehlschwalbenkolonie in Kauf Januar 11 - Mehlschwalben retten - offener Brief an RWE Januar 15 - Mehlschwalben Biblis: Gefahr in Verzug Januar 18 - Vorzeitiger Abbruch Kühlturm - RWE schafft Fakten Februar 08   Was die Behörden schon gewusst haben Februar 17   Die große Ungewissheit

  • Die große Ungewissheit: 400 Mehlschwalbennester am KKW Biblis zerstört | Schwalbentürme unangemessen

    Hör mal rein | Im südlichen oder zentralen Afrika sammeln sich seit einigen Tagen die Mehlschwalben, um in den nächsten Tagen und Wochen gemeinsam die 4.000 bis 10.000 Kilometer lange Reise nach Biblis, dem Standort des RWE-Kernkraftwerks in Südhessen, anzutreten. Sie überqueren die Sahara, das Mittelmeer und die Alpen. Schlechtwetterfronten können die zwei bis vier Wochen lange Reise der Mehlschwalben verzögern. An den vier Kühltürmen des Kernkraftwerks Biblis gab es insgesamt etwa 400 Mehlschwalbennester, die meisten an dem zuletzt zerstörten Kühlturm. Erst vor zwei Monaten wurden wir durch eine Vogelschützerin vor Ort darauf aufmerksam, dass den Mehlschwalben in Biblis Ungemach droht: Am 11. Dezember wurde der dritte Kühlturm des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks umgelegt, der letzte sollte mit Ankündigung im Januar abgerissen werden. Das geschah in Reaktion auf die Ankündigung unserer Rettungsaktion für die Tiere dann bereits am 16. Januar. Unser erfolgreicher Widerspruch gegen die Abbruchgenehmigung hatte die Abbruchaktivitäten letztlich beschleunigt. RWE hat Fakten geschaffen – gegen den Erhalt der Mehlschwalbenkolonie. Mit den Kühltürmen hat der Energiekonzern RWE die ehemals 400 Schwalbennester, die von den Schwalben in 80 m Höhe dort angebracht wurden, zerstört. RWE ist damit der Verpflichtung entgangen, sich weitere Jahre um den Erhalt der einst größten Mehlschwalbenkolonie Hessens zu bemühen. Sprecher der RWE berufen sich darauf, die seitens der Bauaufsicht vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt zu haben. Als Maßnahme gab sich die Untere Naturschutzbehörde mit dem Aufstellen von acht Schwalbentürmen (Masten mit einem darauf angebrachten Mehlschwalbenhaus mit jeweils 56 Nestern) und einem jährlichen Monitoring zufrieden. Wir konsultierten Mehlschwalben-Experten, studierten die zu Mehlschwalben vorhandene Literatur und kamen recht schnell zu dem Ergebnis, dass Schwalbentürme als Ersatzmaßnahme für Mehlschwalben im Außenbereich nicht funktionieren können (vgl. unter [1] verlinktes Dokument): Innerorts funktionieren Schwalbentürme nur in etwa der Hälfte der Fälle. Außerorts gibt es keine Studien zur Wirksamkeit von Schwalbentürmen. Ein Fachartikel weist sogar darauf hin, dass die Türme außerhalb von Ortschaften nicht funktionieren. Mehlschwalben sind Felsenbrüter, die es gewohnt sind, ihre Nester in Ortschaften an Häuserwänden zu bauen. Behördenintern und seitens des Umweltministerium wird darauf hingewiesen, dass Schwalbentürme wahrscheinlich nicht zielführend sind. In den heißen Sommern wird es in den vor Hitze ungeschützten Nestern so heiß, dass der Schwalbennachwuchs sich ins Freie „rettet“ und von Fressfeinden am Boden erbeutet wird. Die von RWE außerhalb des Betriebsgeländes in freier Natur aufgestellten Schwalbentürme erweisen sich als Todesfallen. Auch die adulten Tiere sind durch den nahegelegenen Baumbestand leichte Opfer z.B. von Greifvögeln. Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der nicht für die Schwalbentürme spricht, ist der enorme Höhenunterschied zwischen Kühlturm und Schwalbenturm. Der liegt bei etwa 70 m. Gemäß einer aktuellen Studie ist der enorme Höhenunterschied ein Ausschlusskriterium für die Akzeptanz der sehr niedrig gelegenen Nester im Schwalbenturm. Links: Im Vordergrund die etwa 8 m hohen Schwalbentürme, im Hintergrund der 80 m hohe Kühlturm. Rechts: Schwalbenturm in unmittelbarer Nähe einer Baumreihe. Bild: Carmen Stürmer Mit diesen Erkenntnissen und einem ausformulierten Lösungsvorschlag für die Bereitstellung von Schwalbennestern an den höchsten Gebäuden des KKW-Betriebsgeländes haben wir versucht den zuständigen Kreis Bergstraße zu überzeugen. [1] Wir hätten erwartet, dass der Kreis von seiner Möglichkeit, weitere Maßnahmen mit RWE abzustimmen, Gebrauch gemacht hätte. Das ist – möglicherweise aus politischen Gründen – nicht geschehen. Nach unseren Recherchen hätte die Bauaufsicht in der Kreisstadt Heppenheim eine Abbruchgenehmigung überhaupt nicht erteilen dürfen, bevor nicht die bereitgestellten Maßnahmen auch sicher von den Mehlschwalben akzeptiert wurden. Dadurch setzt sich der Kreis nun dem Risiko aus, durch die Erlöschung der Mehlschwalbenkolonie einen Umweltschaden verursacht zu haben. Gemeinsam mit unseren Mitstreitern, der klageberechtigen Naturschutzorganisation MUNA und dem BUND Bergstraße, wollen wir – wenn es nicht schnell zu einer gemeinsamen Lösungsfindung kommt – mit unserem Antrag auf Einschreiten an die untere Naturschutzbehörde (Frist 23. Februar) das Schlimmste abwenden. Die ersten Mehlschwalben werden schon Mitte März in Biblis erwartet. +++ Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung [1] Maßnahmen und Umsiedlungskriterien Mehlschwalben KKW Biblis Zum Thema: Mehlschwalben - wie geht es den Sommerboten? Januar 06 - RWE nimmt Auslöschung der Mehlschwalbenkolonie in Kauf Januar 11 - Mehlschwalben retten - offener Brief an RWE Januar 15 - Mehlschwalben Biblis: Gefahr in Verzug Januar 18 - Vorzeitiger Abbruch Kühlturm - RWE schafft Fakten Februar 08 Was die Behörden schon gewusst haben

