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Suchergebnisse Wildtierschutz Deutschland - Hobbyjagd abschaffen

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  • Wilde Weihnachten – eine Zeit, die verbindet

    Weihnachten besitzt eine besondere Stimmung, die sich wie ein sanftes Leuchten über Häuser und Herzen legt, weil sie uns innehalten lässt, während draußen die Welt ein wenig stiller wird. Familien reisen zusammen, weil Nähe in diesen Tagen spürbarer scheint als sonst, und viele Menschen erinnern sich an jene alte Geschichte, in der ein einfacher Stall Maria und Joseph Schutz bot und in der die Tiere, die dort lebten, selbstverständlich Teil dieses Moments waren. Dieses Bild erzählt bis heute davon, dass Tiere nicht am Rand unseres Lebens stehen, sondern mitten darin. Umso bedeutsamer ist es, dass die Entscheidung, Tiere zu verschenken, manchmal aus einer spontanen Weihnachtsstimmung heraus getroffen wird, die jedoch nicht immer Bestand hat und manche dieser Lebewesen später in Tierheimen enden. Weihnachten wird zu einer Zeit der Besinnung, in der wir darüber nachdenken können, was wirklich zählt, und genau daraus entsteht die Frage, welche Rolle Tiere in unserem Leben spielen und wie sehr sie davon abhängig sind, wie wir Menschen handeln. Vielleicht wird Weihnachten genau dann zu einem Fest, das Tiere wirklich einschließt, wenn wir beginnen, sie in unsere Gedanken und Entscheidungen einzubeziehen. Bild: Adobe 288949148 Warum Weihnachten auch für Tiere eine Bedeutung haben kann Obwohl Wildtiere keine Feste feiern und keine Traditionen kennen, entsteht gerade in der Weihnachtszeit ein Raum, in dem auch sie von unserem Mitgefühl profitieren können. Es sind die Entscheidungen der Menschen, die diese Wochen für Tiere zu etwas Besonderem machen, weil wir uns in dieser Zeit stärker mit Rücksicht, Liebe und dem Gedanken des gemeinsamen Lebens beschäftigen. Wenn wir Tiere als Mitbewohner wahrnehmen, die Bedürfnisse besitzen, die ebenso real sind wie unsere eigenen, wandelt sich Weihnachten zu einem Moment, der über das menschliche Miteinander hinaus Bedeutung erhält. Wege, Tieren in der Weihnachtszeit Gutes zu tun Das Schenken gehört zu Weihnachten wie Kerzen zum Advent und doch zeigt sich, dass Geben seinen wahren Wert dort entfaltet, wo es über das reine Austauschen von Dingen hinausgeht. Wer einen Kalender eines Tierschutzvereins erwirbt oder verschenkt, unterstützt wichtige Projekte, die ohne solche Mittel kaum möglich wären. Wer eine Patenschaft übernimmt, einem Verein beitritt oder eine Spende gibt, die vielleicht klein erscheint, aber dennoch viel bewirken kann, setzt ein Zeichen der Verbundenheit. Manche Menschen entscheiden sich zudem dafür, über die Feiertage bewusst auf Tiere auf dem Teller zu verzichten, weil sie spüren, dass auch solche Entscheidungen Ausdruck einer liebevollen Haltung gegenüber der Welt sind. Jede dieser Gesten zeigt, dass Mitgefühl kein begrenztes Gut ist und dass Freude entsteht, wenn man Gutes teilt. Wie Aufmerksamkeit für Tiere auch andere Menschen erreicht Geschenke, die dem Tierwohl dienen, besitzen eine Strahlkraft, die weit über den einzelnen Moment hinausreicht, weil sie oft Gespräche auslösen, die andere Menschen zum Nachdenken bringen. Kinder erleben früh, wie bedeutsam Verantwortungsgefühl sein kann, und Erwachsene werden durch Erzählungen oder Beobachtungen auf Themen aufmerksam, die ihnen im Alltag nicht begegnen. So entsteht ein Bewusstsein, das Menschen erreicht, die sonst wenig Berührung mit Tieren haben, und die Erfahrung zeigt immer wieder, dass kleine Impulse ganze Lebenshaltungen prägen können. Die wert volle Arbeit derjenigen, die sich für Tiere einsetzen In ganz Deutschland setzen sich Menschen mit beeindruckender Ausdauer und großem Herzen für Tiere ein, die sich nicht selbst schützen können. Sie arbeiten in Vereinen, Organisationen oder Projekten, vielfach ehrenamtlich, und stellen ihre Freizeit, ihr Wissen und ihre Kraft zur Verfügung, weil sie spüren, wie notwendig ihr Einsatz ist. Sie decken Missstände auf, lindern Leid und kämpfen dafür, dass Tiere Rechte erhalten, die ihnen so oft verwehrt werden. Diese Arbeit besitzt einen Wert, der sich kaum in Worte fassen lässt, weil er sich im Leben der Tiere widerspiegelt, deren Schicksal sich ohne diese Menschen nie verändern würde. Nichts von alledem wäre möglich ohne die Menschen, die Vereine mit Beiträgen, Spenden, Patenschaften oder praktischem Einsatz tragen. Ihre Entscheidung, einen Teil ihres Lebens in den Dienst des Tierschutzes zu stellen, bewahrt Lebensräume, ermöglicht politische Veränderungen und schenkt unzähligen Tieren Schutz und Hoffnung. Ihnen allen gilt ein aufrichtiger Dank, weil sie den Tierschutz jeden Tag aufs Neue lebendig halten und weil ihre Beharrlichkeit zeigt, dass Veränderung möglich ist. Warum Weihnachten auch ein Fest der Rücksicht sein sollte Am Ende dieser besonderen Jahreszeit stellt sich eine Frage, die jedes Jahr von Neuem relevant wird. In vielen Städten und Dörfern wird der Jahreswechsel mit lautem Feuerwerk gefeiert, oft schon Tage vorher und danach. Dieses Spektakel erzeugt Lärm und grelle Lichtblitze, die für Wildtiere, Haustiere und Nutztiere erheblichen Stress bedeuten. Viele Haustiere erhalten in dieser Zeit vorsorglich Beruhigungsmittel, während Wildtiere dem Geschehen schutzlos ausgeliefert sind. Panik, Flucht, Kollisionen, Orientierungsverlust und sogar der Tod gehören zu den Folgen, die jedes Jahr auftreten. Da viele Wildtiere mitten in unseren Siedlungen leben, sind sie besonders stark betroffen. Wären Tierkliniken Orte, die Tiere selbst aufsuchen könnten, stünden sie zu dieser Zeit wohl hoffnungslos überfüllt vor der Tür. Ein Verzicht auf Feuerwerk wird damit zu einem Geschenk, das unzähligen Lebewesen Leid erspart und ein Vorbild für Kinder sein kann, die durch solche Entscheidungen erfahren, dass Rücksicht ein echter Wert ist. Ein leises Zeichen der Verbundenheit Vielleicht wird Weihnachten genau dann zu einem Fest, das Tiere wirklich einschließt, wenn wir beginnen, sie in unsere Gedanken und Entscheidungen einzubeziehen und in kleinen Gesten zeigen, dass Mitgefühl weit über unsere eigenen Kreise hinausreichen darf. Wenn Geben zum Empfangen wird, weil man spürt, dass selbst eine kleine Entscheidung Gutes bewirken kann, entsteht eine Form von Frieden, die über die Feiertage hinausreicht und Leben nachhaltig berühren kann. In diesem Sinne wünsche ich allen Lebewesen auf dieser Erde und darüber hinaus ein friedvolles, warmes Weihnachtsfest und einen hoffnungsvollen, achtsamen Übergang in das neue Jahr.