  • Mehlschwalbenkolonie Biblis mit 800 Tieren darf nicht erlöschen | Was die Behörden schon gewusst haben

    Hör mal rein | Nach dem kürzlich erfolgten Abbruch des letzten von vier Kühltürmen auf dem Gelände des Kernkraftwerks Biblis wurden durch RWE Nuclear die Nistplätze für 800 Mehlschwalben in 80 Meter Höhe endgültig zerstört . Aufgrund nicht funktionierender Ausgleichsmaßnahmen droht die Vernichtung der bedeutendsten Mehlschwalben-Kolonie in Hessen. Pfützen, flache Gewässer in der unmittelbaren Nähe der Brutstätten bieten optimale Bedingung für das Herbeischaffen des Nest-Baustoffs Lehm | Bild: Adobe Stock Die Vögel werden aus Afrika nach einem tausende Kilometer langen Flug an ihrer ehemaligen Brut -und Lebensstätte ankommen und nichts vorfinden. Die von RWE bereitgestellten Ausgleichsmaßnahmen (8 Schwalbentürme mit 430 Nestern außerhalb der Bebauung) wurden seit 2023 gemäß der jährlichen Monitoring-Berichte nicht von den Schwalben angenommen. Dass diese Maßnahme von vornherein nur eine geringe Erfolgsaussicht hatte, war auch den Behörden in Heppenheim bekannt , wie aus einem uns vorliegenden umfangreichen Schriftwechsel zwischen den Behörden des Kreistags, der RWE und dem Umweltministerium Hessen hervorgeht.  Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung Mit Schreiben vom 3. Februar hat das Naturschutzbündnis aus MUNA, BUND Kreis Bergstraße und Wildtierschutz Deutschland den Kreis Bergstraße mit Frist zum 13. Februar aufgefordert, dem Widerspruch zur Abbruchgenehmigung abzuhelfen. „Der Widerspruch gegen die Abbruchgenehmigung ist mit dem Abbruch nicht erledigt“, so der von den Naturschützern beauftragte Anwalt. Es ist nicht ausreichend, dass vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (hier: 8 Schwalbentürme) existieren, sondern sie müssen auch funktionieren, damit kein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der zuständigen Kreistagsbehörde in Heppenheim. Dazu sind die Änderungen der Nebenbestimmungen zur Abbruchgenehmigung und die Festlegung wirksamer CEF-Maßnahmen zwingend erforderlich. „Ziel muss es sein, bis zur Ankunft der Mehlschwalben ab Mitte März ausreichende Brutmöglichkeiten an den höchsten Gebäuden der Anlage in Biblis zu schaffen. Das Bündnis hat dazu einen konkreten Maßnahmenplan vorgelegt, bietet an beratend zu unterstützen und warnt davor einen jetzt noch abwendbaren Umweltschaden durch entschiedenes Handeln nicht abzuwehren,“ erläutert Florinde Stürmer von Wildtierschutz Deutschland. Schwalbenschule: Bevor es auf den Heimweg nach Afrika geht, heißt zunächst nochmal die Schulbank zu drücken. Ob wir das in diesem Spätsommer am Kernkraftwerk Biblis erleben dürfen, steht in den Sternen| Bild: Adobe Stock Das Angebot, gemeinsam mit den Naturschutzorganisationen noch vor der Ankunft der Rückkehrer aus den Überwinterungsgebieten an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten, wurde von RWE mehrfach abgelehnt . Stattdessen hat das Unternehmen, spätestens nachdem am 13. Januar der Widerspruch gegen die Abbruchgenehmigung einging, vollendete Tatsachen in Angriff genommen. Wir konnten vor Ort am AKW beobachten, wie seitdem Tag und Nacht daran gearbeitet wurde, den verbliebenen 80 Meter hohen Kühlturm mit etwa 130 von ehemals 430 Schwalbennestern zu destabilisieren. Als zwei Tage später die Bauaufsicht unseren Widerspruch bewilligte und RWE entsprechend informierte, hieß es, der Kühlturm sei nun derart instabil, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr am nächsten Tag ein kontrollierter Einsturz vorgenommen werden müsse – dem Vernehmen nach 10 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abriss. +++ Zum Thema: Mehlschwalben - wie geht es den Sommerboten? Januar 06 - RWE nimmt Auslöschung der Mehlschwalbenkolonie in Kauf Januar 11 - Mehlschwalben retten - offener Brief an RWE Januar 15 - Mehlschwalben Bilblis: Gefahr in Verzug Januar 18 - Vorzeitiger Abbruch Kühlturm - RWE schafft Fakten Mehlschwalben retten - wir brauchen Ihre Unterstützung

  • Jagden im Staatsbetrieb Sachsenforst nicht weidgerecht | Offener Brief an Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch

    Hör mal rein Hier das offene Schreiben unterzeichnen Sehr geehrter Staatsminister, ​der Staatsbetrieb Sachsenforst ist Ihrer Fach- und Dienstaufsicht unterstellt. Wir fordern Sie deshalb auf, unverzüglich eine weidgerechte Jagd über die Forstbezirksleiter des SBS sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere der Verzicht von Bewegungsjagden ab der Wintersonnenwende kurz vor Weihnachten. Als Jagdscheininhaber sollten Ihnen die Anforderungen an eine weidgerechte Jagd bestens bekannt sein. ​ Anerkannt sind insbesondere die nachfolgenden aus den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit abgeleiteten Verpflichtungen (Schuck in BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27): Dem Wild sind unnötige Qualen zu ersparen. Das Wild ist als das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten. Dem Wild ist im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen. ​ Seit Jahren erreichen uns Informationen und Beschwerden, sowohl seitens der privaten Jägerschaft als auch insbesondere in den Forstbezirken des Landkreises Erzgebirge und Vogtland von den dort lebenden Menschen darüber, dass sich Forstamtsleiter über die im Bundesjagdgesetz formulierte Weidgerechtigkeit hinwegsetzen. Weidgerechtigkeit ist die Voraussetzung für eine legale Jagdausübung. So werden seitens der zuständigen Forstbezirksleiter seit Jahren im Hochwinter bei Schneelage im Erzgebirgskreis und im Vogtland keine Notzeiten ausgerufen. Die Tiere hungern aufgrund der Jahreszeit und der Schneelage. ​ Im Forstbezirk Marienberg und allen anderen Forstbezirken im Erzgebirge werden nach der Wintersonnenwende noch zahlreiche Drückjagden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst mit teilweise weit über 100 Jagdausübungsberechtigten, Treibern und hochläufigen (!) Hunden veranstaltet. ​ Die Jagd auf wiederkäuendes Schalenwild während der Winterruhe ist mit den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit nicht vereinbar. Dies hat insbesondere für die unter Ihrer Verantwortung durchgeführten Bewegungsjagden in den Wintermonaten zu gelten, die dem Wild ein erhebliches Maß an Kraft- und Energieaufwand abverlangen. Die anatomischen und physiologischen Anpassungen des Wildes während der nahrungsarmen Winterzeit führen zu einer erheblichen Einschränkung ihrer Fluchtmöglichkeiten. Zugleich verlangt die Bejagung im Rahmen von Bewegungsjagden den Tieren einen für sie unmöglichen Kraftaufwand ab. Totale Erschöpfung und das Versagen jeglicher Körperfunktionen können die Folge sein. ​ Unter diesem offenen Brief finden Sie eine Zusammenfassung von empirisch erfassten Informationen zum „Energie-Sparmodus“ des Schalenwilds. ​ Wir fordern Sie aus diesem Grunde auf, den Staatsbetrieb Sachsenforst anzuweisen, auf Bewegungsjagden ab Weihnachten eines Jahres zu verzichten und die Forstbezirksleiter zu verpflichten, bei starker Schneelage, verharschtem Schnee, lang anhaltendem Frost Notzeiten für das Wild auszurufen. ​ Mit freundlichen Grüßen, Wildtierschutz Deutschland im Namen der Unterzeichner dieser Forderung +++ Unsere Forderungen ( hier können Sie unterzeichnen ): Verzicht auf Bewegungsjagden durch den Staatsbetrieb Sachsenforst und in ganz Sachsen ab Weihnachten eines Jahres Verpflichtende Ausrufung von jagdfreien Notzeiten bei starker Schneelage, verharschtem Schnee oder Frost in allen Regionen in Sachsen Strecke einer Drückjagd im Forstbezirk Marienthal, Erzgebirgskreis +++ Empirische Erkenntnisse zur Störung des wiederkäuenden Schalenwildes während der organischen Winterruhe   Die fehlenden Energie- und Nahrungsquellen sowie die verkürzte Tageslänge im Winter kompensiert das widerkäuende Schalenwild mit einer Reduzierung physischer Aktivität. [1] Die winterlichen Umstellungen beginnen etwa zur Wintersonnenwende, also kurz vor Weihnachten. Aufgrund des in der Regel knappen Futterangebots kann das Wild deutlich weniger Nahrung und darüber hinaus nur solche von geringerer Qualität aufnehmen, als während des restlichen Jahres. Zur Energieeinsparung reagiert das Wild mit physiologischen und anatomischen Anpassungen.   Studien belegen, dass z.B. Rotwild durch Absenken von Körpertemperatur und Pulsfrequenz in einen effektiven Energiesparmodus eintritt.