  • Speziesismus bei Wildtieren – wenn der Wert nach Tierart beurteilt wird

    Speziesismus beschreibt die Ungleichbehandlung von Lebewesen allein aufgrund ihrer Artzugehörigkeit. Während der Begriff häufig im Zusammenhang mit Nutztieren oder Haustieren verwendet wird, zeigt er sich besonders deutlich im Umgang mit Wildtieren. Sie leben außerhalb unserer direkten Kontrolle, und doch ordnen wir auch ihnen einen Wert zu, der selten auf ihrem individuellen Leben beruht, sondern auf unseren Vorstellungen, Bedürfnissen und Emotionen. Wildtiere begegnen uns oft nur flüchtig, am Rand eines Feldes, im Schutz des Waldes oder als Silhouette in der Dämmerung, und doch tragen wir klare Bilder von ihnen in uns. Märchen haben ihren Anteil dazu beigetragen, Lieder ebenso. Manche Arten gelten als schön und schützenswert, andere als störend oder gefährlich, obwohl sie alle Teil derselben natürlichen Welt sind. Diese Einordnung geschieht selten bewusst, sondern folgt tief verankerten Vorstellungen darüber, welches Leben als wertvoll gilt und welches nicht. Genau hier beginnt Speziesismus, der sich im Umgang mit Wildtieren zeigt, aber weitreichende Folgen hat. Ein Reh gilt vielen als anmutig und schützenswert, während ein Wildschwein schnell als Bedrohung wahrgenommen wird. Bild: Adobe Stock Wenn Mitgefühl selektiv wird Speziesismus bei Wildtieren zeigt sich auch darin, wie wir Leiden wahrnehmen oder ignorieren. Ein verletzter Singvogel ruft Mitgefühl hervor, während das langsame Verhungern eines Wildtiers im Winter oft als natürlicher Lauf der Dinge abgetan wird. Ein Reh gilt vielen als anmutig und schützenswert, während ein Wildschwein schnell als Bedrohung wahrgenommen wird. Der Fuchs wird bewundert, solange er im Wald bleibt, verliert diese Bewunderung jedoch, sobald er hungrig im Garten auftaucht. Der Wolf steht symbolisch für Wildnis und Freiheit, wird aber gleichzeitig gefürchtet und bekämpft, sobald er Nutztiere reißt. Ratten werden völlig gehasst, obwohl sie enorm kluge Wildtiere sind, und der Maulwurf sollte in einem Garten überhaupt nicht auftauchen. Diese Bewertungen haben wenig mit dem Tier selbst zu tun und viel mit unserer menschlichen Perspektive, die Nutzen, Nähe und Störung gegeneinander abwägt. Wir trennen gedanklich zwischen „echter Natur“ und menschengemachten Einflüssen, obwohl diese Grenzen längst verschwommen sind. Wildtiere werden dadurch nicht als Individuen gesehen, sondern als Vertreter einer Art, der bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Natürliche Ordnung oder menschliche Verantwortung Oft wird argumentiert, dass Leid in der Natur dazugehöre und Teil eines natürlichen Kreislaufs sei. Dabei wird übersehen, wie stark menschliches Handeln die Lebensbedingungen von Wildtieren verändert hat. Zerschnittene Lebensräume, intensive Landwirtschaft, Verkehr und Bebauung zwingen Tiere dazu, sich anzupassen und neue Wege zu finden, um zu überleben. Wenn Wildtiere dann in Not geraten, wird ihr Leiden dennoch als unvermeidlich dargestellt, obwohl es häufig direkte Folge menschlicher Eingriffe ist. Diese Trennung zwischen Natur und Verantwortung dient nicht selten dazu, eigenes Handeln nicht hinterfragen zu müssen. Problemwildtiere und moralische Urteile Besonders deutlich wird dies bei sogenannten „Problemwildtieren“. Tiere, die sich an unsere Kulturlandschaften anpassen, werden schnell zur Zielscheibe von Regulierung, Vergrämung oder Tötung. Dass sie lediglich auf veränderte Umweltbedingungen reagieren und versuchen zu überleben, spielt in der Bewertung oft keine Rolle. Ihr Verhalten wird moralisiert und bewertet, obwohl es instinktiv und lebensnotwendig für sie ist. Als wären sie absichtlich rücksichtslos, versuchen sie doch nur, Nahrung und Schutz zu finden. Dass sie keine Wahl haben, bleibt dabei meist unbeachtet, während der Mensch sich selbst das Recht zuspricht, über Leben und Tod zu entscheiden. Wenn es um unser eigenes Leben gehen würde, wenn wir unsere Kinder oder unsere Lieben schützen müssten, dann würden wir ebenfalls unseren Instinkten folgen und alles Erdenkliche tun. Tiere wollen auch nur überleben. Der Mensch über allen anderen Arten Speziesismus bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur, Tiere untereinander zu hierarchisieren, sondern auch, den Menschen grundsätzlich über alle anderen Arten zu stellen. Wildtiere dürfen existieren, solange sie uns nicht einschränken oder unsere Ordnung infrage stellen. Ihr Lebensrecht wird an Bedingungen geknüpft, die wir festlegen, wodurch sie ihren Eigenwert verlieren. Dabei erfüllen alle Wildtiere unverzichtbare Aufgaben in ihren Ökosystemen, halten natürliche Kreisläufe im Gleichgewicht und tragen zu einer Vielfalt bei, von der letztlich auch der Mensch abhängt. Ein anderer Blick auf das Zusammenleben Ein bewussterer Umgang mit Wildtieren beginnt mit der Frage, warum wir bestimmte Arten schützen und andere bekämpfen. Wenn wir anerkennen, dass Wildtiere keine Gäste in unserer Welt sind, und schon gar nicht Nutzvieh, sondern Mitbewohner dieses Planeten, wie du und ich, verändert sich der Blick auf Konflikte und Lösungen. Speziesismus bei Wildtieren sichtbar zu machen, bedeutet nicht, Konflikte zu leugnen oder Risiken zu ignorieren. Es bedeutet vielmehr, Verantwortung zu übernehmen für die Lebensräume, die wir verändert haben, und für die Maßstäbe, nach denen wir Leben bewerten. Erst wenn wir Wildtiere nicht länger nach Sympathie oder Zweckmäßigkeit beurteilen, sondern als fühlende Lebewesen mit eigenem Wert anerkennen, kann ein respektvolleres Zusammenleben entstehen. Es geht nicht darum, Probleme zu leugnen, sondern darum, Wege zu finden, die das Leben aller Beteiligten respektieren. Wildtierschutz bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur Schutz einzelner Arten, sondern auch die Anerkennung ihres Rechts auf Existenz. Respekt als Grundlage für Zukunft Speziesismus sichtbar zu machen heißt, genauer hinzusehen, uns selbst zu hinterfragen und die Maßstäbe zu prüfen, nach denen wir Leben bewerten. Erst wenn Wildtiere nicht nach unseren persönlichen Empfindungen und Launen verurteilt werden, können sie ihr Dasein leben. Ein Zusammenleben, das die Vielfalt des Lebens nicht als Problem begreift, sondern als Wert, den es zu schützen gilt. Wildtierschutz Deutschland e. V. setzt sich genau dafür ein, Wildtiere als fühlende Lebewesen mit eigenem Wert wahrzunehmen und ihnen den Raum zu lassen, den sie für ein würdevolles Leben benötigen.