[2] Um im Winter Energie zu sparen, reduziert das Rotwild seine Bewegungsaktivität um bis zu 40 Prozent, die Körpertemperatur kann dabei durch die geringere Durchblutung der Körperteile auf bis zu 15 Grad sinken, die Herzfrequenz fällt um bis zu 60 Prozent und damit auch die Stoffwechselrate. Die Verringerung der Körpertemperatur reduziert zugleich die Bewegungsfähigkeit der Gliedmaßen des Wildes.[3) Der Äsungsbedarf (Nahrungsbedarf) kann dabei von durchschnittlich sieben Kilogramm pro Tag im Sommer auf vier Kilogramm im Winter sinken. Herz, Leber und Nieren sind deutlich verkleinert. Das Pansenvolumen ist aufgrund der geringeren Nahrungsaufnahme bis zu 40 Prozent geringer als im Sommer.[4] ​ Wildwiederkäuer zehren in den Wintermonaten von ihren Fettreserven, die im Februar nahezu erschöpft sind. Störungen des Schalenwildes im Winter haben für den Energiehaushalt schwerwiegende Folgen. Sie führen zu energiezehrenden Fluchten und verschlechtern die Energiebilanz im Körper.[5] Werden die Tiere in ihrer Ruhepause gestört, benötigen sie mehr Energie, um flüchten zu können. Dieses untypische Verhalten bringt ihren Stoffwechsel völlig durcheinander. Um den erheblichen Energieverlust zu kompensieren, muss der Rothirsch Nahrung in Mengen und Qualität aufnehmen, die während der Wintermonate im Erzgebirge nicht vorhanden sind. Auch die zuvor angefressenen Fettreserven können den durch Drückjagden verursachten zusätzlichen Energieverlust nicht abdecken. In der Folge versuchen die Tiere den durch die Beunruhigung und den Stress hervorgerufenen Hunger durch das Abnagen von Baumrinden (sog. Schälen) zu stillen, was aber aufgrund des geringen Nährstoffgehaltes nicht gelingt. ​ Der reduzierte Stoffwechselhaushalt des Wildes führt zu verringerter Wachsamkeit, Schnelligkeit und Ausdauer und schränkt die Tiere damit erheblich in ihren Fluchtchancen ein. ​ Auch der Deutsche Jagdverband unterstreicht in seinen Handlungsempfehlungen zur Bejagung, dass Störungen im Winter für Wildwiederkäuer wie den Rothirsch fatale Folgen haben können. Hier heißt es auszugsweise: „Im Winter beispielsweise gilt es, Energie zu sparen. Deshalb sollten Jäger Bewegungsjagden nach dem Grundsatz „so früh wie möglich, so spät wie nötig“ planen und bis spätestens Ende Dezember die Drückjagdsaison beenden. Eine Bejagung im Januar ist besonders für Rehwild aufgrund der Physiologie eine Dauerbelastung und erreicht tierschutzrechtliche Relevanz.“[6]   Weiter empfiehlt der Deutsche Jagdverband schon ab Anfang Dezember bei Bedarf allenfalls störungsarme Gruppenansitze und Riegeljagden ohne Hunde mit wenigen ortskundigen Treibern und erfahrenen Schützen durchzuführen.[7] Der Forderung einer Jagdruhe für Schalenwild ab dem 31.12. eines Jahres schließen sich in einem gemeinsamen Positionspapier auch die Hegegemeinschaften Erzgebirge, Oberes Vogtland, Tharandter Wald und der Landesjagdverband Sachsen an.[8] ​ Die weidgerechte Jagd erfordert folglich ein Jagdmanagement, das so ausgerichtet ist, dass die Jagdziele bereits Mitte Dezember erreicht und Bewegungsjagden in den Wintermonaten vermieden werden können. +++ ​ 1 Univ.-Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Diplom-Biologe in PIRSCH 2.2.2023  (abgerufen 26.01.2026); Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) (2011) Tierschutz und Bewegungsjagden – Stellungnahme des Arbeitskreis Wildtiere und Jagd (AK 6) , (abgerufen 26.01.2026). 2 Walter Arnold, Thomas Ruf, Susanne Reimoser, Frieda Tataruch, Kurt Onderscheka, and Franz Schober (2004), Research Institute of Wildlife Ecology, University of Veterinary Medicine, A-1160 Vienna, Austria: Nocturnal hypometabolism as an overwintering strategy of red deer (Cervus elaphus) (abgerufen 26.01.2026)  3 Walter Arnold et al, dto. 4 Walter Arnold et al, dto. 5 Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) (2011) Tierschutz und Bewegungsjagden, dto.  6 Deutscher Jagdverband (2023), Handlungsempfehlungen für eine tierschutzgerechte, nachhaltige und effektive Bejagung von Reh-, Rot- und Damwild (abgerufen 26.01.2026). 7 Deutscher Jagdverband (2023), Handlungsempfehlungen, dto. 8 Landesjagdverband Sachsen (2018), gemeinsames Positionspapier mit den Hegegemeinschaften   (abgerufen 26.01.2026).