  • Niedersachsens Landesjagdgesetz verbietet die Baujagd nur am Naturbau

    Petition Baujagd und Schliefanlagen Gegen Ende November hatten wir Gelegenheit im Rahmen der Verbandsanhörung zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes eine Stellungnahme abzugeben. Wir haben uns in diesem Rahmen u.a. für einen verpflichtenden Einsatz von Wärmebilddrohnen bei der Rehkitzrettung  eingesetzt. Denn alle anderen Maßnahmen der Kitz- und Wildtierrettung im Vorfeld von Erntemaßnahmen haben sich als nicht ausreichend praktikabel erwiesen. Der Einsatz von Hunden bei Drückjagden  sollte restriktiv so erfolgen, dass dabei ausschließlich kleinere Hunderassen eingesetzt werden. Hochläufige Hunde neigen verstärkt zur Bildung von Hundemeuten und zum Hetzen und Reißen des Wildes. Hunderassen, die lautlos jagen, sind für eine waidgerechte Jagd nicht geeignet. Durch das lautlose Jagen wird die Fluchtchance des Wildes erheblich eingeschränkt. Der Einsatz stumm jagender, wildscharfer und schneller Hunde erfüllt den Tatbestand der verbotenen Hetzjagd und verstößt auch gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit. An Bewegungsjagden nehmen sehr häufig dem Jagdleiter unbekannte Personen und Hunde teil. Um die waidgerechte Durchführung der Jagd auch hinsichtlich des Einsatzes der Jagdhunde zu gewährleisten, ist der Nachweis der Brauchbarkeit zu erbringen. Es ist üblich Jagdhunde während der Brut- und Setzzeit freilaufend in den Feldern zu trainieren und zu prüfen . Niedersachsen hat eine Regelung, wonach das in dieser sensiblen Zeit nur an der Leine erlaubt ist, mit der Ausnahme für Junghunde. Wir plädieren dafür, während der Brut- und Setzzeit auch Junghunde anzuleinen. Wir sind ferner der Überzeugung, dass das Aussetzen von Fasanen und von Enten grundsätzlich unterbunden werden sollte. Ausgesetzte Fasanenpopulationen sind langfristig nicht selbsttragend und werden oft nur aus jagdlichen Gründen freigelassen. Häufig sind sie nicht einmal für eine erfolgreiche Reproduktion in der freien Natur geeignet und können, genauso wie Enten zur Faunenverfälschung führen. Enten werden ausschließlich zur anschließenden Bejagung ausgesetzt. Wildtiere zwecks einer Freizeitgestaltung zur Bejagung auszusetzen ist ethisch nicht tragbar. Es gibt keine ökologisch nachvollziehbaren Gründe für das Aussetzen von Enten. Das Aussetzen von Enten kann zudem negative Auswirkungen auf den Gewässerschutz haben, wie ein Urteil des VG Lüneburg (Az.: 6 B 2/15) zeigt.   Protest vor dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium Sehr ausführlich haben wir zur Baujagd Stellung bezogen. In Niedersachsen soll die Baujagd im Naturbau untersagt werden, die am künstlichen Fuchsbau aber erhalten bleiben. Begründung: a) Die Jagd auf Raubwild mit Hunden sowohl im Natur- als auch im Kunstbau ist nicht waidgerecht. b) Die Baujagd spielt zahlenmäßig im Vergleich zu anderen Jagdarten eine unbedeutende Rolle in der Gesamtstatistik Niedersachsens, auch wenn sie lokal für den einzelnen Revierinhaber subjektiv eine höhere Bedeutung haben kann. c) Es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Belege dafür, dass die Baujagd signifikant zum Erhalt von Niederwildarten oder Bodenbrütern beiträgt. zu a) Die Baujagd beginnt mit Beginn der Paarungszeit der Füchse  im November und endet in Niedersachsen für adulte Füchse Ende Februar, wenn viele Fähen hochträchtig sind oder bereits Welpen gesetzt haben. Entsprechende Meldungen zu Geburten im Februar und sogar im Januar werden dem Aktionsbündnis Fuchs seit einigen Jahren regelmäßig zugetragen. § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG bestimmt, dass zur Aufzucht notwendige Elterntiere während der Zeit, in der die Tiere ihre Jungen zur Welt bringen (Setzzeit) bis zum Selbständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden. Vor dem Fuchsbau stehend ist es den Jagdausübungsberechtigten aber kaum möglich verlässlich festzustellen, ob im Natur- oder im Kunstbau bereits eine Fähe mit ihren Welpen verweilt. Auch der im Januar und Februar getötete Fuchsrüde ist in der Regel ein zur Aufzucht von Jungtieren notweniges Elterntier, selbst wenn die Geburt der Welpen noch nicht stattgefunden hat. Sind die Fuchswelpen bereits geboren, wird aus der Durchführung der Baujagd ein Straftatbestand gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG. Bereits die Bejagung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden. Selbst wenn die Welpen noch vor einem Elternteil vom Hund totgebissen, vom Jagdausübungs-berechtigten getötet werden – das wäre ein Umgehungstatbestand – liegt ein Verstoß gegen § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG vor1, der in aller Regel jedoch aus Mangel an aussagebereiten Zeugen nicht gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Auch ohne Berücksichtigung des Elterntierschutzes  stellt sich die Frage, inwieweit die Jagd während und unmittelbar vor der Setzzeit am vermeintlich sicheren Zufluchtsort insbesondere der trächtigen Fähe überhaupt weidgerecht ist. Gemäß § 1 Abs. 3 BJagdG gelten bei der Ausübung der Jagd die „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit". Diese umfassen ausdrücklich auch den Tierschutzaspekt und die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen - und damit auch das durch die Konfrontation mit dem Bauhund im Fuchsbau unter Umständen länger andauernde Leid - zu ersparen sind. Eine anerkannte vom Grundsatz der Weidgerechtigkeit abgeleitete Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten ist es weiterhin, dem Wild im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen.2 Das ist bei der Baujagd, deren Ziel es ist, sämtliche im Bau befindlichen Füchse zu töten, aus verschiedenen Gründen nicht gegeben. Der Fuchs hat keine, allenfalls eine minimale Chance der Baujagd zu entkommen. Bei der Baujagd werden i.d.R. sämtliche Ausgänge des Fuchsbaus von den Jägern beobachtet, um fliehende Füchse erlegen zu können. Die hochträchtige Fähe ist körperlich und somit in ihrer Bewegungs- und Fluchtmöglichkeit eingeschränkt.3 Ihr ist von vorneherein eine faire Chance zur Flucht versagt. Die Baujagd als Methode wird gerade auch deswegen von den Ausführenden wegen der hohen Erfolgsquote gelobt. In Konsequenz dessen verstößt die Baujagd aber als Jagdmethode gegen die Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und ist dann nach § 1 Abs. 3 BJagdG rechtswidrig.4 Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG darf die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Unter Schmerz versteht man eine „unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische oder vegetative Reaktionen auslöst, in einem erlernten Vermeidungsverhalten resultiert und die potenziell spezifische Verhaltensweisen verändern kann, wie z.B. das Sozialverhalten“.5 Das Eindringen der Jagdhunde in den Fuchsbau bedeutet jedenfalls so einen gravierenden Angstzustand für den Fuchs, dass dies keinesfalls als geringfügige Beeinträchtigung des Wohlbefindens bewertet werden kann. Unvermeidbar wären die im Bau verursachten Schmerzen sowohl beim Fuchs als auch beim Hund, wenn es keine Alternativen zur Bejagung des Fuchses gäbe. Unterstellt man, dass es im konkreten Fall einen vernünftigen Grund zur Tötung des Fuchses gibt, so könnte bei der Ansitzjagd der Fuchs unmittelbar und direkt getötet werden. Bei der Alternative kommt es nicht auf die Erfolgsquoten der Jagdmethoden an, sondern ausschließlich auf die Schmerzen des einzelnen Tieres. Die Baujagd führt daher immer zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.6 Etlichen Berichten zur Baujagd ist zu entnehmen, dass sich Bauhunde mit den Füchsen häufig verbeißen, auf beiden Seiten mitunter erhebliche Verletzungen verursacht werden und Hunde einem Fuchs so lange an die Drossel gehen, bis sie ihn meinen getötet zu haben, was mitunter sehr lange dauern kann.7 Begründet wird die Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbau damit, dass beim Naturbau oftmals nicht eindeutig geklärt werden kann, ob der Bau von einem Dachs bewohnt wird. Außerdem komme es immer wieder vor, dass Jagdhunde in Naturbauen feststecken und nur dadurch wieder befreit werden können, dass ein erheblicher Teil des Baus aufgegraben und dadurch zerstört wird. Entscheidung und Begründung für die Zulassung der Baujagd am Kunstbau greifen allerdings auch hier zu kurz: Auch in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch am Kunstbau vor. Füchse werden bei der Baujagd an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren . Wie z.B. der Biologe Darius Weber feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen.8 Ein Gutachten zur Baujagd in der Schweiz kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist.9 Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone der Schweiz folgen werden. Des Weiteren verweisen wir auf die Petition „Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd“  von Wildtierschutz Deutschland, die aktuell von über 27.500 Menschen unterzeichnet wurde. zu b) Der Anteil der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse dürfte in Niedersachsen ähnlich wie in NRW zwischen 1,4 und 2,8 Prozent der Fuchsstrecke schwanken. Bei einer Gesamtstrecke von zuletzt 57.259 erfassten Füchsen entspricht das einem mittleren Wert von etwa 1.200 Füchsen pro Jahr. Die Anzahl der als Fallwild (durch natürliche Umstände oder Unfälle gestorbene Wildtiere) gemeldeten Füchse dürfte mit 7.000 bis 9.000 Tieren etwa sechs- bis siebenmal so hoch liegen. Allein schon diese Zahlen verdeutlichen, dass ökologische Auswirkungen der Baujagd eher unerheblich sind. Da auch das Ministerium die Tierschutzrelevanz zumindest im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken, die sich für an der Baujagd beteiligte Hunde ergeben, anerkennt, wäre die Forderung nach einer milderen Jagdmethode als die tierschutzrelevante Baujagd angemessen. zu c) Weder zu einem artenschutzfachlichen oder ökologischen Nutzen der Baujagd noch der Fuchsjagd in Niedersachen kann das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen wissenschaftlich belastbare Belege vorlegen. Von daher widersprechen wir der Begründung zum Referentenentwurf, wo es heißt: „Die Jagd auf Prädatoren (Raubwild) ist in vielen Fällen aus Artenschutzgründen und zur Niederwildhege geboten.“ Die Baujagd  – auch wenn sie seit Ewigkeiten von den Jagdgesetzen nicht unterbunden wird – ist weder waidgerecht noch tierschutzkonform . Es gibt andere, mildere Jagdmethoden, die die Anzahl der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse kompensieren können, falls das für erforderlich betrachtet wird. Letztlich spielt die Erfolgsquote der Jagdmethode aber rechtlich auch keine Rolle, wie Wüstenberg feststellt.10 Insbesondere hinsichtlich der Baujagd wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt: Die Baujagd ist weder geeignet zum Natur- oder Artenschutz beizutragen, noch ist die Baujagd überhaupt erforderlich. Anmerkung zum Betrieb von Schliefanlagen mit Füchsen Die Haltung und der Einsatz von Füchsen in Schliefanlagen – die entgegen der Behauptung von Jagdausübungsberechtigten – immer Wildfänge sind, ist nicht tierschutzkonform. Die Haltung von Füchsen wird in keinem der uns bekannten Fälle in Deutschland den Mindestforderungen des Säugetiergutachtens gerecht. Der Einsatz der Füchse in Schliefanlagen erzeugt bei den Tieren chronischen Stress, der in vielen Fällen schon durch die Bewegungsmuster der dort gehaltenen Füchse sichtbar wird. Ausführlich zum Thema verweisen wir auf unsere Veröffentlichung in Agar- und Umweltrecht, Mai 2025, 55. Jahrgang 2025, „Baujagd und Schliefenanlagen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand“ und auf unsere Petition „Kein Jagdhunde-Training mit lebenden Füchsen – Verbot der tierschutzwidrigen Baujagd“   Am 11.11.2025 hat der Deutsche Jagdterrier-Club e.V. ein Image-Video zur Haltung und zum Einsatz von Füchsen veröffentlicht. In einer Stellungnahme zu diesem Video belegt das Aktionsbündnis Fuchs, dass der Zuschauer hinsichtlich des Einsatzes des Fuchses getäuscht wird und dass dort gemachte Aussagen teilweise keinen Wahrheitsgehalt haben.11 +++ Literaturquellen: 1 Mitzschke/Schäfer, Bundesjagdgesetz, § 22 Rdnr. 13, LG Aschaffenburg, Urteil v. 16.09.1980-Cs 108 Js 10296/7. 2 Internationale Jagdkonferenz 1971 „Katalog von Grundsätzen für eine einheitliche Jagdgesetzgebung" und Schuck, in: BJagdG, 3. Aufl., § 1 Rn. 27. 3 Schmook, Der Fuchs - Wie er lebt, jagt und gejagt wird, S. 50 (Fuchsfähe) 4 Wüstenberg, Rechtswidrigkeit der Fuchsbaujagd, in NWVBI 10/2023, S. 400 ff 5 Lagrange/Hoffmann „Ist das Töten von tropischen Großgarnelen in Eiswasser zur Lebensmittelgewinnung tierschutzgerecht?“, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 2006, 154-159, 156) 6  Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefenanlagen  und Bewertung des Filmmaterials unter Bezugnahme auf die gutachterlichen Stellungnahmen von Robin Jähne vom 15.10.2019 sowie von Dr. Claudia Stommel, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) vom 25.02.2019, DJGT: https://t1p.de/hbsce 7 z.B. Schmook, „Der Fuchs – Wie er lebt, jagt und gejagt wird“, S. 113. oder Meyer, M. „Sicher zur Beute“ in Niedersächsischer Jäger – 24/2017, S. 19 ff. oder PIRSCH, Unfallort Bau, 03.12.2018: pirsch.de/news/unfallort-bau-33014 8 Weber, D. (1988): Wie und wann Füchse ihre Baue benutzen. Deutsche Jagd-Zeitung (12), 50-56 9 Bolliger G., Gerritsen V., Rüttimann A. (2010): Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts . Gutachten. TIR-Schriften (10): https://t1p.de/ew2zm 10 siehe Wüstenberg, FN 4 11 Das Video des Deutschen Jagdterrier-Clubs, die Stellungnahme des Aktionsbündnis Fuchs und ein Video von Wildtierschutz Deutschland finden Sie hier: https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/stellungnahme-arbeit-schliefanlage-jagdterrier-club

  • Gänsejagd: Besonders geschützte Zugvögel im Naturschutzgebiet Unterems getötet

    Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß beobachtet seit Anfang November 2025, wie in jedem Jahr, bei jedem Wetter das jagdliche Geschehen mit Fernglas und Kamera in den Bereichen des Naturschutzgebietes Unterems. Das Gebiet ist fast vollständig auch als FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“  und in Teilbereichen als das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“  ausgewiesen. Hier befinden sich u.a. große Überwinterungsplätze von arktischen Gänsen. 22. Nov. 2025 im Naturschutzgebiet Unterems: zwei erlegte Blässgänse, keine Jagdzeit. Blässgänse haben das typische dunkle Bauchgefieder- Foto: Eilert Voß/Wattenrat Die Jagd auf bestimmte Gänse- und Entenarten ist im Naturschutzgebiet erlaubt, was zu erheblichen Störungen der nicht jagdbaren Arten führt; allein die bloße Anwesenheit von Jägern im Schutzgebiet vertreibt die Vögel. Nicht jagdbar („ganzjährig geschont“) ist z.B. die arktische Blässgans, die ein Zugvogel ist und in den Schutzgebieten ihre Überwinterungsgebiete hat. Die Blässgans ist gem. Bundesnaturschutzgesetz eine besonders geschützte Vogelart. Dennoch wird in Naturschutzgebieten immer wieder, auch bei schlechtesten Sichtbedingungen, auf Gänse geschossen. Ein sicheres Ansprechen [z.B. sicheres Erkennen der Vogelart] der verschiedenen Arten und somit die Unterscheidung von geschützten und jagdbaren Vögeln ist dann nicht mehr möglich. Es kommt zu Fehlabschüssen oder zum Verletzen der Vögel durch Schrotschüsse. Es wird auch in hochfliegende Gänsepulks geschossen , was nicht waidgerecht und damit strafbar ist, weil die Vögel dann „angebleit“ und verletzt werden können. Auch bei guter Sicht kommt es zu Fehlabschüssen, wie aktuell am 22. November 2025, als dort von einer Jagdgesellschaft nicht jagdbare Blässgänse erlegt  wurden. Das kann als Straftat gewertet werden. Damit wurde wieder einmal bestätigt, dass Wasservogeljäger im Jagdeifer oft nicht in der Lage sind, beim schnellen Blick über die Laufschiene der Flinte jagdbare von nicht jagdbaren Arten zu unterscheiden, zumal sich die „grauen“ Gänsearten nur beim genauen Hinsehen oder durch die verschiedenen Lautäußerungen sicher unterscheiden lassen. Eilert Voß hat den Vorfall beobachtet und fotografiert und den Sachverhalt anschließend bei der Polizeiinspektion Leer angezeigt. Alle Anzeigen ähnlicher Art der vergangenen Jahre verliefen im Sande; man darf gespannt sein, ob es diesmal Folgen für die Jäger hat. +++ Der Wattenrat Ostfriesland ist ein lockerer Zusammenschluss verbandsunabhängiger Naturschützer aus der Küstenregion Ostfrieslands, der aus der „Konferenz der Natur- und Umweltschutzverbände“ (gegründet 1979) hervorgegangen ist. | Den Originaltitel lesen Sie hier. Lesen Sie auch: Jagd im Natura-2000-Vogelschutzgebiet bringt Bürger auf die Barrikaden