  • Versagen auf ganzer Linie: Der Wolf im Bundesjagdgesetz

    Es gibt bis heute keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Daten, warum der Wolf auf EU-Ebene überhaupt seinen strengen Schutz verloren hat. Geschuldet ist das einer Politik, die sich in vielen Bereichen fast ausschließlich von Wirtschaftsinteressen leiten lässt. Natur- und Artenschutz zählen nicht, weil der Verlust von Naturräumen, von Tier- und Pflanzenarten und Ökosystemleistungen weder kurzfristig noch langfristig finanziell bewertet wird. Das Bundesnaturschutzgesetz hat den Wolf geschützt, der Bundesjagdgesetz regelt seine Nutzung durch die Jagd | Bild: Detlef Hinrichs Es war ein Fehler von Steffi Lemke (Die Grünen) sich nicht von Anfang an vehement gegen die Abstufung des strengen Schutzes der Wölfe einzusetzen und es war ein Fehler des aktuellen Bundesumweltministers, Carsten Schneider (CDU), den Wolf – auch noch mit vom Staatssekretär getürkten Daten zum Erhaltungszustand – aus dem Naturschutzgesetz in das Jagdgesetz zu geben. Das Bundesnaturschutzgesetz ist , wie der Name sagt, ein Schutzgesetz , das Bundesjagdgesetz dagegen regelt nicht den Schutz von Wildtieren, sondern die Nutzung von Wild durch die Jagd . Letzteres wird ab dem 1. April des Jahres möglich sein. Im Bundestag wurde das von den meisten Naturschutzorganisationen als handwerklich schlecht beurteilte Gesetz am 5. März verabschiedet. Auch der Bundesrat wird es aller Voraussicht nach verabschieden. Manche Bundesländer geifern bereits nach den damit verbundenen Freiheiten, dem Wolf nachstellen zu können. Tatsache ist, dass die Dynamik sowohl der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland als auch der Übergriffe auf Weidetiere bereits gestoppt ist und die Ausbreitung des Wolfes nach West- und Südwest-Deutschland nicht in die Gänge kommt. Gemäß wissenschaftlich ermittelten Daten des Bundesamts für Naturschutz ist der Erhaltungszustand des Wolfes in weiten Teilen Deutschlands nach wie vor ungünstig . Das Bundesumweltministerium hat sich dem politischen Druck des mächtigeren Bundeslandwirtschaftsministeriums gebeugt und mit eigenen, eher willkürlichen Berechnungen kurzfristig darüber hinweggesetzt. Im Ergebnis birgt das Gesetz die Gefahr, dass regional Wölfe im Widerspruch zur europäischen FFH-Richtlinie ausgerottet werden können –  und das selbst in Landstrichen mit ungünstigem Erhaltungszustand. Land auf, Land ab sollen Deiche durch den Abschuss von Wölfen geschützt und der voralpine Bereich der Almen wolfsfrei gehalten werden. Durch die Erweiterung der ursprünglichen Regelung, nach der im Umkreis von einem Kilometer um eine geschützte Weide ein übergriffiger Wolf „entnommen“ werden durfte, ermöglicht ein 20 km-Radius nun die Ausrottung ganzer Wolfsrudel . Bisher gibt es keine geeigneten Instrumente oder Kennzahlen, mittels derer der Erhaltungszustand des Wolfes kontinuierlich beurteilt werden kann. Mit den genannten Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand und durch offizielle Jagdzeiten von Juli bis Oktober besteht das Risiko, sehr schnell die bisherigen Errungenschaften des Artenschutzes in Deutschland und Europa erheblich zu schwächen oder in Teilen gar zu zerstören. Nicht nur das, Studien aus Slowenien, Frankreich und Schweden belegen, dass die weitgehende Freigabe der Jagd auf Wölfe nicht zielführend hinsichtlich des Schutzes von Weidetieren ist. Der ist ausschließlich durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele in Deutschland. Weidetiere durch das nun beschlossene Jagdgesetz zu schützen ist ein Trugschluss. Weidetierhalter, die sich darauf verlassen, werden verlassen sein. Es bleibt zu hoffen, dass gegen die Herabsetzung des strengen Schutzes des Wolfes anhängige Klagen am Europäischen Gerichtshof neue Klarheit schaffen. +++ Mehr zum Thema finden Sie hier

  • Ein Jahr ohne Schweinepest: Fällt die ASP-Sperrzone II im Rheingau?