  • Stellungnahme zum Video „Arbeit in der Schliefanlage“ des Deutschen Jagdterrier-Clubs

    Petition jetzt zeichnen | Der Deutsche Jagdterrier-Club e.V. hat am 11. November ein Imagevideo über die „Arbeit in der Schliefanlage“ veröffentlicht, das die Haltung und den extremen Stress der Füchse in den Trainingsanlagen für Jagdhunde völlig verharmlost. Das Video weist Unstimmigkeiten auf, die den Zuschauer – vorsätzlich oder fahrlässig – in die Irre führen (1): Täuschung statt Tierschutz In Schliefanlagen werden Jagdhunde an lebenden Füchsen für die Baujagd abgerichtet, was in mehreren Gutachten/Stellungnahmen (2,3,4,5) als klar tierschutzwidrig bewertet wird. Eine systematische Dokumentation der Zustände in deutschen Schliefanlagen hat in den letzten Jahren vielfältige Missstände bei den Haltungsbedingungen, der Versorgung und im Umgang mit Schliefenfüchsen ans Licht gebracht. Diverses Bildmaterial belegt zudem unmissverständlich, welchem Stress und Leid die Füchse ausgesetzt sind. Aufgrund dieser Tatsachen und Anzeigen durch Wildtierschutz Deutschland sind zuletzt die Schliefenanlagen des Teckelklubs Westmünsterland (2024) in Rhede (Kreis Borken, NRW) geschlossen und die des Jagdterrier-Klubs Eiterfeld-Ufhausen (Fulda, Hessen) behördlich geräumt (2024) worden. In mehreren Bundesländern, u.a. in Niedersachsen, wird ein Verbot von Schliefanlagen und der Baujagd diskutiert. Vorzeigefuchs als Schliefenfuchs präsentiert Im Video (1) wird behauptet, dass der eingangs gezeigte, auffällig zahme und gut gepflegte Fuchs derselbe Fuchs sei, der später beim Einsatz in der Schliefanlage gezeigt wird. Doch das ist definitiv nicht der Fall: Beide Füchse unterscheiden sich in Verhalten und Aussehen deutlich . Der überaus zutrauliche Fuchs hat ein makelloses, helles Fell, einen sehr buschigen Schwanz und einen kleinen, blassen Schnauzenfleck. Der Fuchs in der Schliefanlage wirkt wesentlich scheuer und hat ein unregelmäßiges Fell, sein Schwanz ist dünner und sein Schnauzenfleck auffällig groß. Sowohl der zahme als auch der scheue Fuchs werden „Schlumpes“ genannt. Kommentare und der Schnitt des Videos vermitteln den Eindruck, dass der zahme Fuchs in der Schliefanlage eingesetzt wird. Wie an Körperbau, Fellfärbung, Schwanz und Schnauzenfleck zu erkennen ist, kommt jedoch im Video in der Schliefanlage tatsächlich nicht der zahme Fuchs zum Einsatz. Petition gegen Baujagd und Schliefanlagen jetzt zeichnen Wir vermuten, dass der zahm wirkende Fuchs  Schlumpes (der angebliche „Chefausbilder“) aus einer Privathaltung  kommt und speziell für die Fütterungsaufnahmen in der Schliefanlage eingesetzt wurde. Schliefenfüchse reagieren durchweg scheuer und ängstlicher als das hier vorgeführte, gepflegte Tier. Fakt ist, dass in Schliefanlagen meist keine zahmen Zuchtfüchse zu finden sind, sondern Wildfänge. Auch „Handaufzuchten“ von Fuchswelpen aus freier Natur sind und bleiben Wildfänge , die in aller Regel fremden Menschen gegenüber scheu werden, einen natürlichen Freiheitsdrang entwickeln und so vielfach unter dem Leben in einer Schliefanlage leiden. Haltungsbedingungen und Versorgung in Schliefanlagen Das Gehege wird als „herausragende Anlage“ beschrieben, welche die Vorgaben aus dem erwähnten Säugetiergutachten (6) deutlich überschreite. Tatsächlich erfüllt das Gehege zwar flächenmäßig die Mindestanforderung, bleibt jedoch weit unter der im Gutachten aus Tierschutzsicht empfohlenen Größe . Zudem ist die Ausstattung mehr als dürftig : Ein altes Hundespielzeug ins Gehege zu legen, genügt als Enrichment-Maßnahme natürlich nicht. Laut Gutachten sollen angesätes Gras, geruchliche Reize, ungewohnte Gegenstände zum Klettern, Spielen und Verstecken, Schatten- und Sonnenplätze, Sichtblenden, etc. bereitgestellt werden. Auch „verschiedene Formen der Futterdarbietung, z. B. (…) in Büschen und Bäumen erreichbar verteilte, kleinere Futtertiere“ gehören zum Enrichment dazu. Das Gehege des DJT-Clubs ist dagegen eine überdachte Sandwüste ohne jeglichen Grünbewuchs, mit ein paar trockenen Ästen, einem hohlen Baumstumpf und einer kleinen Hütte als Unterschlupf. Zudem werden die Füchse wohl in separaten Gehegen gehalten, obwohl das Gutachten eine paarweise Haltung empfiehlt. Eine Einzelhaltung macht wichtige soziale Interaktionen (z. B. das gemeinsame Spiel oder die gegenseitige Fellpflege) unmöglich. Auch die im Video gezeigte Nahrung entspricht nicht dem erwähnten Gutachten, das für Füchse vorwiegend ganze Futtertiere empfiehlt. Trockenfutter wird von Füchsen oft schlecht vertragen und ist nicht artgerecht. Dass man im Video noch etwas Distel-Öl aus einer offenbar uralten, verrosteten Dose dazugibt, verschlechtert den Eindruck der Versorgungssituation noch weiter. Eine lebenslange Haltung/Versorgung auf diesem Niveau wird den Bedürfnissen von Füchsen nicht gerecht . Es ist bezeichnend, was der DJT-Club hier in seiner Vorzeigeanlage hier als „herausragend“ präsentiert und dass sogar behauptet wird, die Füchse hätten dort „ein fantastisches Leben“ . Dass Gehege regelmäßig gereinigt und Tiere veterinärmedizinisch betreut werden, sollte übrigens selbstverständlich sein. Dennoch wurden auch in diesem Bereich in vielen deutschen Schliefanlagen gravierende Missstände festgestellt. Gehege waren oft massiv verdreckt und Angaben zu Namen, Alter, Herkunft und medizinischen Daten der Tiere waren oft zweifelhaft oder nachweislich falsch. Deutsche Jagdterrier-Club: Verharmlosung und Fehlinformation Anders als im Video behauptet, hat der Schliefenfuchs bei der Konfrontation mit dem Hund massiven Stress.  Um dies zu belegen, muss man den Fuchs nicht einmal sehen, denn seine Lautäußerungen sprechen - selbst in dieser „vorbildlichen“ Schliefanlage – eine deutliche Sprache: Nachdem der Hund mit dem Verbellen beginnt, hört man den Fuchs keckern. Das Keckern zählt zu den distanzfordernden Lauten, welche Füchse äußern, wenn sie sich bedrängt bzw. bedroht fühlen oder Gegner abschrecken müssen. Das Video des Deutschen Jagdterrier-Clubs soll den tierschuzkonformen Umgang mit Füchsen in Schliefanlagen zeigen. Es ist - wie im nachfolgenden Video belegt, gefaked! In der Stellungnahme zum Video des Deutschen Terrier-Clubs wird deutlich, dass neben einem zahmen Vorführfuchs auch ein gestresster Schliefenfuchs verwendet wird. Der Jäger kommentiert das Verhalten mit den Worten „Der Fuchs arbeitet sehr gut mit“. Aber natürlich keckert der Fuchs nicht, um bewusst „mitzuarbeiten“, sondern schlicht als Reaktion auf die unmittelbare Bedrohung durch den aggressiven Hund, vor dem er nicht fliehen kann und gegen den er sich zu verteidigen versucht. Das Keckern beweist, dass der Fuchs in dieser Situation Stress und Angst empfindet – obwohl es nicht zu einem körperlichen Kontakt kommt. Ansonsten werden im Video die ebenso typischen wie haltlosen Behauptungen von einer ausufernden Fuchspopulation, von durch Füchse bedrohtem Niederwild, und der Baujagd als „notwendiger Management-Maßnahme“ aufgestellt. Sie sind allesamt längst durch zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten (7) widerlegt und sollen hier lediglich dazu dienen, Schliefanlagen und Baujagd Laien gegenüber zu rechtfertigen. Fazit: Selbst die zumindest teilweise gestellten Aufnahmen mit einem Vorzeigefuchs  und einer Vorzeigeanlage, mit denen der DJT-Club das Image von Schliefanlagen aufpolieren möchte, zeigen erneut, wie problematisch die Haltung von Schliefenfüchsen ist und dass die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen untrennbar mit Stress und Leid verbunden ist. Wie es in Anlagen aussieht, die nicht von Jagdhundeclubs zur Imagepflege genutzt werden, wurde vielfach dokumentiert. Die Belastungen, denen Schliefenfüchse durch mangelhafte Haltungsbedingungen oder die regelmäßigen Konfrontationen mit den Jagdhunden ausgesetzt werden, führen dazu, dass nahezu alle Schliefenfüchse früher oder später Verhaltensstörungen zeigen. Problematische Zustände in Schliefanlagen werden von Seiten des Tierschutzes also keineswegs „kolportiert“, wie der Vorsitzende des DJT-Clubs behauptet. Die Kritik beruht auf sachlichen und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen  über das Verhalten und die Bedürfnisse von Füchsen sowie zahlreichen Belegen für die Missstände in deutschen Schliefanlagen. Zu behaupten, der Einsatz eines Fuchses in der Schliefanlage sei „absolut tierschutzgerecht und stressfrei“, ist eine krasse Falschaussage, die gleichermaßen von mangelndem Respekt gegenüber der Kreatur und von fehlender Sachkunde zeugt. Zudem muss man sich vor Augen führen, dass Schliefanlagen betrieben werden, damit ein kleiner Teil der Jägerschaft eine vollkommen unnötige und selbst hochgradig tierquälerische Jagdart – die Baujagd – ausüben kann. Das legt nahe, dass es hier letztlich nicht um Arten- oder gar Tierschutz geht, sondern einzig und allein um die von begeisterten Baujägern so oft beschworene „Freude an der Baujagd“. Wir fordern die Entscheidungsträger – auch ganz aktuell im Rahmen der anstehenden Jagdgesetzesnovelle in Niedersachsen – dazu auf, dem Staatsziel Tierschutz Rechnung zu tragen und die Jagdhundeausbildung an lebenden Füchsen sowie die Baujagd insgesamt endlich zu verbieten.  +++ Lesen Sie auch: Kranke Füchse aus Schliefenanlage Eiterfeld-Ufhausen gerettet Auch in Rhede: Füchse aus Schliefenanlage gerettet Quellen (1)   Deutscher Jagdterrier Club e.V. (11.11.2025): „Deutscher Jagdterrier: Arbeit in der Schliefanlage“, YouTube-Video, https://www.youtube.com/watch?v=cHWfG0vdsGs (2)   DJGT (2019): „Tierschutzrechtliche Unzulässigkeit von Schliefanlagen und Bewertung des Filmmaterials unter Bezugnahme auf die gutachterlichen Stellungnahmen von Robin Jähne vom 15.10.2019 sowie von Dr. Claudia Stommel, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) vom 26.02.2019“ (3)   SWILD – Stadtökologie, Wildtierforschung, Kommunikation (2009): „Eine Beurteilung der Baujagd aus wildtierbiologischer und verhaltensbiologischer Sicht“, im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS, 13.11.2009 (4)   G. Bolliger, V. Gerritsen, A. Rüttimann (2010): „Die Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts“, TIR – Stiftung für das Tier im Recht, im Auftrag des Schweizer Tierschutz STS, 11.05.2010 (5)   Wüstenberg (2023): „Rechtswidrigkeit der Fuchsbaujagd“, NJOZ 2023, 1440-1446 (6)   Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (07.05.2014): „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (7)   Dag Frommhold (07/2024): „ Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) – Kurzzusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur “

  • Wolf ins Bundesjagdgesetz – der Anfang vom Ende des Artenschutzes

    Die Bundesregierung überlässt die Jagdgesetzgebung zum Wolf den Bauern- und Jagdfunktionären. Ihre Handlanger sind ein natur- und tierschutzferner Landwirtschaftsminister (CSU) und ein schwacher Umweltminister (SPD). Schon die Meldung eines günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation an die EU lässt nicht nur jegliche Transparenz missen, sondern ist entgegen den Bestimmungen der FFH-Richtlinie nicht wissenschaftlich begründet. Der günstige Erhaltungszustand erlaubt weitgehende Eingriffe in die geschützte Wolfspopulation, darunter die jagdliche Bestandsregulierung, die im vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt wird. Landwirtschaftsminister Alois Rainer, der "schwarze Metzger" läutet den Untergang der Wölfe in Deutschland ein. Bild: Detlev Hinrichs Die AUSTRIAN NATURE CONSERVATION ALLIANCE (ANCA) hat vor wenigen Tagen einen internen Fachbericht des Bundesamtes für Naturschutz veröffentlich, der in der politischen Debatte um den Wolf in Deutschland nie öffentlich erwähnt wurde. Er enthält die wissenschaftliche Grundlage für jene Referenzwerte, die bestimmen, ob der Wolf im „günstigen Erhaltungszustand“ ist. Genau dieser Bericht widerspricht jedoch in zentralen Punkten den politischen Meldungen zum Erhaltungszustand an die EU-Kommission. Die interdisziplinäre, bundesweite Fachgruppe kam 2023 in diesem Bericht wissenschaftlich nachvollziehbar zu dem Schluss, dass der Wolf in Deutschland nicht im günstigen Erhaltungszustand ist.  [1] Der Landwirtschaftsminister begründet die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz u.a. – wenn man die ungenaue Formulierung im Referentenentwurf außeracht lässt – damit, dass im Jahr 2023 0,35 Prozent der meist ungeschützten Schafe in Deutschland vom Wolf gerissen wurden. Dass es 2024 nur noch 0,3 Prozent waren und auch die Entwicklung des Wolfsbestands stagniert , spielt da keine Rolle. Unwahr, zumindest aber nicht belegbar ist die Aussage, dass aufgrund „erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“ immer mehr Betriebe aufgeben. Gemäß Statistischem Bundesamt gab es im November 2023 9.550 Betriebe mit Schafen, ein Jahr später 9.670. Langfristig betrachtet gibt es seit 1990 tatsächlich immer weniger Schafe haltende Betriebe (1999 gab es gem. des BMEL noch 32.000 Betriebe). Grund für den Rückgang der Schafshaltungen ist aber nicht der Wolf, sondern der Verfall der Wollpreise. Viele Betriebe sind zudem heute im Nebenerwerb oder als Hobby tätig. Weitreichende Befugnisse zur Bestandsregulierung von Wolfspopulationen Künftig soll eine „zuständige Behörde“ (welche Behörde das sein wird, entscheidet der in naturschutzfachlichen Fragen unbedarfte Landwirtschaftsminister) da, wo der Erhaltungszustand des Wolfes als günstig betrachtet wird  (nach dem aktuellen Verständnis in ganz Deutschland, außer in der Alpenregion), einen Wolf-Managementplan erstellen. Ziel dieses Plans ist es, die „Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands“ zu gewährleisten. Die Jagd  auf den Wolf darf dann nach Maßgabe des Managementplans jeweils vom 1. September eines Jahres an bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres  ausgeübt werden. Selbst wenn der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand ist (aktuell in der alpinen Region), darf künftig bei einem bestätigten Wolfsriss  ohne Rücksicht auf Schonzeiten im Umkreis von 20 km um einen Wolfsriss ein ganzes Rudel getötet werden! Aber damit nicht genug: Die „zuständige Behörde“ darf – selbst dort, wo der Erhaltungszustand des Wolfes ungünstig ist, „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ Weidegebiete  bestimmen, auf denen eine Bejagung des Wolfs auch bei einem ungünstigen Erhaltungszustand  der Tierart Wolf zulässig ist. Das wird letztlich dazu führen, dass künftig die Deiche an Nord- und Ostsee, vielleicht sogar die an Rhein, Elbe und Oder großräumig wolfsfrei werden, ebenso wie Teile der biogeografischen alpinen Region im Süden Bayerns. Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland e.V. sieht erhebliche Risiken für die weitere Entwicklung der Wolfsbestände in Deutschland: „Von der Leyens EU hat bei der Herabstufung des Wolfes in der FFH-Richtlinie Regularien nicht eingehalten. Die Bundesregierung hat auf intransparente Weise den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in fast ganz Deutschland erklärt. Der wissenschaftliche vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), dem Senckenberg-Institut und einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einvernehmlich erstellte Bericht zur Definition des günstigen Erhaltungszustands wurde aus politischen Gründen ignoriert. Nun sollen vom "schwarzen Metzger" zu benennende Behörden über einen Managementplan Wolf mit regulären Jagdzeiten und über Ausnahmesituationen die Bejagung des Wolfes betreffend entscheiden. Dieser Eingriff in immer noch sensible Bestandsituation der Wölfe in Deutschland wird innerhalb der kommenden fünf Jahre unweigerlich zu einem erheblichen Aderlass der Wolfsbestände führen, aber die Probleme der Weidetierhaltenden nicht lösen können.“ +++   [1] https://anca.at/ups-verschollener-bfn-wolfsbericht-wieder-aufgetaucht-und-er-zeigt-der-wolf-ist-gefahrdeter-als-die-politik-behauptet/ [2] BMEL, Agrarstatistisches-Jahrbuch-2014.pdf Mehr zum Wolf gibt es hier .

  • Hubertusmesse: Mit Gottes Segen Wild erlegen?

    Südwestlich von Ahlden (im Heidekreis in Niedersachsen) erstreckt sich die Schotenheide, ein weitläufiges, unzerschnittenes Waldgebiet, in dem das Naturschutzgebiet „Moor in der Schotenheide“ und das Naturdenkmal „Schwedenschanze“ als besonders schützenswerte Einsprengsel liegen. Prägten früher ausgedehnte Heideflächen das Landschaftsbild, so wechseln sich heute kleine strukturreiche Mischwälder mit monotonen Kiefernforsten ab, an die im Osten die Grethemer und die Büchtener Heide und im Westen der Frankenfelder und der Bosser Bruch anschließen. Am Südrand dieses ausgedehnten Waldgebietes verläuft ein mit Gras bewachsener Waldweg, von dem man einen weiten Blick über die angrenzenden Felder hat. Im Spätherbst zeichnen sich in der Ferne rötliche leuchtende Heidelbeerbüsche ab, die niedrig stehende Sonne taucht Ahornbäume und Lärchen in goldenes Licht und über meinem Lieblingsplatz, einem Borstgrasrasen, ziehen mehrere Bussarde und Rotmilane ihre Kreise. Am hinteren Ende des gesetzlich geschützten Biotopes hüpfen zwischen dem namensgebenden Borstgras und verschiedenen Seggen-, Binsen- und Simsenarten Kolkraben herum, streiten sich in der Nähe einer erhöhten Salzlecke mit tiefen „kroak“ und „korrp“-Rufen um ihre Beute. „Waidmännisch jagt, wie sich’s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!“ Oder, um den Schweißhundführer Seeben Arjes zu zitieren: 80 Prozent der Jagdausübungsberechtigten sind schwarze Schafe Beim Näherkommen steigt uns Verwesungsgeruch in die Nase, die schwarzen Gesellen ziehen sich krächzend auf ein Stoppelfeld zurück und vor uns liegen die Zeugnisse waidmännischen Wochenendvergnügens: Die blutigen Schlachtabfälle eines jungen Damhirsches – abgetrennter Kopf, Fellstücke, Knochen,  Pansen – und zwei Füchse, denen wohl der Mäusereichtum der extensiv bewirtschafteten Fläche zum Verhängnis wurde.   Ist zwischen den Spießen des Dambockes ein Kreuz erstrahlt, ist dem Jäger, als er den zum Mäusesprung ansetzenden Fuchs ins Visier seiner Präzisionswaffe nahm, die Frage „Hubertus, warum tötest Du mich?“ durch den Kopf gegangen? Hatte er am Sonnabend andächtig in der jagdlich geschmückten St.Johannis Der Täufer Kirche in Ahlden gesessen, den liturgischen Klängen der Parforcehornbläsern gelauscht und den Segen der Pfarrerin entgegen genommen, während vor dem Altarraum ausgestopfte Dachse, Marder, Füchse und Fasane – dekorativ auf Tannengrün und buntem Herbstlaub platziert – ins Leere starrten? Vielleicht hatte man aber auch gänzlich auf die Zurschaustellung von Tierpräparaten, Geweihen, Fellen und anderen Jagdtrophäen verzichtet, gilt es doch, das sorg­sam gehegte und gepflegte Bild vom naturverbundenen Grünrock aufrechtzuerhalten, der sich mit Herz und Seele der Bewah­rung der Schöpfung ver­schrieben hat. Einschlägige Jagdforen und soziale Medien zeichnen indes ein völlig anderes Bild jagdlicher Realität: Da berichtet ein Jäger von der frühmorgendli­chen Begegnung mit einem verträumten Dachs, den er in einer Entfernung von weni­gen Metern mit einer Ladung Blei erschießt. Als Reaktion auf den – mit einem Foto der entstellten Dachsleiche garnierten – Post bekommt der wackere Waidmann prompt eine Fülle von Gratulationen aus dem Aus- und Inland, in denen er wie ein Held gefei­ert wird. Ein anderer Jäger prahlt mit dem gewaltsamen Tod einer Hauskatze und kommentiert das seinen Jagderfolg dokumentierende Foto mit dem Satz: „Ratzfatz, weg ist die Katz“. Eine Jägerin schildert auf ihrer Facebook-Seite stolz, wie sie zum ersten Mal ihre Tochter zur Ansichtsjagd mitnimmt und die Minderjährige über Leben und Tod eines auf der Lichtung mausenden Fuchses entscheiden lässt. Er starb einen ebenso willkürlichen und sinnlosen Tod wie seine beiden Artgenossen, die zu Ehren des Heiligen Hubertus achtlos auf dem Luderplatz entsorgt wurden. Den wohl bislang unrühmlichsten Kulminationspunkt des Gemetzels in der vielbeschworenen Kinderstube des Wildes belegt ein Foto, das vor Jahren sowohl in Tierschutz- als auch in Jägerkreisen herumgereicht wurde. Es zeigt zwei weitentwickelte Rehföten, die neben dem abgeschnittenen Kopf und den Gedärmen ihrer Mutter in einer Blutlache liegen. Was solche Gräueltaten mit Ehrfurcht, Achtung und Wertschätzung zu tun haben, erschließt sich mir nicht. Doch sind es längst nicht allein Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die die ethi­schen, moralischen und ökologischen Grundsätze der Jagd hinterfragen und die unheilige Allianz von Kirche und Jagd kritisieren. So hat sich die „Aktion Kirche und Tiere“ , ein Netzwerk verschiedener kirchlicher und nicht-kirchlicher Initiativen, die an die geistig-religiösen Traditionen von Franziskus von Assisi und Albert Schweitzer anknüpfen, bereits 1996 eindeutig gegen das Abhalten von Hubertusmessen positio­niert. Denn das Narrativ von der waid- und tierschutzgerechten Jagd geht an der eigentlichen Aussage der Hubertussage, nämlich der Abkehr des reumütigen Jägers von der Jagd, vorbei. Gottesdienste, die wie die Hubertus­messen den Menschen als „Krone der Schöpfung“ und die Beherrschung der Tiere feiern, sind in einer Zeit der zunehmenden ökologischen Krise und des Abschieds vom Anthropo­zentrismus fehl am Platz. Sie sind ein peinliches Zeichen dafür, dass Kirchenleute taub sind für das „Seufzen der Kreatur“. Es ist an der Zeit, unseren Umgang mit Gottes Geschöpfen gründlich zu überdenken und sich auf die frühchristlichen Gemeinden zu besinnen, in denen die Jagd als unvereinbar mit dem Glauben galt.

  • Zugvögel unter Feuer - Spießrutenflug am Mittelmeer und in Deutschland

    „Wenn man als Vogelschützer knietief durch Federn, Flügel, Köpfe und Füße von geschützten Greifvögeln waten muss, ist das so ziemlich das Schlimmste, was passieren kann“. So beschreibt Alexander Heyd vom Komitee gegen den Vogelmord seine Eindrücke in diesem Jahr im Libanon. Sieben Wilderer konnten kürzlich dort durch das Komitee angezeigt werden, was jedoch angesichts des immensen Umfangs der dortigen Greifvogelwilderei nur als Tropfen auf dem heißen Stein bewertet wird. Das Komitee gegen den Vogelmord spricht vom wahrscheinlich größten Greifvogelfriedhof der Welt in den Bergen von Quobayat in Nordlibanon nahe der Grenze zu Syrien. In dem erschreckenden Video bei Facebook sind unglaubliche Mengen geschossener Greifvögel bzw. deren Überreste zu sehen, darunter Wespenbussarde, Schreiadler und zahlreiche weitere Arten. Gruppen von Wilderern schießen hier auf alle erdenklichen, vorbeiziehenden Vögel, insbesondere auf Greifvögel. Deren Brustfleisch gilt als Delikatesse, es wird aber weniger verkauft, sondern vielmehr direkt vor Ort in Gemeinschaft gegrillt und gegessen. Die Wilderei dort habe nichts mit Religion oder Tradition zu tun, sie sei Ausdruck einer gelangweilten, chancenlosen und schlecht gebildeten Bevölkerungsschicht in einem Land, das seit Jahrzehnten nur Krieg und Krisen kenne. Der lange, aufreibende und gefährliche Einsatz für die Vögel hat schon viele große Erfolge erzielt, in einigen Regionen konnte die Vogelwilderei stark eingedämmt oder gar gänzlich bekämpft werden. Dennoch ist das Ausmaß der illegalen Jagd auf Zugvögel weiterhin enorm und Greifvögel sind besonders stark betroffen. Sie ziehen überwiegend im energiesparenden Segelflug und benötigen daher Thermik, die sich nur über dem Festland in ausreichendem Maß entwickelt. Greifvögel und andere Segelflieger wie Störche fliegen daher möglichst wenig über Wasserflächen und umgehen das Mittelmeer im Westen und im Osten oder queren es über Italien und Sizilien. Große Mengen von Schreiadlern, Wespenbussarden, Schwarzmilanen und weiteren Greifvogelarten, sowie Störchen ziehen entlang der libanesischen Mittelmeerküste. Unzählige von ihnen lassen dort ihr Leben, was auch unsere heimischen Brutvorkommen gefährdet. Der Schreiadler ist in Deutschland akut vom Aussterben bedroht, jedes einzelne im Libanon abgeschossene Individuum bringt diese Vogelart dem Abgrund näher. Zugvögel sind häufig Opfer illegaler und legaler Jagd, auch in Deutschland. Bild: Eilert Voß Nicht nur im Libanon sind die Zugvögel unter Feuer, auch auf Zypern und Malta, in Ägypten und an zahlreichen anderen Orten im Mittelmeerraum hat die illegale Vogeljagd monströse Ausmaße. Allerdings findet auch hierzulande Jagd auf Zugvögel im großen Stil statt – nach deutscher Jagdgesetzgebung legal: Im Jagdjahr 2023/24 wurden bundesweit 14.424 Waldschnepfen geschossen, davon die weitaus meisten in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Die Jagd auf Waldschnepfen findet im Herbst und Winter statt, es handelt sich bei den getöteten Vögeln daher vermutlich überwiegend um Brutvögel aus Polen, den baltischen Ländern, Russland und Skandinavien. Im selben Jagdjahr wurden bundesweit 148.851 „Wildgänse“ geschossen, darunter sind auch nordische Überwinterer wie die Blässgans (bejagt in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern), die Saatgans (bejagt in Mecklenburg-Vorpommern) und die Weißwangengans (bejagt in Niedersachsen und Schleswig-Holstein). Ebenso wurden 218.346 „Wildenten“ erlegt. Dabei handelt es sich überwiegend um die Stockente, auch hier sind Wintergäste und Durchzügler aus dem Norden und Osten Europas betroffen. Darüber hinaus werden die in Deutschland bedrohten Krickenten, sowie die als nordische Gäste auftretenden Pfeifenten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bejagt. In diesen Bundesländern liegen ihre bedeutendsten Rastvorkommen. 264.417 „Wildtauben“ wurden im Jagdjahr 2023/24 in Deutschland abgeschossen, trauriger Spitzenreiter unter den Bundesländern ist mit deutlich über der Hälfte der Gesamtstrecke Nordrhein-Westfalen (150.075 Tauben). Es handelt sich überwiegend um die sehr häufige Ringeltaube, aber die Häufigkeit einer Art rechtfertigt nicht ihre massenhafte Tötung. Die „Taubentage“, an denen in ganzen Landkreisen koordiniert und gleichzeitig auf Tauben gefeuert wird, unterscheiden sich nicht von den Schießorgien auf Zugvögel an der Mittelmeerküste. Jäger im Tarnanzügen sitzen in ihren Verstecken, vor ihnen sind Locktauben aus Kunststoff aufgestellt. Beim Versuch, sich dem vermeintlichen Trupp von Artgenossen anzuschließen, werden die anfliegenden Tauben mit Schrot aus der Luft geholt. Wer an diesem Tag die meisten Tauben abknallt, wird besonders geehrt.