    Hör mal rein |Der Rheingau, das an den Ausläufern des Hintertaunus mit Blick über den Rhein nach Rheinhessen gelegene Weinanbaugebiet zwischen Wiesbaden und Rüdesheim am Rhein, war nie ein Hotspot der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das ASP-Gesehen im Rheingau-Taunus-Kreis fand über einen Zeitraum von knapp elf Wochen ausschließlich in der Gemeinde Eltville statt und dort vorwiegend auf der vorgelagerten Rheininsel Mariannenaue. Der ASP-Ausbruch in Eltville und auf der Mariannenaue: Ein Rückblick Am 9. Dezember 2024 wurde ein erstes von in der Folge lediglich vier infizierten Wildschweinen auf einer Rheinaue zwischen den Eltviller Stadtteilen Hattenheim und Erbach entdeckt. Es ist anzunehmen, dass diese Wildschweine sich auf der Mariannenaue infiziert hatten, bevor sie durch den Rhein auf den Grünstreifen vor der Bundesstraße 42 geschwommen sind. Die B 42 bildet eine natürliche Barriere zu den Weinbergen des Rheingaus. Kurz darauf wurden weitere infizierte Wildschwein-Kadaver auf der kleinen, Eltville vorgelagerten Rheininsel Mariannenaue entdeckt. Neben den vier am Ufer gefundenen Wildschweinen gab es 38 Kadaver auf der Mariannenaue. Nach dem letzten Fund auf der Rheininsel am 28. Februar 2025 wurde im gesamten Landkreis Rheingau-Taunus trotz intensiver Suche, knapp drei Monate nach dem ersten Fund, kein weiteres mit ASP infiziertes Wildschwein gefunden. 38 ASP infizierte Wildschweine auf der Mariannenaue, vier Funde auf dem Festland zwischen Hattenheim und Erbach. Der gesamte Wald (dunkel) oberhalb der Weinberge (hell) zwischen Rüdesheim und Wiesbaden ist mit einem ASP-Zaun abgeriegelt. Tödliche Barriere: Wie der ASP-Wildschutzzaun zur Gefahr für Rehe wird Am etwa 30 bis 40 km langen Wildzaun entlang der Waldgrenze oberhalb des Weinanbaugebietes kommt es fast täglich dazu, dass sich Wildtiere, allen voran Rehe, verletzen oder zu Tode kommen. Sie versuchen über den 1,20 m hohen Drahtgeflechtzaun zu springen oder einfach durch den Zaun zu rennen, wie sie es zwischen den Weinreben gewohnt sind, durch die Litzen zu laufen. Sie bleiben im Draht der Zäune hängen und sterben aufgrund der Verletzungen, die sie sich zuziehen. Häufig sind die Rehe, die in kleinen Gruppen über den Zaun in den Wald wechseln wollen, in Panik. Die wird ausgelöst durch die Unüberwindbarkeit der Grenze zu ihrem Lebensraum, dadurch, dass ein Artgenosse es bereits auf die andere Seite geschafft hat, durch Menschen und Verkehr auf den Landwirtschaftswegen. Die „Weiße Zone“ im Rheingau: Radikale Maßnahmen gegen die Schweinepest Der Bereich zwischen den Orten Walluf, Eltville bis nach Hattenheim bildet die sogenannte Weiße Zone. Sie umschließt das Kerngebiet gegenüber der Mariannenaue. Sie verläuft im Wesentlichen entlang des Rheinufers und nutzt die Bundesstraße 42 (B42) als künstliche Barriere nach Norden hin. Die Weiße Zone bildet dort einen einige hundert Meter breiten Korridor, der mittels Doppelzäunung gesichert ist. Dort wurde seit dem ersten Ausbruch der ASP alles darangesetzt jedes Wildschweinleben auszulöschen. Dazu wurden spezielle „Entnahmeteams“ mit Hunden, Drohnen und Saufängen (Wildschwein-Fallen) beauftragt. Der etwa 30 km lange Zaun entlang der Waldgrenze dürfte als zusätzliche Sicherungsmaßnahme gegolten haben. 12 Monate ASP-frei: Wann werden die Schutzzäune im Rheingau abgebaut? Nach aktuellen Erkenntnissen sind nun fast ein Jahr nach dem letzten Fund eines infizierten Wildschweins die Bedingungen für die Aufhebung der Sperrzone im Rheingau-Taunus-Kreis gegeben. Der Landkreis ist seuchenfrei und es hat ein intensives Monitoring durch Fallwildsuche und ASP-Tests von erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen stattgefunden. Es ist nun Aufgabe der Landesregierung den EU-Behörden zu belegen, dass die Sperrzone II im Bereich des Landkreises befundfrei ist. Dazu ist nach dem 28. Februar seitens des Landes Hessen bei der EU-Kommission ein Antrag auf Aufhebung der Sperrzone II zu stellen. Wenn das zuständige Landwirtschaftsministerium entsprechende Vorbereitungen bereits getroffen hat und in der Februar-Sitzung des zuständigen EU-Fachausschusses bereits über den Sachstand informiert hat, kann über einen Antrag bereits Mitte/Ende März entschieden werden. Nach der Aufhebung der Sperrzone II sollte aus seuchenpolitischer Sicht dem Abbau sämtlicher ASP-Zäune im Rheingau-Taunus-Kreis nichts mehr im Wege stehen. Kurz & knapp: Wann verschwinden die ASP-Zäune im Rheingau? Wenn die EU-Kommission dem Antrag des Landes Hessen zustimmt (eine Entscheidung wird für Mitte/Ende März erwartet), steht dem seuchenpolitischen Abbau aller ASP-Zäune im Rheingau-Taunus-Kreis nichts mehr im Wege.

  • Wolf im Bundesjagdgesetz: Faktencheck entlarvt die Begründung der Bundesregierung

    Willkür statt Fakten: Kritik an der geplanten Gesetzesänderung Auf einer halben DIN A4-Seite begründet die Bundesregierung die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. Ein Faktencheck durch Wildtierschutz Deutschland macht deutlich, dass die als Drucksache des Bundestages veröffentliche Begründung an vielen Stellen nicht durch Fakten belegt werden kann, dass aktuelle, positive Entwicklungen zum Wolfsgeschehen ignoriert und ein Geschehen suggeriert wird, das realitätsfern ist. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz entbehrt jeder sinnstiftenden Begründung. Bild: Adobe „An keiner Stelle der knappen Begründung wird das Erfordernis der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz nachvollziehbar. Die Bundesregierung handelt willkürlich und Rechtsexperten zufolge vorsätzlich rechtswidrig, wenn sie eine geschützte Tierart ohne vernünftigen Grund i.S. des Tierschutzgesetzes mit regulären Jagdzeiten in das Bundesjagdgesetz aufnimmt,“ erörtert Lovis Kauertz, Vorsitzender der Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland. Es reiche nicht, Forderungen von Jagd- und Tierhalterverbänden aufzugreifen und die Presse zu zitieren, wenn auf der anderen Seite mildere Mittel, nämlich Herdenschutzmaßnahmen sogar bessere Ergebnisse hinsichtlich des Schutzes von Weidetieren erreichen können. Außerdem gebe es etliche Erfahrungen in Europa und aktuelle Studien, die aufzeigen, dass eine Bejagung von Wölfen hinsichtlich des Herdenschutzes keinerlei positiven Einfluss auf das Rissgeschehen hat und vielmehr kontraproduktiv ist. Der Kosten-Mythos: Wolfsschutz im Vergleich zum Dienstwagenprivileg Auch suggeriert die Bundesregierung angeblich hohe Kosten für die Subvention von Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen für Weidetierhaltende. Wildtierschutz Deutschland rechnet vor, dass die dafür entstehenden Kosten gerade einmal 0,18 Prozent der jährlichen Subventionen für fossil betriebene Dienstwagen in Höhe von 13,7 Milliarden Euro beträgt. Der Faktencheck ist hier abrufbar. Weitere Informationsquellen: Begründung und Gesetzentwurf Wolf Pressemitteilung Deutsche Juristische Gesellschaft Rechtsgutachten Verbände

  • Der Biber als Schlüsselart: Warum der Artenschutz in Baden-Württemberg wackelt

    Der Biber ist als Lebensraumgestalter von größter Bedeutung. Natürliche Gewässerökosysteme sind ohne ihn nicht denkbar. Die Rückkehr des Bibers ist für eine intakte Gewässerfauna und -flora unerlässlich. Der Biber zählt sicher zu den weltweit wichtigsten Schlüsselarten. Unter Schlüsselarten versteht man Arten, die für viele weitere Arten wichtig sind bzw. durch deren Fehlen viele andere Arten nicht vorkommen können. Von der Anwesenheit des Bibers profitieren unter anderem Amphibien und Libellen, zahlreiche Wasservögel und Röhrichtbewohner, Ringelnattern, Europäische Sumpfschildkröten und viele mehr. Berühmt ist der Biber insbesondere für den Bau von Dämmen, durch die er einen kleinen Bach in eine Teich- und Seenlandschaft verwandeln kann. Vom Fastenessen zur Ausrottung: Die Jagd auf den Biber Biber wurden seit langer Zeit wegen des Pelzes, des „Bibergeils“ (Drüsensekret zur Reviermarkierung) und des Fleisches intensiv bejagt. Dem „Bibergeil“ oder Castoreum wurden verschiedene Heilwirkungen zugeschrieben und es wurde in der Parfumherstellung genutzt. Ein Papstedikt aus dem Zeitraum 1414 bis 1418 soll den Biber aufgrund seiner Lebensweise und dem schuppigen Schwanz als Fisch definiert haben, weshalb er an Fastentagen gegessen werden durfte. Die intensive Bejagung der Biber brachte sie sowohl in Nordamerika als auch in Europa an den Rand der Ausrottung. Konflikte im Revier: Wenn Mensch und Natur aufeinandertreffen Heute gibt es Konflikte, wo sich menschliche Nutzungsinteressen mit den Lebensraumansprüchen des Bibers überschneiden. Der Biber kann seinen Lebensraum aktiv gestalten und dabei den Zielvorstellungen der Nutzung durch den Menschen in die Quere kommen. Konflikte entstehen dabei durch Fällung von Bäumen, Fraß von Feldfrüchten, durch Baue in den Uferböschungen und durch aufgestaute Gewässer. Landwirtschaftliche Schäden entstehen vor allem durch den Bau von Dämmen und den damit verbundenen Überschwemmungen. Längst ist von „Problembibern“ und „Biberplagen“ zu lesen und die Freude über die Rückkehr dieser so bedeutenden Tierart wird oft von Rufen nach einer Bestandsregulierung übertönt. Neue BiberVO 2026: Droht jetzt der erleichterte Abschuss in BW? In Baden-Württemberg ist das Töten der geschätzt 12.400 Biber bislang nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich, da diese wichtige Schlüsselart durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt ist. Durch ein kluges Biber-Management könnten Konfliktsituationen mit dem Biber von vornherein vermieden oder im konkreten Fall auch verhindert werden. Baden-Württemberg will jetzt einen anderen Weg gehen: Die am 20.01.2026 veröffentlichte „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) soll das gezielte Töten von Bibern durch eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erleichtern. Konkret heißt das: Per Allgemeinverfügung können dann Voraussetzungen definiert werden, die es erlauben, den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer-, Straßenabschnitten und anderen Bereichen abzuschießen. Fazit: Biber-Management statt Abschussverordnung Wir wollen, dass der Biber geschützt wird und durch ein gutes Biber-Management Konflikte vermieden werden. +++ Wie der Biber lebt und man ihn von der Nutria unterscheidet

  • Interne Dokumente Wolf: Bundesumweltministerium verwirft wissenschaftliche Bewertung aus dem eigenen Hause