  • Wildtiere im Winter im eigenen Garten

    In vielen Gärten, die zunehmend als wichtige Lebensräume für zahlreiche Tierarten gelten, zeigt sich besonders im Winter, wie bedeutend naturnahe Strukturen für das ökologische Gleichgewicht sind. Wenn Begriffe wie Artenvielfalt, Lebensraumverlust, Winterruhe, Schutzräume und Biodiversität immer häufiger diskutiert werden, wird klar, dass selbst kleine Gärten entscheidende Rückzugsorte für Wildtiere darstellen, die auf natürliche Ressourcen angewiesen sind, die in unserer Kulturlandschaft immer seltener werden. Nach dem Mauswiesel ist das Hermelin der zweitkleinste heimische Beutegreifer. Bild: Adobe Stock Warum unser Garten ein Zufluchtsort bleibt.  Wenn die Tage kürzer werden und der Frost in den Boden kriecht, verändert sich unser Garten auf leise, aber bedeutsame Weise. Was für uns wie eine Zeit der Ruhe wirkt, ist für viele kleine Wildtiere eine Phase des Überlebens, die oft im Verborgenen stattfindet. Zwischen den Wurzeln alter Obstbäume, unter Hecken und in Laubhaufen leben unzählige Arten, die wir nur selten zu Gesicht bekommen, obwohl sie nur wenige Schritte von unserer Haustür entfernt ihren Alltag meistern. Mäuse, Regenwürmer, Hummeln, Käfer, Salamander, Spinnen, Raupen, Igel, aber auch Eichhörnchen, Erdkröten, Blindschleichen, Tag- und Nachtfalter, Marienkäfer, Laufkäfer, Wildbienen, Amseln, Rotkehlchen, Zaunkönige, Gartenschläfer, Maulwürfe, Wiesel, Fledermäuse und zahlreiche andere kleine und größere Wildtiere, von denen manche sogar nachtaktiver sind als man denkt, nutzen unseren Garten als Rückzugsort , der ihnen Schutz bietet, wenn die Welt draußen kälter und unwirtlicher wird. Obwohl Wildtiere seit Jahrtausenden hervorragend an die Winterzeit angepasst sind und natürliche Strategien besitzen, um mit Kälte und Nahrungsmangel umzugehen, geraten viele von ihnen zunehmend unter Druck, weil wir ihnen in unseren Siedlungen immer mehr Lebensräume nehmen. Gerade im Herbst und Winter wird sichtbar, wie sehr diese Tiere auf Strukturen angewiesen sind , die wir oft als „unordentlich“ empfinden und sogleich entfernen. Blätter, die sich am Boden sammeln, bilden eine isolierende Schicht, die Kälte abhält und gleichzeitig Nahrung und Versteck bietet. Abgestorbene Blüten und Pflanzen, deren Samen dienen immer noch als Futterquelle, doch wir schneiden sie im Herbst ab. Selbst der kleinste Haufen aus Moos oder Laub kann zum Zufluchtsort werden, der über Leben und Tod entscheidet. Nistkästen auch als Schutz im Winter, Igeltunnel, Fledermauskästen, Gartenschläfer-Häuschen oder Wieselkasten können die kalte Zeit im Winter unterstützen. Unser Garten bleibt auch im Winter ein lebendiger Kreislauf , der sich selbst erhält, wenn wir ihm nur die Chance dazu geben. In Zeiten, in denen Lebensräume außerhalb unserer Siedlungen schwinden und Flächen versiegelt werden, tragen Gärten eine Bedeutung, die weit über ihre Grenzen hinausreicht. Die Tiere, die dort wohnen, stellen Fragen, die uns Menschen oft erst bewusstwerden, wenn wir genauer hinsehen und hinhören. Welche Rechte sprechen wir ihnen zu, und welche nehmen wir uns heraus? Haben wir das Recht, ihnen Regeln aufzuerlegen, ihre Lebensräume einzuschränken oder ihr Überleben bewusst oder unbewusst zu beeinflussen? Die oft wiederholte Aussage, Tiere hätten keine Stimme, stimmt nur auf den ersten Blick, denn die meisten von uns haben lediglich verlernt, ihre Sprache wahrzunehmen. Ein Rascheln im Laub, ein leises Piepen, ein kaum sichtbares Zittern in einem Schlafnest, all diese Zeichen sind Stimmen, die von Bedürfnissen erzählen, die ebenso echt sind wie unsere eigenen.  Wenn wir Tieren im Winter helfen , indem wir Laub liegen lassen, oder sogar in unseren Garten holen, weil es an Ort und Stelle nicht genügend gibt, Futter und Wasser bereitstellen oder Unterschlupfmöglichkeiten schaffen, stehen wir unweigerlich vor einer moralischen Frage. Unterstützen wir die Natur oder greifen wir in sie ein? Nehmen wir der natürlichen Selektion ihren Lauf, oder geben wir jenen eine Chance, die ohne unseren Einfluss vielleicht nicht überleben würden?  Manche argumentieren, dass nur gefährdete Arten gefördert werden sollten, während andere die Meinung vertreten, jede Art sei wertvoll, ganz unabhängig von ihrer Anzahl. Was würde wohl eine Blaumeise antworten, wenn man sie fragte, warum sie am Futterhaus sitzt, obwohl ihre Population stabil ist? Vielleicht würde sie sagen, dass jedes Leben zählt , nicht weil es selten ist, sondern weil es existiert . Vielleicht würde sie daran erinnern, dass auch häufige Arten nur so lange häufig bleiben, wie ihre Lebensräume intakt sind.  In einer Welt voller Meinungen, Regeln und Paragrafen bleibt oft etwas auf der Strecke, dass wir eigentlich intuitiv in uns tragen müssten: die Bereitschaft, Mitgeschöpflichkeit zu spüren. Es geht nicht darum, die Natur zu kontrollieren oder zu verzerren, sondern darum, ihr Raum zu geben, damit sie ihren eigenen Rhythmus bewahren kann. Der Winter ist kein Feind der Wildtiere, sondern ein Teil ihres Jahreskreislaufs, und unser Garten ist ein Ort, der ihnen helfen kann, diese Zeit zu überstehen, wenn wir ihn nicht zu sehr zähmen.  Am Ende ist es ein stiller Dialog zwischen uns und den Tieren, der in jedem Garten geführt wird. Ein Dialog, der ohne Worte auskommt und dessen Inhalt sich in kleinen Gesten zeigt. Ein Laubhaufen, der nicht beseitigt wird, weil jemand weiß, dass darunter ein Igel schläft. Eine Futterstelle, die nicht für große Dramen sorgt, aber vielen Vögeln durch die kälteste Zeit hilft.  Ein Garten, der im Winter nicht tot, sondern voller Leben ist, das nur leiser geworden ist. Vielleicht ist es genau das, was uns der Winter lehren möchte, dass wir Verantwortung tragen, auch wenn sie unsichtbar ist, und dass jeder von uns ein Stück Wildnis bewahren kann, selbst wenn sie nur so groß ist wie ein Hinterhof.  Und vielleicht merken wir dabei, dass wir nicht nur die Tiere schützen, sondern auch etwas in uns selbst, dass wir manchmal vergessen – die Fähigkeit zur Rücksicht, zur Achtsamkeit und zur Verbundenheit mit der Welt, die uns umgibt. +++ Lesen Sie auch: Der Igel im Herbst - zwischen Vorbereitung, Gefahren und Klimawandel Dazu passend: Wildnis zum Aufhängen – Das große Ebook der selbstgemachten Tierwohnungen

  • Aktuelle Zahlen: Wolfsbestand stagnierend – Wolfsrisse rückläufig. Politik schwach.

    Erstmals seit der Wiederkehr der Wölfe nach Deutschland stagniert die Zahl der Wolfsterritorien. Die offizielle Dokumentationsstelle des Bundes (DBB-Wolf) hat für den Monitoring-Zeitraum 2024/25 noch 219 Rudel (212 im Vorjahr), 43 Wolfspaare (56) und 14 (17) von Einzelwölfen besetzte Territorien erfasst. Insgesamt gab es demnach zuletzt 276 Wolfsterritorien (285). Der Zuwachs ist seit dem Erfassungsjahr 2020/21 kontinuierlich rückläufig , was all diejenigen Lügen straft, die noch bis vor kurzem von exponentiellem Wachstum (Jagdverbände) gesprochen oder sogar einen Wolfsbestand von 14.000 Tieren in Deutschland bis Ende dieses Jahrzehnts prophezeit haben (Hackländer, Deutsche Wildtierstiftung). Quelle: Abfrage der DBBW-Datenbank am 13.11.2025 um 07:03:57, vgl. dbb-wolf.de Vor diesem Hintergrund wird noch einmal deutlich, dass der in diesem Jahr von der Bundesregierung im FFH-Bericht an die EU gemeldete „günstige Erhaltungszustand“ des Wolfes in Deutschland (außer der alpinen Region) eine reine, von Jagd- und Bauerninteressen getriebene politische Entscheidung war, die nicht annähernd mit wissenschaftlichen Daten belegt werden kann. Diese Entscheidung und die geplante Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zeigen aber auch die Schwäche, mit der Natur- und Artenschutz in der Politik vertreten werden. Nennenswerte Wolfsvorkommen  gibt es lediglich in fünf Bundesländern: Niedersachsen (63 Territorien), Brandenburg (60), Sachsen (46), Sachsen-Anhalt (38) und Mecklenburg-Vorpommern (34). Wie bereits in den Vorjahren in den mit vielen Wolfsterritorien besetzten Bundesländern festzustellen war, ist die Anzahl der Übergriffe  auf Weidetiere nun auch bundesweit um etwa 25 % zurückgegangen. Den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen und ein wie auch immer geartetes Bestandsmanagement zuzulassen (z.B. Abschuss bestimmter Kontingente oder Einführung von Jagdzeiten), wird unmittelbar zu weiteren Forderungen von Jagdverbänden und Bauernfunktionären führen, die Reduzierung von Wolfsbeständen progressiver anzugehen. Damit ist letztlich weder der Weidetierhaltung geholfen noch dem Artenschutz. +++ Mehr über Wölfe erfahren Sie hier