    Hör mal rein | Im Bundesumweltministerium  wurde die ursprünglich streng wissenschaftliche und mit den Experten der Bundesländer einvernehmlich gefundene Bewertung des Gefährdungszustands der Wolfspopulation in Deutschland durch politische Vorgaben entscheidend verändert – mit direkten Folgen für den offiziell gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region. Die Bundesregierung konnte den "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfes nur deshalb deklarieren, weil das Umweltministerium das mit den Bundesländern einvernehmlich und wissenschaftlich ermittelte "günstige Verbreitungsgebiet" per Federstrich von 273.100 km² auf 80.573 km² zusammengestutzt hat. Bild (Ausschnitt): Detlev Hinrichs Bereits in einem ersten Bericht des Wolfpodcast, der durch ANCA [1] publiziert wurde, war ein interner Entwurf des Bundesamts für Naturschutz (BfN) öffentlich geworden [2], in dem der Wolf für Gesamtdeutschland als  gefährdet  eingestuft wurde – entgegen der späteren politischen Linie.  Nun zeigt ein weiteres, bisher unveröffentlichtes Bewertungsdokument, wie zentrale Zahlen und Karten nachträglich politisch so „angepasst wurden“, dass es dem Bundeslandwirtschaftsminister möglich ist, Wölfe in Deutschland fast flächendeckend zu bejagen. Kernbefunde des neuen Berichts 1.       Habitatmodellierung ignoriert, Referenzfläche drastisch verkleinert Fachleute hatten auf Basis einer aufwendigen Habitatmodellierung ein „günstiges Verbreitungsgebiet“ (FRR) von 166.600 bis 273.100 km² für den Wolf berechnet und den höheren Wert von 273.100 km² ausdrücklich bevorzugt, um die langfristige Überlebensfähigkeit der Art sicherzustellen.  Ein Schreiben vom Staatssekretär im Bundesumweltministerium,  Jochen Flasbarth,  ordnete jedoch an, diese modellierten Werte  nicht als Referenz zu verwenden. [3] Stattdessen setzte er einen „referenzbasierten Ansatz“ durch, der allein auf der aktuell von Wölfen besiedelten Fläche beruht. 2.       Günstiges Verbreitungsgebiet auf ein Drittel zusammengestrichen Als neue Referenz wurde die im Monitoring-Jahr 2023/24 tatsächlich besiedelte Fläche von  80.578 km²  festgelegt. Damit schrumpft das „günstige Verbreitungsgebiet“ auf  weniger als ein Drittel  der Spannbreite, die die Fachleute berechnet hatten. In den dazugehörigen Karten werden große Teile Süd- und Südwestdeutschlands – darunter Baden-Württemberg, weite Teile Bayerns, Hessen und Rheinland-Pfalz – nachträglich zu „nicht bevorzugtem“ bzw. „ungeeignetem“ Habitat erklärt, obwohl das ursprüngliche Modell dort geeignete Lebensräume ausgewiesen hatte. 3.       Wölfe besiedeln angeblich „ungeeignete“ Räume – Realität widerspricht politischer Karte Besonders brisant: Gerade in den Regionen, die durch die neue Grenze aus dem „günstigen Verbreitungsgebiet“ herausfallen, etablieren sich aktuell Wolfsrudel – etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Dennoch werden diese Räume in der Bewertung als „nicht bevorzugt“ abgestuft, was fachlich kaum zu rechtfertigen ist, politisch aber den Spielraum für Abschüsse vergrößert. 4.       Referenzpopulation unter Mindestwert gedrückt Im wissenschaftlichen Entwurf von BfN (Bundesamt für Naturschutz) und Länderfachleuten wird für die kontinentale Region eine  günstige Referenzpopulation von 282 Rudeln und Paaren  genannt – inklusive Sicherheitszuschlag, wie von der EU-Kommission gefordert. Eine ministerielle Sonderarbeitsgruppe senkt diesen Wert zunächst auf 232 Rudel/Paare ab, später wird er sogar auf 187 Rudel/Paare reduziert . Diese Zahl liegt  unter der Mindestgröße einer überlebensfähigen Population (MVP). Die Absenkung wird im Dokument nicht nachvollziehbar begründet und verstößt gegen das Vorsorgeprinzip. 5.       Stagnierende Bestände, aber „Zunahme“ im offiziellen Papier Während aktuelle Monitoring-Daten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und des BfN für das Wolfsjahr 2024/25 erstmals eine  Stagnation der Territorien  zeigen und in mehreren Regionen Rudel verschwinden bzw. Hinweise auf illegale Tötungen zunehmen, spricht das Dokument des Umweltministeriums weiterhin von „zunehmenden Beständen“ und einer „tatsächlichen Verbesserung“. Valide eigene Daten werden damit ausgeblendet oder einem politisch gewünschten Bild untergeordnet. Politische Verantwortung über den Staatssekretär hinaus Die Dokumente zeichnen ein heikles Bild für das Bundesumweltministerium: Ein streng wissenschaftlicher Prozess zur Festlegung von Referenzwerten wird im entscheidenden Moment durch eine Weisung aus dem Staatssekretariat übersteuert – mit direkten Folgen für den EU-Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie.   Zwar spielte Staatssekretär Jochen Flasbarth eine zentrale Rolle, doch endet die politische Verantwortung nicht dort. Letztlich verantwortet Bundesumweltminister Carsten Schneider  den eingereichten Artikel 17-Bericht und die Linie des Hauses – und damit auch die Frage, warum wissenschaftliche Grundlagen im eigenen Ressort beiseitegeschoben wurden.    +++ Quelle der Berichterstattung ist Der Wolfpodcast. Dem Wolfspodcast sind am 6. November anonym die Unterlagen per Post zugeschickt worden, die dieses Berichterstattung ermöglicht. [1] ANCA = Austrian Nature Conservation Alliance [2] s. Wolf ins Bundesjagdgesetz [3] Neue Bewertung durch den Staatssekretär Stellungnahme zum Referentenentwurf Jagdgesetz, Wolf

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