  • Vogelgrippe: Wildvögel sind nur die Opfer – Täter Geflügelwirtschaft

    (Ergänzung des Originalbeitrags von 2023) Den ersten großen Ausbruch der Vogelgrippe unter Wildvögel in Mitteleuropa gab es mit etwa 20.000 toten Nonnengänsen im Winter 2021/22. Als die Situation sich erwartungsgemäß im Frühjahr hätte beruhigen sollen, ging die HPAI (= Hochpathogene Aviäre Influenza = hochansteckende Vogelgrippe / Geflügelpest) zur Brutzeit erst richtig los. Neben Gänsevögeln einschließlich Schwänen und Enten war beinahe jede koloniebrütende Vogelart betroffen, darunter Graureiher, Kormorane, Löffler und insbesondere Möwen und Seeschwalben. Neben der Flussseeschwalbe traf es die Brandseeschwalbe knallhart. Zahlreiche Möwenkolonien, besonders Lachmöwenkolonien, waren statt lärmerfüllt mit Leichen gepflastert. In der einzigen Basstölpelkolonie Deutschlands auf Helgoland starben während der Brutsaison 2022 50 % der Altvögel und 90 % der Jungvögel. Die Vogelgrippe weitet sich auf andere Tierarten aus 2023 waren vermehrt auch Greifvögel betroffen - womöglich nachdem sie infizierte Vögel gefressen haben – außerdem wurden Eulen, Störche, Sturmvögel, Blässrallen und Regenpfeifer(artige), darunter Waldschnepfen und Austernfischer, und ab Herbst 2023 auch Kraniche positiv getestet. Singvögel gelten bisher noch als ungefährdet. Doch vielleicht werden wir bald eines Besseren belehrt, nachdem auch zahlreiche Krähenvögel – die zu den Singvögel gehören – verendet sind. Inzwischen ist Vogelgrippe ein ganzjähriges Problem , aber verschwand aus den Medien. Fallzahlen können beim Tierseucheninformationssystem (TSIS) eingesehen werden. Vogelgrippe: Täter ist die Geflügelwirtschaft - Opfer sind Wildvögel und inzwischen auch Säugetiere. Bild: Eilert Voß Längst ist Vogelgrippe keine Vogelkrankheit mehr : Füchse, Marder, Bären und Robben sind weltweit bereits an Vogelgrippe gestorben; sogar Tiger in einem Zoo nach dem Genuss infizierter Vögel. Immer wieder bekommen wir zu hören, dass Vogelgrippe bei Wasservögeln, speziell Gänsen und Enten, weit verbreitet ist und über diese global verbreitet wird. Darin befindet sich aber nur wenig Wahrheit. Denn man muss – auch wenn das kaum jemand macht – zwischen Hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) und Niedrigpathogener (LPAI) unterscheiden. Letztere hat eine Verbreitung in der Vogelwelt; ist aber nur äußerst selten gefährlich für Vögel und nie für Menschen. Die hochansteckende Variante (HPAI) dagegen ist auf die Geflügelzucht zurückzuführen. Ursprung der hochansteckenden Variante der Vogelgrippe: Asien In den letzten 20 Jahren mutierten NPAI-Viren vor allem in Südostasien zu den HPAI-Varianten, die jetzt die bekannten weltweiten Probleme verursachen. Einer der Gründe für die Ausbreitung vor Ort waren Impfungen von Geflügelbeständen. Gegen Vogelgrippe geimpftes Geflügel wird selbst nicht krank, produziert aber (in geringem Maße) Viren und scheidet diese aus. Unter diesen Bedingungen konnten in geimpften Vögeln mehrere Vogelgrippeviren aufeinandertreffen und zu einem "Supervirus" mutieren. Durch den innerasiatischen Handel mit geimpften Vögeln wurden auch die Superviren immer weiterverbreitet. In Europa sind Impfungen gegen Vogelgrippe aus diesem Grund bisher verboten. Doch auch ohne Impfungen können sich in engen Massentierhaltungen verschiedene Vogelgrippeviren begegnen und vermischen, wenn Vögel aus verschiedenen Haltungen zusammengeführt werden. Besonders wenn Entenbestände betroffen sind, werden Vogelgrippeerreger leicht in andere Haltungen verbreitet, da bei Enten die Krankheitssymptome erst nach mehreren Wochen ausbrechen. Auf jeden Fall muss man festhalten, dass an der Entstehung der Hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) Prozesse beteiligt waren, die unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommen. Würde ein solcher Virus im Freiland entstehen, würde er die betroffenen Vögel so schnell töten, dass eine Weiterverbreitung nicht möglich ist. Versagen des Friedrich-Löffler-Instituts Doch nach der Haupttheorie des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI)  hat genau das stattgefunden; angeblich erfolgte der Haupteintrag der Viren von Südostasien nach Europa über Zugvögel. Es braucht schon einen gewaltigen Spagat, um einen solchen Zugweg zu konstruieren und dann auch entsprechend mit der lebensbedrohlichen Variante infizierte Vögel, die gesund genug sind, diesen zu überstehen.  Nachdem das unabhängige Wissenschaftsforum Aviäre Influenza wiederholt nachweisen konnte, dass neue Virusvarianten der HPAI stets wenige Wochen nach der Entdeckung in Südostasien auch in Europa ankamen (viel schneller als jeder Zugvogel selbst bei hypothetischem Direktflug), musste das FLI eine "Rolle" des Geflügelhandels einräumen. Und doch hat das FLI in den letzten 20 Jahren Geld und Energie darauf verschwendet, Beweise für die Wildvogelthese zu finden, anstatt effektive Strategien zu entwickeln, wie Wildvögel oder auch die Geflügelindustrie effektiv vor HPAI geschützt werden können. Stattdessen wurden Freiland-Geflügelhalter mit immer wieder angeordneten Stallpflichten in den Konkurs gemobbt. Private Geflügelzüchter taten bei verordneter Stallpflicht genau das, was man nicht tun sollte: sie reicherten unsere Natur mit Exoten an. Ineffizientes Monitoring durch Abschuss von gesunden Wasservögeln Hunderttausende Enten und Gänse mussten und müssen ihr Leben lassen bei dem Versuch, HPAI in freilebenden, gesund wirkenden Wasservögeln nachzuweisen. Ein überzeugender Beweis wurde jahrelang nicht gefunden. Zum einen lässt dieses "Monitoring per Abschuss" keine Aussage über den Gesundheitszustand der Wildvögel zu, zum anderen konnte nur eine Handvoll Einzelnachweise jeweils in unmittelbarer Umgebung zu Ausbrüchen in der Geflügelindustrie erbracht werden. Dabei ist der Beweis, dass Wildvögel die Opfer der industriell generierten HPAI sind und nicht die Täter, bereits schmerzlich erbracht. Wäre HPAI natürlich entstanden oder verbreitet worden, dann hätten wir die Ausbruchs- und Sterbewellen, die wir seit 2021 unter Wildvögeln erleben, viel früher gehabt, nämlich lange bevor es Fälle in Geflügelmastanlagen gab. Aus den Daten von TSIS geht hervor, dass die Hochpathogene Vogelgrippe in Deutschland frühestens 2020 in Wildvogelbeständen etabliert wurde. Dabei erhielten wir bereits 2007 eine deutliche Warnung, wie sich HPAI auswirken kann, wenn sie ins Freiland gelangt. Damals starben 246 von rund 450 Schwarzhalstauchern, die zur Mauser den Helme-Stausee an der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt aufgesucht hatten. Man hat es versäumt, der Ursache auf den Grund zu gehen. Der Eintrag der Vogelgrippe könnte z. B. über ausgesetzte Fische erfolgt sein, die zuvor mit Futtermitteln aus Geflügelabfällen gefüttert wurden . Der Umstand, dass es absolut üblich ist, Einstreu inklusive Kadaver aus Geflügelställen (wie auch aus anderen Mastanlagen) als "Dünger" auf Äckern zu entsorgen, könnte eine Erklärung sein, warum bei Gänsen – die gern auf Äckern nach Nahrung suchen – besonders häufig Vogelgrippeviren nachweisbar sind. Interessanterweise hat eine niederländische Forschungsgruppe festgestellt, dass arktische Gänse und Enten, die Mitteleuropa zur Überwinterung aufsuchen, selbst auf Niedrigpathogene Vogelgrippeviren empfindlich reagieren. Das legt den Verdacht nahe, dass selbst Niedrigpathogene Vogelgrippe (NPAI) unter natürlichen Bedingungen keineswegs so verbreitet ist, wie wir heute annehmen, sonst müssten auch diese Arten Erfahrungen damit haben und immun sein. Das oben erwähnte Abschuss-Monitoring hat gezeigt, dass NPAI seine weitaus häufigste Verbreitung in Stockentenbeständen hat. Dazu muss man wissen, dass es in vielen Ländern – und beinahe allen unseren Nachbarländern – üblich ist, S tockenten in großem Stil zu züchten und dann zur Anreicherung der Jagdstrecke in die freie Wildbahn auszusetzen . Vor diesem Hintergrund ist jedenfalls zu hinterfragen, ob selbst die eingangs erwähnte weite Verbreitung der NPAI in Wildvogelbeständen ein natürlicher Zustand ist oder durch die Geflügelzucht herbeigeführt wurde. In München war bei der Ausbruchswelle 2023 auffällig, dass infizierte Wasservögel vor allem an Stellen gefunden wurden, wo direkt am Gewässerufer gegrillt wird. +++ Weiterführende Literatur: Steiof, K., J. Mooij & P. Petermann 2015: Die "Wildvogelthese" zum Auftreten hoch pathogener Vogelgrippeviren - aktueller Stand und kritische Prüfung der Position des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: Juni 2015). Vogelwelt 135: 131±145 Aktuelle Informationen zum Vogelgrippegeschehen im Tierseucheninformationssystem

  • Staatsforste - Jagd außerhalb der Gesetze

    Ein Samstag im November, die Herbstsonne färbt noch die letzten Lärchennadeln und verbliebenen Buchenblätter in leuchtendes Gold. Im Tal blinkt der Stahl. Eine Hundertschaft Schützen mit ihren hochmodernen Gewehren rückt aus wie in einen Krieg ohne Gegner. Der Schlachtplan ist vorgegeben. Die Nordflanke wird vom Staatsforst besetzt, für den schmalen Streifen am Übergang zur Südflanke ist der Pirschbezirksinhaber zuständig, diese wird in Richtung Wintergatter unter Leitung der Fürstlich-Waldburg-Zeilschen Wildmanager abgeriegelt. Teilweise sind auf hundert Meter Front drei Schützen abgestellt. Wird sie den Hunden und den Jägern entkommen? (Hirschkuh, Foto Michael Hamann) Im Gegensatz zum richtigen Krieg gibt es aber keine Attacke, sondern sie bleiben hocken. Den „grünen Rock“ haben Sie ausgetauscht und in Anlehnung an die gute Sichtbarkeit der Straßenarbeiterkolonnen, diese Farben übernommen, rotleuchtend, damit der Nachbar nicht für ein Waldtier gehalten und abgeknallt wird. Gespanntes Warten auf das flüchtende Wild. Hirsche (Rotwild), Rehe, Gemsen: Alles ist zum Abschuss frei gegeben. Lärmende Treiber, Hundegebell, Schüsse – Schüsse – Schüsse, ein unheimliches Echo erfüllt bis in den Nachmittag das Tal. Ein Muttertier kommt verdächtig langsam. Als es erlegt ist, wird festgestellt, dass es schon einen Pansenschuss (Bauch) hat. Ein Äserschuss (Kiefer), ein Schädelschuss bei einem kleinen Teil der Strecke. Über 90 Wildtiere wurden geschossen auf Anhänger von Allradfahrzeugen geworfen, achtlos, kalt und abgebrüht. 46 Stück Rotwild, 38 Rehe, der Rest Gemsen waren das Ergebnis des Gemetzels. Bei einer derartigen Dichte von Büchsenläufen ist ein Schussnachweis gar nicht möglich und niemand kann sagen wie viele Stücke angeschossen verderben, wie viele Kälber als Waisen in den Winter gehen und wie unermesslich schlimm solch ein ruchloses Treiben den Bergwaldfrieden der ganzen Tierwelt durcheinander bringt. Rehböcke haben Schonzeit, sind aber flüchtig schlecht erkennbar, weil sie teilweise ihr Gehörn schon abgeworfen haben. Wieviel Schonzeitabschüsse waren bei 38 Stück Rehwild wohl dabei? +++ Lesen Sie auch: Klöckners Jagdgesetznovelle ist eine Katastrophe für die Tiere

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